Betreff
Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein; hier: Bungalow, Hoynckallee 1
Vorlage
05 - 16 2313/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal „Bungalow, Hoynckallee 1“ die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt.

 

Sachdarstellung :

 

Der Eigentümer des Bungalows, Hoynckallee 1, 46446 Emmerich am Rhein, hat den Antrag auf Eintragung des Bungalows als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein gestellt.

 

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat die Denkmaleigenschaft des Bauwerks überprüft und festgestellt, dass dieses die Eigenschaft eines modernen Baudenkmals im Sinne des § 2 DSchG NRW erfüllt. Es hat sich dementsprechend dem Antrag des Eigentümers auf Unterschutzstellung angeschlossen.

 

Das vorläufige Denkmalblatt einschließlich einer Liegenschaftskarte ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus ihm gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, zur denkmalrechtlichen Begründung und zum Schutzumfang des Objektes hervor.

 

Verwaltungsseitig wurde der betroffene Grundstückseigentümer im Rahmen des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert.

 

Dem beigefügten Denkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.

 

Daher ist das Baudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter