Beschlussvorschlag
Das Projekt „Dritter Ort“ wird als Teil des
kulturellen Gesamtkonzeption für das Schlösschen Borghees ausdrücklich
befürwortet und stellt hierzu dem Förderverein Schlösschen Borghees e.V. die
Außenflächen des Ensembles Schlösschen Borghees zur Mitnutzung unentgeltlich
zur Verfügung.
Sachverhalt :
Das Ministerium für Kultur
und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Fördergelder für das
Projekt: „DRITTE ORTE“ Häuser für Kultur und Begegnung im Ländlichen Raum- zur
Verfügung. Die Vorlage des Förderantrages beim Land NRW muss bis zum 31.08.2020
erfolgt sein.
Das Land NRW will die
kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum stärken und die Entwicklung bzw.
Weiterentwicklung von „Dritten Orten“ unterstützen. Für den Zeitraum 2021 –
2023 ist die Förderphase ausgeschrieben.
Durch die Öffnung und
Vernetzung bzw. Bündelung von kulturellen Angeboten, wie auch Angeboten der
Bildung und Begegnung ist der „Dritte Ort“ ein Ankerpunkt für kulturelle
Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er stiftet Identität und
Gemeinschaft, sichert und erweitert die kulturelle Infrastruktur. In ländlichen
Regionen. Dabei sind sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Akteure beteiligt.
Das
Land bezeichnet die „dritten Orte“ als Wohnzimmer für die Kultur und kreative
Gestaltungsräume
-
mit Programm und Profil,
-
mit Raum für zufällige Begegnungen,
-
mit spartenübergreifenden Kooperationen,
-
ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen
vor Ort.
Zuwendungsfähig sind
Ausgaben für die Umsetzung des einzureichenden aussagefähigen Konzeptes. Dieses
Konzept wurde durch den Förderverein Schlösschen Borghees e.V. erarbeitet und ist
als Anlage dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Es dient weiterhin als
Gesprächsgrundlage zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
Die
Verwaltung unterstützt, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, als
Kooperationspartner dieses Konzept. Als Zuwendungsempfänger wäre der
Förderverein Schlösschen Borghees e.V. Träger dieser Maßnahme und für die
Durchführung und Ausgestaltung dieses Projektes eigenverantwortlich zuständig.
Diese Zuständigkeit beinhaltet hier auch die finanzielle Zuständigkeit.
Zusätzliche, über die bisher getätigten Ausgaben, die durch die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur, Künste, Kontakte, für das Schlösschen
Borghees getätigt werden, sind für die Zukunft im Rahmen des Projektes nicht
vorgesehen.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Emmerich am Rhein keinen
finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich dieses Projektes eingehen wird. Dies
beinhaltet weiterhin, sollte es zu einer Bewilligung des Förderantrages kommen,
dass sich die Stadt Emmerich am Rhein an entstehenden Folgekosten nicht
beteiligen wird. Alle im Rahmen dieses Projektes entstehenden finanziellen
Verpflichtungen sind ausschließlich durch den Förderverein Schlösschen Borghees
e.V. zu tragen. Dies ist auch explizit in eine noch zu erstellende
Kooperationsvereinbarung mit aufzunehmen.
Zur
Beantragung des Förderantrages ist ein Beschluss des Rates der Stadt Emmerich
am Rhein erforderlich. Dieser Beschluss muss folgende Beschlüsse enthalten:
1. Das
Projekt ist Teil einer kommunalen kulturpolitischen Gesamtkonzeption bzw. wird
von der Kommune befürwortet.
2. Wenn
zur Umsetzung der Projektidee der Einsatz kommunaler Ressourcen erforderlich
und eingeplant ist (z.B. Liegenschaften, Gebäude, Personal), so ist die
Verbindlichkeit der Bereitstellung nachzuweisen, ggf. durch einen
Ratsbeschluss.
Das
Schlösschen Borghees kann durchaus als „Dritter Ort“ bezeichnet werden. Seit
Jahrzehnten wird das Schlösschen Borghees ausschließlich kulturell genutzt. Die
dort stattfindenden Veranstaltungen und Aktivitäten werden durch die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK, dem TIK, dem Förderverein und
zahlreichen ehrenamtlichen Unterstützern durchgeführt.
Weiterentwickelt
wurde die kulturelle Nutzung des Ensembles Schlösschen Borghees durch das
Projekt „Pferdestall wird zur Kulturscheune“. Es ist als Dependance zum
Herrenhaus gedacht und erweitert als neuer, zusätzlicher Ort das kulturelle
Angebot. Dieses Projekt kann als bedeutend für die Region eingestuft werden.
Dies bezeugt schon allein die Förderung des Landes NRW.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter