Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.3 Emmerich-Praest - 2. Deckblattverfahren;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2308/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Sachdarstellung :

 

Die Unterlagen für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.3 Emmerich-Praest – 2. Deckblattverfahren haben in der Zeit vom 2. Juni – 01. Juli 2020 im Raum 225 des Rathauses der Stadt Emmerich offen gelegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 15. Juli 2020.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Beiderlei Betroffenheiten werden in einer einheitlichen Stellungnahme thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der Zeit der Offenlage im Arbeitskreis am 25.06.2020 erörtert worden. Als Ergebnis empfiehlt der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV die nunmehr vorliegende Stellungnahme in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter