Betreff
Antrag auf einmalige Weitergabe des kommunalen Anteils aus dem NRW-Sonderprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur an den Stadtsportbund Emmerich (SSB); hier: Antrag Nr. XXVII/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 16 2314/2020
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Begründung:

Die Ratsfraktion CDU nimmt in ihrer Antragsbegründung Bezug auf das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen angekündigte Sonderförderprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur inkl. Übernahme der städtischen Eigenanteile.

 

Aufgrund der Vielfalt der angekündigten und aufgelegten Förderprogramme der letzten Wochen und Monate erfolgen zunächst einige Erläuterungen grundsätzlicher Art.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein Konjunkturprogramm beschlossen, was u. a. vielfältige Fördermaßnahmen und finanzielle Erleichterungen für die Kommunen vorsieht.

Es sollen bzw. sind bereits zahlreiche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz, ÖPNV und Sportstätten aufgelegt, erweitert bzw. der kommunale Eigenanteil bei einzelnen abgesenkt worden. Zudem wurde eine weitere Beteiligung des Bundes in den Bereichen Kita-Ausbau und Ausbau von Ganztagsschulen beschlossen.

Mit Beschluss vom 23.06.2020 ergänzt das Landeskabinett das Konjunkturprogramm des Bundes und beschließt das sogenannten "Nordrhein-Westfalen-Programm I". Der mit Abstand größte Teil dieses Pakets entfällt auf die bereits von Bundesseite angekündigte (pauschalierte) Kompensation von Corona-bedingten Gewerbesteuerausfällen im Jahr 2020. Die restliche Summe fließt in eine Reihe von Sonderprogrammen, die wiederum teilweise vom Bund kofinanziert werden und zum Teil bereits durch die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 vorgeprägt sind.

Dazu gehört u.a. auch ein kurzfristiges, zusätzliches Städtebauförderprogramm „Integration Sport“, an dem sich der Bund mit 35 Mio. Euro und das Land mit 11,7 Mio. Euro (mit Übernahme des 10%-igen kommunalen Eigenanteils) beteiligt. Dieses Förderprogramm ist gleichbedeutend mit der Umsetzung des sogenannten „Neuen Goldenen Plans“ für den Sportstättenbau oder auch „Investitionspakt Sportstättenförderung“. Das reine Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ läuft daneben unverändert weiter.

 

Im Juli dieses Jahres hat das MHKBG NRW eine Informationsbroschüre zum „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021 veröffentlicht. Darin wird ausgeführt, dass diese Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden können. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.

Mit dem Projekt darf jedoch weder begonnen worden sein noch darf eine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme bestehen. Die Kompatibilität zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ist damit ausgeschlossen.

 

Zudem konnte nach Prüfung des Programmaufrufs durch die Fachbereiche 4 und 5 ermittelt werden, dass diese Förderung von Sportstätten lediglich für kommunale Anlagen geeignet ist, vorrangig für öffentlich zugängliche Anlagen.

 

Die vom Antragsteller gewünschte Verknüpfung mit Sportfördermitteln für die Sportanlagen der Vereine über v. g. Förderprogramm ist daher nicht umsetzbar.

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister