hier: Umgang mit der Coronapandemie
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Aufgrund der Schulschließungen wurden die Schülerinnen und Schüler (SuS)
aller Schulen mit Lernmaterialien und Übungen ausgestattet, um in „Heimarbeit“
Unterrichtsinhalte zu erarbeiten. Die Schulen haben in der unterrichtsfreien
Zeit auf verschiedenen Wegen Kontakt zu der SuS gehalten. Teils mussten erarbeitete
Ergebnisse abgegeben werden, teils auf digitalem Weg zugeleitet werden. Die
Lehrkräfte standen den SuS telefonisch oder auch per Mail für Rückfragen zur
Verfügung.
Leider sind wir mit der Weiterentwicklung und Ausstattung unserer
Schulen noch nicht soweit fortgeschritten, dass die SuS von zuhause aus digital
weiterlernen oder unterstützt werden konnten. Insgesamt gibt es in Deutschland
noch nicht viele Städte, in denen der Übergang vom Präsenzlernen in den
digitalen Modus problemlos funktionierte. Anders, als zum Beispiel in Norwegen
– doch dort sind fast alle Schüler mit mobilen Endgeräten ausgestattet und der
digitale Unterricht an sich deutlich weiter fortgeschritten.
Um hier einen wichtigen Baustein für die Nutzung von digitalen Geräten
zu setzen, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, bereits jetzt eine
Lernplattform zu implementieren. Diese wird den Schulen die Möglichkeit geben,
die Kommunikation der Lehrkräfte mit den SuS, aber der Lehrkräfte untereinander
oder mit den Erziehungsberichtigten problemloser und auch datenschutzkonform zu
gestalten. Unterrichtsinhalte können vermittelt, Lernvideos, Lernprogramme oder
weiteres Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung des ersten kommunalen Medienentwicklungsplans für die
Stadt Emmerich am Rhein für die Schuljahre 2018 bis 2021 hat sich aufgrund
verschiedener zwischenzeitlich eingetretener Ereignisse verzögert. Zwar ist der
geplante Ausbau noch nicht soweit, wie er ursprünglich geplant wurde, doch gibt
dies nun auch die Möglichkeit, erforderliche Stellschrauben nach zu justieren.
Dies auch im Hinblick auf die Möglichkeiten und Vorgaben aus dem DigitalPakt
Schule.
Im Jahr 2018 konnten die eingeplanten Ziele nicht in Gänze umgesetzt
werden. So wurden mehrere Anschaffungen erst im Frühjahr 2019 getätigt. Da im
Jahr 2019 ein personeller Wechsel vollzogen wurde, stockte die Weiterarbeit am
Medienentwicklungsplan. Herr Schwarz musste sich nicht nur in den Bereich
Schule einarbeiten, sondern auch in die komplette Verwaltungs-IT des Rathauses
und der Nebenstellen.
Im Herbst 2019 lagen dann endlich die Ausführungsbestimmungen für die
Umsetzung der Förderungen aus dem DigitalPakt Schule vor und die ersten
Informationsveranstaltungen konnten von der Verwaltung besucht werden. Die erforderlichen
pädagogisch-technischen Medienkonzepte der einzelnen Schulen wurden seitdem
vorbereitet und sind zurzeit in der Endabstimmung mit den Schulen. Diese sind
Grundlage für die Beantragung der Landesmittel. Über diese Förderung kann ein
Großteil der in der Medienentwicklungsplanung vorgesehenen Investitionen
abgewickelt werden. Da hierbei zeitliche Vorgaben einzuhalten sind, müssen die
Maßnahmen des MEP überprüft und ggf. angepasst werden. Sobald hier eine
Übersicht über die genehmigten Ausstattungen vorliegt, werden diese dem
Ausschuss vorgestellt.
Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Bedarfe der Schulen
erfordern leichte Anpassungen in manchen Bereichen. So hat die Gesamtschule
beschlossen, in der neuen Oberstufe schülerfinanzierte Tablets einzusetzen. Die
Implementierung in die IT-Systeme der Schule erfordert Anpassungen der
Managementsysteme, die lt. MEP erst später vorgesehen waren. Auch die
Bereitstellung von neuen Lösungen, wie ein MDM über das KRZN, die für den
reibungslosen Einsatz in den Schulen erforderlich sind, muss berücksichtigt
werden.
Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen,
vorzeitig eine Fortschreibung des MEP in Angriff zu nehmen. In diese werden der
aktuelle Stand der Ausstattung sowie die angepassten Anforderungen und
künftigen Ausstattungsschritte aufgenommen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Für
die Maßnahmen sind im HH 2020 Mittel eingeplant. Für die Folgejahre werden die
erforderlichen Änderungen in der weiteren Finanzplanung berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister