hier: 1) Bericht über die erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a (2) BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die vorgeschlagene Änderung in die
Entwurfsbegründung eingearbeitet wird.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 14/3
- Kleysche Straße -
mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung.
Sachdarstellung :
Zu 1) ÖFFENTLICHKEITS-
UND BEHÖRDENBETEILIGUNGEN
In seiner Sitzung am
21.04.20 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB den Planentwurf und die Begründung
anzupassen und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 3 Satz 2 BauGB konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen gekürzt.
Die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die parallel laufende erneute Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden
in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 27. Mai 2020 einschließlich durchgeführt.
Hierbei wurden Anregungen und Bedenken vorgetragen, über die der Rat eine
abschließende Entscheidung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Interessen gegeneinander zu treffen hat.
a) Stellungnahmen aus der erneuten
beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB)
Im Rahmen der
erneuten beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein.
b) Stellungnahmen aus der erneuten
beschränkten Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der
erneuten beschränkten Behördenbeteiligung nach §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB gingen nachfolgende abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.
1.1
Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim
Kreis Kleve, Schreiben vom 25.05.20 (siehe Anlage 5)
Die Untere
Wasserbehörde des Kreises Kleve regt an das Kapitel 14 „Belange der Wasserwirtschaft“
der Entwurfsbegründung wie folgt zu überarbeiten:
Entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze
verläuft der „Viergartengraben“. Hierbei handelt es sich um ein Gewässer gemäß
den Wassergesetzen.
Gemäß § 31 (4) des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) ist der Gewässerrandstreifen
im Innenbereich nach §§ 30, 34 des Baugesetzbuches 5 Meter breit. Er soll u.a.
der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers dienen.
Die Errichtung von Anlagen (z.B. Gebäude,
Zäune, etc.) innerhalb dieses Randstreifens bedürfen der wasserrechtlichen
Genehmigung gemäß § 22 LWG der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises
Kleve.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die angeführte
Änderung kann übernommen werden. Sie ist ausführlicher als die vorherige
Fassung, welche aufgrund der Stellungnahme des Deichverbandes im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB hinzugefügt wurde. Durch die Änderungen
werden aber keine neuen Festsetzungen getroffen, sodass es nicht einer erneuten
öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB bedarf.
Zu 2) Satzungsbeschluss
Beiliegender
Bebauungsplanentwurf der erneuten Offenlage mit der Begründung wird zum
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB vorgelegt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter