Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Die Ratsfraktion CDU nimmt in
ihrer Antragsbegründung Bezug auf das von der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen angekündigte Sonderförderprogramm zur Stärkung der
Sportinfrastruktur inkl. Übernahme der städtischen Eigenanteile.
Aufgrund der Vielfalt der
angekündigten und aufgelegten Förderprogramme der letzten Wochen und Monate
erfolgen zunächst einige Erläuterungen grundsätzlicher Art.
Der Koalitionsausschuss der
Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein Konjunkturprogramm beschlossen, was u. a.
vielfältige Fördermaßnahmen und finanzielle Erleichterungen für die Kommunen
vorsieht.
Es sollen bzw. sind bereits
zahlreiche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz, ÖPNV und Sportstätten
aufgelegt, erweitert bzw. der kommunale Eigenanteil bei einzelnen abgesenkt
worden. Zudem wurde eine weitere Beteiligung des Bundes in den Bereichen
Kita-Ausbau und Ausbau von Ganztagsschulen beschlossen.
Mit Beschluss vom 23.06.2020
ergänzt das Landeskabinett das Konjunkturprogramm des Bundes und beschließt das
sogenannten "Nordrhein-Westfalen-Programm I". Der mit Abstand größte
Teil dieses Pakets entfällt auf die bereits von Bundesseite angekündigte
(pauschalierte) Kompensation von Corona-bedingten Gewerbesteuerausfällen im
Jahr 2020. Die restliche Summe fließt in eine Reihe von
Sonderprogrammen, die wiederum teilweise vom Bund kofinanziert werden und zum
Teil bereits durch die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020
vorgeprägt sind.
Dazu gehört u.a. auch ein
kurzfristiges, zusätzliches Städtebauförderprogramm „Integration Sport“, an dem
sich der Bund mit 35 Mio. Euro und das Land mit 11,7 Mio. Euro (mit Übernahme
des 10%-igen kommunalen Eigenanteils) beteiligt. Dieses Förderprogramm ist
gleichbedeutend mit der Umsetzung des sogenannten „Neuen Goldenen Plans“ für den Sportstättenbau oder auch
„Investitionspakt Sportstättenförderung“. Das reine Landesprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ läuft daneben unverändert weiter.
Im Juli dieses
Jahres hat das MHKBG NRW eine
Informationsbroschüre zum „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020
und 2021 veröffentlicht. Darin wird ausgeführt, dass diese Finanzhilfen des
Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes für Gebäude und Einrichtungen, die
zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den
Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel
sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden können. Vorrang in der
Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen
Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit
großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel
Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder
Ähnliches.
Mit dem Projekt darf jedoch
weder begonnen worden sein noch darf eine weitere öffentliche Förderung für die
geplante Maßnahme bestehen. Die Kompatibilität zum Förderprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ ist damit ausgeschlossen.
Zudem konnte nach Prüfung des
Programmaufrufs durch die Fachbereiche 4 und 5 ermittelt werden, dass diese
Förderung von Sportstätten lediglich für kommunale Anlagen geeignet ist,
vorrangig für öffentlich zugängliche Anlagen.
Die vom Antragsteller gewünschte
Verknüpfung mit Sportfördermitteln für die Sportanlagen der Vereine über v. g.
Förderprogramm ist daher nicht umsetzbar.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister