Betreff
Gewährung von Entschädigungen für Online-Fraktionssitzungen;
hier: Bestätigung durch den Rat
Vorlage
01 - 16 2306/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

1.

Der Rat stimmt der Gewährung von Entschädigungen nach Maßgabe der Bestimmungen der Gemeindeordnung i.V.m. den Regelungen in der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Online-Fraktionssitzungen zu. Diese Zustimmung schließt rückwirkend auch diejenigen Online-Fraktionssitzungen mit ein, die seit März 2020 vor dem Hintergrund der Covid-19-Problematik erfolgt sind.

 

2.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, die die Möglichkeit der Durchführung Online-Fraktionssitzungen und die Rahmenbedingungen, die für die Entschädigungsfähigkeit maßgeblich sind, abbildet.

 

Sachdarstellung :

 

Vor dem Hintergrund der mit der Covid-19 Pandemie einhergehenden Einschränkungen und Kontaktverbote, wurde u.a. der fraktionsinterne Austausch ab Mitte/Ende März regelmäßig mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik weitergeführt.

Im Rahmen der seit Mitte März 2020 gleichsam online wöchentlich mit den Fraktionsvorsitzenden geführten Telefonkonferenzen, wurde bereits Konsens über die Entschädigungsfähigkeit der Online-Fraktionssitzungen erzielt.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt mit Erlass vom 18. Juni 2020 (siehe Anlage 1 zur Vorlage) nunmehr klar, unter welchen Prämissen sich die Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen im Rahmen der COVID-19-Lage normkonform gestaltet.

In jedem Fall bedarf es hierzu einer grundsätzlichen Entscheidung des Rates. Bereits erfolgte Zustimmungen anderer kommunaler Gremien (z.B. Ältestenrat bzw. Runde der Fraktionsvorsitzenden) bedürfen der nachträglichen Genehmigung durch den Rat.

Ziffer 1 des Beschlussvorschlages umfasst diese Vorgaben.

 

Darüber hinaus macht das Ministerium deutlich, dass die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen unabhängig von dem Bestehen einer epidemischen Lage oder von Einschränkungen der Präsenzsitzungen zugelassen werden können.

Verwaltungsseitig wird daher angeregt, die Hauptsatzung um die Möglichkeit der Durchführung von Online-Fraktionssitzungen zu ergänzen und die Rahmenbedingungen entsprechend abzubilden.

Ziffer 2 des Beschlussvorschlages bildet vor diesem Hintergrund den Auftrag an die Verwaltung zur Anpassung der Hauptsatzung ab.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister