Betreff
Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 14/3 - Kleysche Straße -;
hier: 1) Bericht über die erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a (2) BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2) Satzungsbeschluss
Vorlage
05 - 16 2317/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die vorgeschlagene Änderung in die Entwurfsbegründung eingearbeitet wird.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 14/3

- Kleysche Straße - mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)          ÖFFENTLICHKEITS- UND BEHÖRDENBETEILIGUNGEN

 

In seiner Sitzung am 21.04.20 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB den Planentwurf und die Begründung anzupassen und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen gekürzt.

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallel laufende erneute Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 27. Mai 2020 einschließlich durchgeführt. Hierbei wurden Anregungen und Bedenken vorgetragen, über die der Rat eine abschließende Entscheidung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander zu treffen hat.

 

a)        Stellungnahmen aus der erneuten beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB)

Im Rahmen der erneuten beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein.

 

b)        Stellungnahmen aus der erneuten beschränkten Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB)

Im Rahmen der erneuten beschränkten Behördenbeteiligung nach §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gingen nachfolgende abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.

 

1.1         Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim Kreis Kleve, Schreiben vom 25.05.20 (siehe Anlage 5)

 

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve regt an das Kapitel 14 „Belange der Wasserwirtschaft“ der Entwurfsbegründung wie folgt zu überarbeiten:

 

Entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze verläuft der „Viergartengraben“. Hierbei handelt es sich um ein Gewässer gemäß den Wassergesetzen.

 

Gemäß § 31 (4) des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich nach §§ 30, 34 des Baugesetzbuches 5 Meter breit. Er soll u.a. der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers dienen.

 

Die Errichtung von Anlagen (z.B. Gebäude, Zäune, etc.) innerhalb dieses Randstreifens bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 22 LWG der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die angeführte Änderung kann übernommen werden. Sie ist ausführlicher als die vorherige Fassung, welche aufgrund der Stellungnahme des Deichverbandes im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB hinzugefügt wurde. Durch die Änderungen werden aber keine neuen Festsetzungen getroffen, sodass es nicht einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB bedarf.

 

Zu 2)          Satzungsbeschluss

 

 

Beiliegender Bebauungsplanentwurf der erneuten Offenlage mit der Begründung wird zum Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter