hier: Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz – Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stufe II
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Abschlussbericht der
Schalltechnischen Untersuchung zum Straßenlärm des Lärmaktionsplanes der Stufe
III für das Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 47d
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Sachdarstellung:
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein
mehrstufiges Konzept der Lärmaktionsplanung vor, dass in Abständen von 5 Jahren
fortzuschreiben ist. In der Stadt Emmerich am Rhein wurde die grundlegende
Lärmkartierung als LAP I in 2008 vom Büro ACCON durchgeführt.
2014 erfolgte die Überprüfung und
Fortschreibung der Untersuchung auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einer
Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Ergänzend zu der Pflichtkartierung
wurden seinerzeit auch weitere Stadtstraßen betrachtet, um die
Belastungssituation an kritischen Punkten im Stadtgebiet trotz Unterschreitung
der Auslösewerte besser einschätzen zu können.
Die vorgeschriebenen Kontrollen wurden
turnusmäßig 2019 durchgeführt und in Bericht – Fortschreibung des
Lärmaktionsplans der Stufe II festgehalten. Es wurde der Lärmaktionsplan der
zweiten Stufe daraufhin geprüft, ob und ggfs. wo sich Veränderungen ergeben
haben. Dies entspricht der sog. Stufe III der Lärmaktionsplanung.
Der Berichtsentwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe III wurde im Frühjahr
im Rathaus und auf der Homepage der Stadt Emmerich zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt. Hier wurden keine Einwendungen und Anregungen
vorgebracht.
So wurde durch das Gutachterbüro ACCON der endgültige Abschlussbericht
erstellt (s. Anlage 1).
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter