Betreff
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die direkt in den Integrationsrat zu
wählenden Mitglieder und Entscheidung über deren Zulassung
Vorlage
01 - 16 2324/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Wahlausschuss beschließt

 

D.           Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder entsprechend Anlage D dieser Vorlage.

 

Sachdarstellung :

 

Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Integrationsratswahlen statt. Dem Wahlausschuss obliegt gemäß §§ 4, 10 der Wahlordnung der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder die Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am 31. März 2020 bekannt gemacht (Emmericher Amtsblatt Ausgabe 11/2020). Nach Maßgabe der Wahlordnung zur Änderung der Wahlordnung der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder vom 08.07.2020 (Amtsblatt Ausgabe 24/2020 vom 09. Juli 2020) erfolgte vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und der Herausforderungen, die diese u.a. auch an die Wahlvorschlagsträger stellt, die Änderung der vorstehend genannten Aufforderung. Die neuerliche Bekanntmachung wurde gleichsam am 09. Juli 2020 (Amtsblatt 24/2020) vollzogen).

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 27. Juli 2020 um 18.00 Uhr.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:

 

D.        Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder (siehe Anlage D dieser Vorlage).

 

 

Eine Vorprüfung der Wahlvorschläge erfolgte durch den Wahlleiter. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.

 

Über die Sitzung des Wahlausschusses wird eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV.NRW. S.592, ber. S. 967) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), in Kraft getreten am 7. Mai 2020. gefertigt.

Diese ist vom Wahlleiter, der Schriftführerin und allen anwesenden Beisitzern unmittelbar im Anschluss an die Sitzung zu unterschreiben persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

Die Maßnahme steht in Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kap.6.2

 

 

 

Der Wahlleiter

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

 

Anlage

Anlage D         Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Der Wahlleiter

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

 

01-16 2324 2020  Anlage D  Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der

                                              Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder