Betreff
Unterstützung zur Landesförderung des Antrages Förderverein Schlößchen Borghees
Vorlage
41 - 16 2303/2020
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Das Projekt „Dritter Ort“ wird als Teil des kulturellen Gesamtkonzeption für das Schlösschen Borghees ausdrücklich befürwortet und stellt hierzu dem Förderverein Schlösschen Borghees e.V. die Außenflächen des Ensembles Schlösschen Borghees zur Mitnutzung unentgeltlich zur Verfügung.

Sachverhalt :

 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Fördergelder für das Projekt: „DRITTE ORTE“ Häuser für Kultur und Begegnung im Ländlichen Raum- zur Verfügung. Die Vorlage des Förderantrages beim Land NRW muss bis zum 31.08.2020 erfolgt sein.

 

Das Land NRW will die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum stärken und die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von „Dritten Orten“ unterstützen. Für den Zeitraum 2021 – 2023 ist die Förderphase ausgeschrieben.

 

Durch die Öffnung und Vernetzung bzw. Bündelung von kulturellen Angeboten, wie auch Angeboten der Bildung und Begegnung ist der „Dritte Ort“ ein Ankerpunkt für kulturelle Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er stiftet Identität und Gemeinschaft, sichert und erweitert die kulturelle Infrastruktur. In ländlichen Regionen. Dabei sind sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Akteure beteiligt.

 

Das Land bezeichnet die „dritten Orte“ als Wohnzimmer für die Kultur und kreative Gestaltungsräume

-          mit Programm und Profil,

-          mit Raum für zufällige Begegnungen,

-          mit spartenübergreifenden Kooperationen,

-          ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort.

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Umsetzung des einzureichenden aussagefähigen Konzeptes. Dieses Konzept wurde durch den Förderverein Schlösschen Borghees e.V. erarbeitet und ist als Anlage dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Es dient weiterhin als Gesprächsgrundlage zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.

Die Verwaltung unterstützt, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, als Kooperationspartner dieses Konzept. Als Zuwendungsempfänger wäre der Förderverein Schlösschen Borghees e.V. Träger dieser Maßnahme und für die Durchführung und Ausgestaltung dieses Projektes eigenverantwortlich zuständig. Diese Zuständigkeit beinhaltet hier auch die finanzielle Zuständigkeit. Zusätzliche, über die bisher getätigten Ausgaben, die durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur, Künste, Kontakte, für das Schlösschen Borghees getätigt werden, sind für die Zukunft im Rahmen des Projektes nicht vorgesehen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Emmerich am Rhein keinen finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich dieses Projektes eingehen wird. Dies beinhaltet weiterhin, sollte es zu einer Bewilligung des Förderantrages kommen, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein an entstehenden Folgekosten nicht beteiligen wird. Alle im Rahmen dieses Projektes entstehenden finanziellen Verpflichtungen sind ausschließlich durch den Förderverein Schlösschen Borghees e.V. zu tragen. Dies ist auch explizit in eine noch zu erstellende Kooperationsvereinbarung mit aufzunehmen.

Zur Beantragung des Förderantrages ist ein Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein erforderlich. Dieser Beschluss muss folgende Beschlüsse enthalten:

 

1.    Das Projekt ist Teil einer kommunalen kulturpolitischen Gesamtkonzeption bzw. wird von der Kommune befürwortet.

            

2.    Wenn zur Umsetzung der Projektidee der Einsatz kommunaler Ressourcen erforderlich und eingeplant ist (z.B. Liegenschaften, Gebäude, Personal), so ist die Verbindlichkeit der Bereitstellung nachzuweisen, ggf. durch einen Ratsbeschluss.

Das Schlösschen Borghees kann durchaus als „Dritter Ort“ bezeichnet werden. Seit Jahrzehnten wird das Schlösschen Borghees ausschließlich kulturell genutzt. Die dort stattfindenden Veranstaltungen und Aktivitäten werden durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK, dem TIK, dem Förderverein und zahlreichen ehrenamtlichen Unterstützern durchgeführt.

Weiterentwickelt wurde die kulturelle Nutzung des Ensembles Schlösschen Borghees durch das Projekt „Pferdestall wird zur Kulturscheune“. Es ist als Dependance zum Herrenhaus gedacht und erweitert als neuer, zusätzlicher Ort das kulturelle Angebot. Dieses Projekt kann als bedeutend für die Region eingestuft werden. Dies bezeugt schon allein die Förderung des Landes NRW.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter