Betreff
Beschränkung der Redezeit in epidemischer Lage
Vorlage
01 - 16 2251/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der HFA (hier: Delegierung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW) beschließt für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, in epidemischer Lage die maximale Redezeit im Sinne des § 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung auf höchstens 3 Minuten zu verkürzen.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

§ 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein legt die Redezeit im Regelfall auf höchstens fünf Minuten fest. Gem. Satz 3 kann diese durch Beschluss des Rates verlängert oder verkürzt werden.

 

Die Begrenzung der Redezeit bietet sich neben Präventionsmaßnahmen wie Sicherstellung einer guten Durchlüftung, Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten, Kapazitätsbeschränkungen für und Registrierung von Besuchern sowie Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden als eine weitere Handlungsoption bei der Durchführung von Präsenz-Sitzungen in epidemischer Lage.

 

Es wird daher empfohlen, die max. Redezeit des jeweiligen Gremiumsmitgliedes in der aktuellen Lage auf jeweils drei Minuten pro Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 6 GeschO kann dies durch eine entsprechende Beschlussfassung, begrenzt für die Dauer der epidemischen Lage, umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister