hier: Bestätigung durch den Rat
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat stimmt der Gewährung von Entschädigungen nach Maßgabe der
Bestimmungen der Gemeindeordnung i.V.m. den Regelungen in der
Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Online-Fraktionssitzungen zu.
Diese Zustimmung schließt rückwirkend auch diejenigen Online-Fraktionssitzungen
mit ein, die seit März 2020 vor dem Hintergrund der Covid-19-Problematik
erfolgt sind.
2.
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, die die
Möglichkeit der Durchführung Online-Fraktionssitzungen und die
Rahmenbedingungen, die für die Entschädigungsfähigkeit maßgeblich sind,
abbildet.
Sachdarstellung :
Vor dem Hintergrund
der mit der Covid-19 Pandemie einhergehenden Einschränkungen und
Kontaktverbote, wurde u.a. der fraktionsinterne Austausch ab Mitte/Ende März
regelmäßig mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik weitergeführt.
Im Rahmen der seit
Mitte März 2020 gleichsam online wöchentlich mit den Fraktionsvorsitzenden
geführten Telefonkonferenzen, wurde bereits Konsens über die
Entschädigungsfähigkeit der Online-Fraktionssitzungen erzielt.
Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
stellt mit Erlass vom 18. Juni 2020 (siehe Anlage 1 zur Vorlage) nunmehr klar,
unter welchen Prämissen sich die Gewährung einer Entschädigung für
Online-Fraktionssitzungen im Rahmen der COVID-19-Lage normkonform gestaltet.
In jedem Fall
bedarf es hierzu einer grundsätzlichen Entscheidung des Rates. Bereits erfolgte
Zustimmungen anderer kommunaler Gremien (z.B. Ältestenrat bzw. Runde der
Fraktionsvorsitzenden) bedürfen der nachträglichen Genehmigung durch den Rat.
Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages umfasst diese Vorgaben.
Darüber hinaus
macht das Ministerium deutlich, dass die Zulassung von
Online-Fraktionssitzungen unabhängig von dem Bestehen einer epidemischen Lage
oder von Einschränkungen der Präsenzsitzungen zugelassen werden können.
Verwaltungsseitig
wird daher angeregt, die Hauptsatzung um die Möglichkeit der Durchführung von
Online-Fraktionssitzungen zu ergänzen und die Rahmenbedingungen entsprechend
abzubilden.
Ziffer 2 des
Beschlussvorschlages bildet vor diesem Hintergrund den Auftrag an die
Verwaltung zur Anpassung der Hauptsatzung ab.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister