Betreff
Weitere Medienentwicklungsplanung;
hier: Umgang mit der Coronapandemie
Vorlage
04 - 16 2273/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der Schulschließungen wurden die Schülerinnen und Schüler (SuS) aller Schulen mit Lernmaterialien und Übungen ausgestattet, um in „Heimarbeit“ Unterrichtsinhalte zu erarbeiten. Die Schulen haben in der unterrichtsfreien Zeit auf verschiedenen Wegen Kontakt zu der SuS gehalten. Teils mussten erarbeitete Ergebnisse abgegeben werden, teils auf digitalem Weg zugeleitet werden. Die Lehrkräfte standen den SuS telefonisch oder auch per Mail für Rückfragen zur Verfügung.

 

Leider sind wir mit der Weiterentwicklung und Ausstattung unserer Schulen noch nicht soweit fortgeschritten, dass die SuS von zuhause aus digital weiterlernen oder unterstützt werden konnten. Insgesamt gibt es in Deutschland noch nicht viele Städte, in denen der Übergang vom Präsenzlernen in den digitalen Modus problemlos funktionierte. Anders, als zum Beispiel in Norwegen – doch dort sind fast alle Schüler mit mobilen Endgeräten ausgestattet und der digitale Unterricht an sich deutlich weiter fortgeschritten.

 

Um hier einen wichtigen Baustein für die Nutzung von digitalen Geräten zu setzen, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, bereits jetzt eine Lernplattform zu implementieren. Diese wird den Schulen die Möglichkeit geben, die Kommunikation der Lehrkräfte mit den SuS, aber der Lehrkräfte untereinander oder mit den Erziehungsberichtigten problemloser und auch datenschutzkonform zu gestalten. Unterrichtsinhalte können vermittelt, Lernvideos, Lernprogramme oder weiteres Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Umsetzung des ersten kommunalen Medienentwicklungsplans für die Stadt Emmerich am Rhein für die Schuljahre 2018 bis 2021 hat sich aufgrund verschiedener zwischenzeitlich eingetretener Ereignisse verzögert. Zwar ist der geplante Ausbau noch nicht soweit, wie er ursprünglich geplant wurde, doch gibt dies nun auch die Möglichkeit, erforderliche Stellschrauben nach zu justieren. Dies auch im Hinblick auf die Möglichkeiten und Vorgaben aus dem DigitalPakt Schule.

 

Im Jahr 2018 konnten die eingeplanten Ziele nicht in Gänze umgesetzt werden. So wurden mehrere Anschaffungen erst im Frühjahr 2019 getätigt. Da im Jahr 2019 ein personeller Wechsel vollzogen wurde, stockte die Weiterarbeit am Medienentwicklungsplan. Herr Schwarz musste sich nicht nur in den Bereich Schule einarbeiten, sondern auch in die komplette Verwaltungs-IT des Rathauses und der Nebenstellen.

 

Im Herbst 2019 lagen dann endlich die Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung der Förderungen aus dem DigitalPakt Schule vor und die ersten Informationsveranstaltungen konnten von der Verwaltung besucht werden. Die erforderlichen pädagogisch-technischen Medienkonzepte der einzelnen Schulen wurden seitdem vorbereitet und sind zurzeit in der Endabstimmung mit den Schulen. Diese sind Grundlage für die Beantragung der Landesmittel. Über diese Förderung kann ein Großteil der in der Medienentwicklungsplanung vorgesehenen Investitionen abgewickelt werden. Da hierbei zeitliche Vorgaben einzuhalten sind, müssen die Maßnahmen des MEP überprüft und ggf. angepasst werden. Sobald hier eine Übersicht über die genehmigten Ausstattungen vorliegt, werden diese dem Ausschuss vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Bedarfe der Schulen erfordern leichte Anpassungen in manchen Bereichen. So hat die Gesamtschule beschlossen, in der neuen Oberstufe schülerfinanzierte Tablets einzusetzen. Die Implementierung in die IT-Systeme der Schule erfordert Anpassungen der Managementsysteme, die lt. MEP erst später vorgesehen waren. Auch die Bereitstellung von neuen Lösungen, wie ein MDM über das KRZN, die für den reibungslosen Einsatz in den Schulen erforderlich sind, muss berücksichtigt werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, vorzeitig eine Fortschreibung des MEP in Angriff zu nehmen. In diese werden der aktuelle Stand der Ausstattung sowie die angepassten Anforderungen und künftigen Ausstattungsschritte aufgenommen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Für die Maßnahmen sind im HH 2020 Mittel eingeplant. Für die Folgejahre werden die erforderlichen Änderungen in der weiteren Finanzplanung berücksichtigt.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister