hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
die Offene Ganztagsschule der Legmeerschule auf 5 Gruppen zu erweitern.
Sachdarstellung :
An der
Leegmeerschule wurde zuletzt die Offene Ganztagsschule im Jahr 2017 (beginnend
mit dem Schuljahr 2017/2018) um eine Gruppe von 3 auf 4 erhöht.
Wie sich nach
Anmeldung der Erstklässler abzeichnete, werden zum kommenden Schuljahr
2020/2021 4 Gruppen für die Betreuung nicht mehr ausreichen. Eine Erweiterung
ist erforderlich, um dem Betreuungswunsch der Emmericher Eltern nachzukommen.
Die Kommunen sind
verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot
vorzuhalten.
Erlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)
"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet,
Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen
erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den
Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz).
Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von
Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten
zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen.
Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße,
auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht
ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und
Betreuungsangeboten vorzuhalten."
Eine Alternative zu
den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die
Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.
Die Unterbringung
der 5. Gruppe erfolgt in den Räumlichkeiten der Leegmeerschule bzw. in den
angemieteten Räumen der Kirchengemeinde, dem sog. Treffpunkt.
Für die Betreuung
(Personalkostenzuschuss für den Träger) werden Ausgaben in Höhe von 56.000 €
(abhängig von der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder) und Einnahmen von
47.000 € (Landeszuschüsse und Elternbeträge) kalkuliert. Die zusätzlichen
Kosten belaufen sich somit auf ca. 9.000 € pro Jahr. Kosten für ggf.
erforderliche Erweiterungen der Ausstattung werden für das HH-Jahr 2020 aus den
zur Verfügung stehenden Pauschalen der Schulverwaltung bestritten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2020 und den Planjahren
bisher nicht berücksichtigt. 3.750 € müssen im
HH 2020 (für 5 Monate) und je 9.000 € in den Planjahren überplanmäßig im
Produkt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister