hier: Eingabe Nr. 9/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rheinj
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Per
Mail hat ein Bürger, der im Alltag auf einen Rollator angewiesen ist, auf
einige aus seiner Sicht problematische Gegebenheiten hingewiesen und deren
Beseitigung beantragt. Im Detail wurden folgende fünf Punkte aufgeführt:
1. Am
Haupteingang des alten Rathauses soll der Treppenaufgang einseitig mit einer
Rampe für Rollstühle und Rollatoren versehen und innen ein Aufzug eingebaut
werden, um den barrierefreien Zugang zum Ratssaal und Europasaal zu
erleichtern.
2. Bei
den Umgestaltungen am Geistmarkt und am Kleinen Löwen soll kein
Kopfsteinpflaster zum Einsatz kommen, da dies für Rollstuhlfahrer und
Rollatorennutzer Einschränkungen mit sich bringt.
3. Der
ruhende Verkehr am Geistmarkt lässt künftig wegen der Praxis für HNO und der
Apotheke Parkzeiten von 60 Minuten mit Parkscheibe zu, da die
Behindertenparkplätze nur mit entsprechendem Ausweis des Kreises Kleve genutzt
werden dürfen, diese aber nur restriktiv ausgestellt werden. Diese Problematik
gilt auch für Parkplätze direkt vor dem Rathaus.
4. Bei
der Umgestaltung sollen am Kleinen Löwen die Parkplätze Im Euwer gegenüber von
Lodewyks und die Zufahrt zu den Plätzen hinter der Apotheke und für die
Hausärztin erhalten bleiben.
5. In
der Steinstraße soll die zulässige maximale Parkdauer auf mindestens eine
Stunde erhöht werden, um die Ärzte Dr. Derks und Dr. Nieder sowie das
Bürgerbüro behindertengerecht in Ruhe aufsuchen zu können.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die zuständigen
Fachbereiche haben die unterschiedlichen Teilanträge geprüft und sind zu
folgendem Ergebnis gekommen:
Zu
1.
Die auf
der Rückseite des Rathauses befindliche Rampe entspricht den einschlägigen
Vorschriften zum barrierefreien Bauen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Ausgabe: 2010-10).
Insoweit wurde in Ermangelung der Notwendigkeit eine zweite Rampe an der
Vorderseite des Rathauses zu errichten bislang auf die Prüfung aus bau- und
denkmalschutzrechtlicher Sicht verzichtet.
Ein
Aufzug befindet sich im Neubauteil des Rathauses. Der beantragte zusätzliche
Einbau eines Aufzugs im Altbauteil des Rathauses ähnlich des Aufzuges in der
Christuskirche scheitert vorbehaltlich einer näheren Prüfung von Statik und
Denkmalschutz schon daran, dass die Größe des Treppenauges hierfür nicht
ausreicht.
Zu
2.
Die Anregungen zum
Kopfsteinpflaster bei der Gestaltung des Geistmarkts und des Kleinen Löwen
wurde als Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen und bei der
Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der Petent bereits
per E-Mail informiert.
Zu
3. und 5.
Außerdem
besteht für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises die Möglichkeit auf dem
bewirtschafteten Teil des Geistmarktes und vor dem Rathaus den
Schwerbehindertenausweis auszulegen, so dass das Gültigkeitsdatum sichtbar ist,
und bei gleichzeitiger Nutzung der Parkscheibe bis zu vier Stunden zu parken
ohne einen Parkschein zu ziehen. Dies gilt ohne den speziellen blauen
Schwerbehindertenparkausweis, der an besondere gesundheitliche
Einschränkungen gebunden ist, die vom Kreis Kleve auf dem
Ausweis zuerkannt werden müssen
Seitens
der Verwaltung ist beabsichtigt, nach Fertigstellung der größeren Baumaßnahmen
in der Emmericher Innenstadt (Gesamtschule, Neumarkt, Geistmarkt/ Kleiner Löwe)
das Parkraumbewirtschaftungskonzept anzupassen. Hier werden die Parkzeit- und
Parkraumbewirtschaftungsregelungen -mit Blick auf die Änderungen durch die o.
g. Baumaßnahmen- kritisch geprüft und ggf. überarbeitet.
Insbesondere
die Steinstraße hat sich im Laufe der Jahre eher von einer Einkaufs- in eine
Dienstleistungsstraße entwickelt. Hierauf ist die entsprechende Parkdauer
anzupassen.
Die Anregung
wird in diesem Verfahren berücksichtigt.
Zu
4.
Die Anregung zum
Erhalt vorhandener Parkplätze bei der Gestaltung des Kleinen Löwen wurde als
Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen und bei der
Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der Petent
ebenfalls bereits per E-Mail informiert.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister