Beschlussvorschlag
Der HFA (hier:
Delegierung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW) beschließt für die Sitzungen des Rates
und seiner Ausschüsse, in epidemischer Lage die maximale Redezeit im Sinne des
§ 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung auf höchstens 3 Minuten zu verkürzen.
Sachdarstellung :
§ 12 Abs. 6 Satz 1
der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse der Stadt Emmerich am
Rhein legt die Redezeit im Regelfall auf höchstens fünf Minuten fest. Gem. Satz
3 kann diese durch Beschluss des Rates verlängert oder verkürzt werden.
Die Begrenzung der
Redezeit bietet sich neben Präventionsmaßnahmen wie Sicherstellung einer guten
Durchlüftung, Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten,
Kapazitätsbeschränkungen für und Registrierung von Besuchern sowie
Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden als eine weitere Handlungsoption
bei der Durchführung von Präsenz-Sitzungen in epidemischer Lage.
Es wird daher
empfohlen, die max. Redezeit des jeweiligen Gremiumsmitgliedes in der aktuellen
Lage auf jeweils drei Minuten pro Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Gem. § 12 Abs. 6 Satz
6 GeschO kann dies durch eine entsprechende Beschlussfassung, begrenzt für die
Dauer der epidemischen Lage, umgesetzt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister