Betreff
Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein; hier: Grabstein der Familie Josef Pastor auf dem kommunalen Friedhof Emmerich
Vorlage
05 - 16 2312/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal „Grabstein der Familie Josef Pastor“ auf dem kommunalen Friedhof Emmerich, Hansastraße/Friedensstraße die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt.

 

Sachdarstellung :

 

Die Nutzungsberechtigten der Familiengrabstätte „Josef Pastor“ haben den Antrag auf Eintragung des Grabsteins in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein gestellt.

 

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat nach Prüfung festgestellt, dass der Grabstein der Familiengrabstätten „Josef Pastor“ auf dem kommunalen Friedhof in Emmerich die Eigenschaft eines Denkmals im Sinne des § 2 DSchG NRW erfüllt und hat sich dem Antrag der Familie Pastor angeschlossen.

 

Das vorläufige Denkmalblatt des Grabsteins der Familie Pastor ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Aus ihm gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, zur denkmalrechtlichen Begründung und zur Lage des Baudenkmals hervor.

 

Verwaltungsseitig wurden die betroffenen Nutzungsberechtigen sowie die Grundstückseigentümer im Rahmen des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert.

 

Dem beigefügten Denkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.

 

Daher ist das Baudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter