Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und § 4 Hauptsatzung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein - Gedenkstele am Eltener Markt;
hier: Eingabe Nr. 16/2019 vom AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
41 - 16 2267/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag auf Aufstellung einer Gedenkstele am Eltener Markt abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Eingabe Nr. 16/2019 hat der AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein beantragt, zur Erinnerung an die Rückgliederung der Gemeinde Elten am 1. August 1963 an Deutschland, eine Gedenkstele am Eltener Markt zu errichten.

 

Mit dieser Gedenkstele soll auf dieses aus historischer und touristischer Sicht besondere Ereignis hingewiesen werden. Der AfD Stadtverband Emmerich am Rhein schlägt vor, die Gedenkstele an der Ecke Klosterstraße/Eltener Markt zu errichten. (s. beigefügte Fotos von Herrn Kukulies). Aus Sicht des AfD Standverbandes könne dort mit wenig Aufwand einen Findling oder eine Granitstele mit einer Schrifttafel mit Hinweistext aufgestellt werden.

 

Zur Beurteilung der Sachlage haben Mitarbeiter der Verwaltung den vorgeschlagenen Ort aufgesucht und unter den Aspekten Verkehrssicherheit und angemessener Ort für ein historisches Ereignis geprüft. (s. auch 4 kleinere Fotos, Magdalena Janßen-Koeller, sowie Luftbild, Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/)

 

Verkehrssicherheit:

Bis ins vergangene Jahr stand an der vorgeschlagenen Stelle ein Straßenbaum. Da die Straßenbäume an diesem Standort bereits mehrfach von Autofahrern umgefahren und beschädigt wurden, verzichtete man auf die Anpflanzung eines weiteren Bäumchens. Für eine dort aufgestellte Stele bestünde das gleiche Risiko.

Es muss davon ausgegangen werden, dass Fußgänger, die als Gruppe die Stele betrachten würden, sich auch auf der Fahrbahn aufhalten könnten und auch einzelne Menschen beim Umrunden der Gedenkstele oder des Steines dadurch zu einem Verkehrshindernis werden können.

Für Fußgänger, die dort die Straße Richtung Markt queren möchten, ist durch eine Stele und deren Besucher an der Stelle die Einsicht auf den Verkehr behindert.

 

Angemessener Ort:

Das Umfeld und die Atmosphäre sind an der vorgeschlagenen Position einem Gedenkort dieser besonderen historischen Zeit, als Elten zu den Niederlanden gehörte, sowie seiner Rückgliederung an Deutschland am 1. August 1963 nicht angemessen.

 

Angemessen wäre ein geeigneter Platz mit ansprechender Gestaltung, angenehmer Aufenthaltsqualität und ausführlicheren Informationen für Besucher. Dafür ist jedoch nach Schätzung der Verwaltung mit einem Kostenaufwand von mindestens € 60.000 und mehr zu rechnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

 

 

Im Auftrag

Magdalena Janßen-Koeller

Stellv. Betriebsleiterin