Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt gem. § 101 Abs. 4 Satz 1 GO NRW die Bestellung von Frau Stadtoberinspektorin Sabine Pieper zur Verwaltungsprüferin der örtlichen Rechnungsprüfung mit Wirkung zum 01.08.2020.
Sachdarstellung :
Nachdem die Einarbeitungsphase abgeschlossen und die Eignung der Frau Stadtoberinspektorin Pieper festgestellt wurde, schlägt die Verwaltung dem Rat ihre Bestellung zur Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 GO NW vor.
Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte haben der vorgeschlagenen Maßnahme zugestimmt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister