Betreff
Änderung der Richtlinien der Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 16 2302/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die 4. Änderung der Richtlinien der Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der letzten Änderung der Richtlinien im vergangenen Jahr (Anpassung Wahlrecht von unter Betreuung stehenden Personen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) wurden im § 4 die Absätze 2 und 3 neu eingefügt. Hierdurch wurden die bestehenden Absätze 2 bis 6 des § 4 in der ab dem 28.05.2019 geltenden Fassung zu den Absätzen 4 bis 8 des § 4 der Richtlinien.

Versehentlich wurden die Querverweise auf diese Absätze nicht parallel angepasst. Dies macht nun folgende redaktionelle Korrekturen erforderlich:

 

§ 3 Abs. 5 der Richtlinien lautet seit 2015 unverändert:

 

„Ein gewählter Vertreter/ Stellvertreter verliert seinen Sitz/ stellvertretenden Sitz in der Seniorenvertretung mit sofortiger Wirkung bei Verlust einer der Voraussetzungen seiner Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie sowie durch schriftlich erklärten Mandatsverzicht:

Für jedes vor Ende der Amtszeit ausscheidende ordentliche Mitglied rückt ein Stellvertreter (§ 4 Abs. 5 Satz 2) nach.“

 

Aufgrund der o.a. Änderung des § 4 im Jahr 2019 ist hier ab sofort folgende redaktionelle Korrektur im § 3 Abs. 5 vorzunehmen:

 

„Ein gewählter Vertreter/ Stellvertreter verliert seinen Sitz/ stellvertretenden Sitz in der Seniorenvertretung mit sofortiger Wirkung bei Verlust einer der Voraussetzungen seiner Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 und 4 dieser Richtlinie sowie durch schriftlich erklärten Mandatsverzicht:

Für jedes vor Ende der Amtszeit ausscheidende ordentliche Mitglied rückt ein Stellvertreter (§ 4 Abs. 7 Satz 2) nach.“

 

Da der im § 3 Abs. 5 der Richtlinie beschriebene Fall seit der letzten Änderung im Mai 2019 nicht eingetreten ist, blieb der redaktionelle Fehler bisher folgenlos. Durch die Korrektur wird sichergestellt, dass die in der Richtlinie seit 2015 verankerte Regelung der Unabhängigkeit der Seniorenvertretung vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein auch künftig gewahrt bleibt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister