wählenden Mitglieder und Entscheidung über deren Zulassung
Beschlussvorschlag
Der Wahlausschuss
beschließt
D.
Die
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der
Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder entsprechend Anlage D
dieser Vorlage.
Sachdarstellung :
Am 13. September
2020 finden in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den allgemeinen
Kommunalwahlen auch die Integrationsratswahlen statt. Dem Wahlausschuss obliegt
gemäß §§ 4, 10 der Wahlordnung der direkt in den Integrationsrat der Stadt
Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder die Prüfung und Entscheidung über die
Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am 31. März 2020 bekannt gemacht
(Emmericher Amtsblatt Ausgabe 11/2020). Nach Maßgabe der Wahlordnung zur
Änderung der Wahlordnung der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich
am Rhein zu wählenden Mitglieder vom 08.07.2020 (Amtsblatt Ausgabe 24/2020 vom
09. Juli 2020) erfolgte vor dem
Hintergrund der COVID-19 Pandemie und der Herausforderungen, die diese u.a.
auch an die Wahlvorschlagsträger stellt, die Änderung der vorstehend genannten
Aufforderung. Die neuerliche Bekanntmachung wurde gleichsam am 09. Juli 2020
(Amtsblatt 24/2020) vollzogen).
Die Frist zur
Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 27. Juli 2020 um 18.00 Uhr.
Bis zu diesem
Zeitpunkt wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
D.
Wahlvorschläge
für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu
wählenden Mitglieder (siehe Anlage D dieser Vorlage).
Eine Vorprüfung der
Wahlvorschläge erfolgte durch den Wahlleiter. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung berichtet.
Der Wahlausschuss
prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder
Zurückweisung.
Über die Sitzung
des Wahlausschusses wird eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV.NRW. S.592, ber. S. 967)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), in Kraft getreten am 7. Mai
2020. gefertigt.
Diese ist vom
Wahlleiter, der Schriftführerin und allen
anwesenden Beisitzern unmittelbar im Anschluss an die Sitzung zu unterschreiben
persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht in Einklang mit den
Zielen des Leitbildes Kap.6.2
Der Wahlleiter
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter
Anlage
Anlage D Wahlvorschläge
für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu
wählenden Mitglieder
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Wahlleiter
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter
01-16 2324 2020 Anlage D
Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der
Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder