Betreff
Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität - Emmerich am Rhein;
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
05 - 16 2268/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Entwurf des Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit April 2019 ist das büro stadtVerkehr aus Hilden mit der Ausarbeitung des Fußgänger- und Radverkehrskonzeptes im Rahmen eines finanziell geförderten Klimaschutzteilkonzeptes beauftragt.

 

Bisheriger Ablauf

Unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit wurde das Konzept innerhalb des vergangenen Jahres ausgearbeitet. Mit Hilfe einer Interaktiven Mängelkarte, die von Ende Juli bis Ende Oktober 2019 öffentlich zugänglich im Netz stand, konnten die Bürgerinnen und Bürger direkte Hinweise auf das Fußgänger- und Radverkehrsnetz in Emmerich am Rhein geben. Auf der digitalen Karte wurden Meldungen zu Gefahrenstellen, Verbesserungsmöglichkeiten oder auch Schwachstellen im Netzausbau aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger markiert und kommentiert. Die Beteiligungsform wurde sehr gut angenommen. So kamen über 400 Anmerkungen zusammen.

 

Im September 2019 wurde zudem eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Emmericher Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Über einen Fragebogen wurden neben Informationen zum Haushalt und zur Person, insbesondere die an einem festgelegten Stichtag zurückgelegten Wege abgefragt. Darüber ließen sich verlässliche und vergleichbare Zahlen erheben, die Aufschluss über die Verwendung der Verkehrsmittel (Modal Split), Wegelängen und Streckenbeziehungen geben. Die Daten dienen diesem Konzept als Berechnungsgrundlage für bspw. die Ermittlung der CO2 Einsparungspotenziale aber auch der zu erwartenden Verbesserungspotenziale hinsichtlich einer Zielsetzung zur Steigerung des Fußgänger- und Radverkehrsanteils. Zukünftig können diese Daten als Messgrundlage herangezogen werden, um in Folgeerhebungen Veränderungen in Bezug auf die gesetzten Ziele erkennen zu können.

 

Am 02.11.2019 fand eine Präsentation im Rahmen einer Arbeitsgruppe statt, die aus Vertretern verschiedener relevanter Gruppen und dem politischen Raum zusammengesetzt war. In diesem Rahmen wurden die ersten Ergebnisse aus der Interaktiven Mängelkarte sowie die Ergebnisse zum Modal Split aus der Haushaltsbefragung vorgestellt.

 

Am Samstag den 16.11.2019 fanden zudem ein Planungsspaziergang sowie eine geführte Radtour statt, zu denen die Öffentlichkeit eingeladen war teilzunehmen. Die vorgeschlagenen Routen führten zu verschiedenen Orten im (Innen-)stadtgebiet, an denen die Verkehrssituation mit den Teilnehmenden diskutiert wurde.

 

Die Ergebnisse aus den Bürgerbeteiligungen dienten als ein Baustein für die Erarbeitung von Maßnahmen, zur gezielten Verbesserung einzelner Situationen vor Ort aber auch zur Erarbeitung übergeordneter Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die den Fußgänger- und Radverkehr fördern.

 

Die ausgearbeiteten Maßnahmen, insbesondere des Radverkehrs, wurden bereits mit den zuständigen Stellen der Straßenbaulastträger der Landes- und Kreisstraßen abgestimmt. Die Rückmeldungen von Straßen NRW und dem Kreis Kleve sowie der Kreispolizeibehörde (vorrangig zu Unfallzahlen befragt) sind in die Beschreibung der Maßnahmen eingeflossen.
Solche Maßnahmen, die nach der Rücksprache bereits als undurchführbar eingestuft wurden, werden nicht weiter berücksichtigt.

 

Konzeptentwurf

Inzwischen wurde der Entwurf des Klimaschutzteilkonzeptes erarbeitet. Hierin wurden die ausführliche Bestandsaufnahme und die Ergebnisse der o. g. Befragungen eingearbeitet. Ebenfalls sind die ausgearbeiteten Maßnahmen und das daraus entwickelte Zielkonzept mit Umsetzungsvorschlägen in das Konzept aufgenommen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bisher war eine weitere Öffentlichkeitsveranstaltung zur Überprüfung der Maßnahmen und zur Diskussion des Konzeptentwurfs geplant. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese jedoch nicht im sinnvollen Umfang durchgeführt werden. Daher soll das Konzept der Öffentlichkeit durch Auslage im Rathaus sowie durch Einstellung auf der Homepage der Stadt Emmerich für vier Wochen zugänglich gemacht werden. Änderungswünsche und Anregungen können bei der Verwaltung abgegeben werden.

 

Im weiteren Verlauf werden die eingegangenen Anregungen und die ggf. daraus entstehenden Änderungen des Konzeptes dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.08.2020 vorgestellt. Anschließend soll das Konzept in der Sitzung des Rates am 08.09.2020 beschlossen werden. Der Konzeptbeschluss im September ist erforderlich, da das Konzept finanziell gefördert wird.

 

Der Berichtsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hier sind noch wenige Abbildungen oder Erläuterungen unvollständig. Diese werden bis zur Offenlage entsprechend ergänzt.

 

Stadtradeln

Eine vorgeschlagene Maßnahme aus dem Konzept, wird bereits in diesem Sommer in die Tat umgesetzt. Die Stadt Emmerich beteiligt sich erstmals an der Kampagne „Stadtradeln“ und setzt sich damit aktiv für die Radverkehrsförderung und mehr Klimaschutz im Sinne der Kampagne ein. Zeitraum der Aktion ist vom 15.6. bis 5.7. 2020.

 

Umsetzung des Konzeptes

Auf Grundlage der Ergebnisse des Konzeptes soll hinsichtlich einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen bedarfsgerecht gehandelt werden und gezielt Gelder in den Haushalt eingestellt werden sowie entsprechend vorhandene Fördermöglichkeiten genutzt werden.

 

 

Bewerbung AGFS

Das fertige Konzept soll auch die Grundlage für die Bewerbung um eine Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) sein. Für die Bewerbung sollen das abgestimmte Konzept und insbesondere die darin ausgearbeiteten Maßnahmen die Basis sein.

Mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen wird das Büro zeitnah nach Abstimmung über das fertige Fußgänger- und Radverkehrskonzept nach der Sommerpause fortfahren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter