hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Seit 1998 besteht für die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Verpflichtung, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen
und fortzuschreiben.
Der
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Emmerich am Rhein wurde erstmals 2008
aufgestellt. Die Fortschreibung erfolgte im Jahr 2014. Auf dieser Grundlage hat
die Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der
Einrichtung und dem Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit
hauptamtlichen Kräften nach § 13 Abs. 1 Satz 3 FSHG, befristet bis zum
30.04.2019, erteilt.
Die seinerzeit noch
auf § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
beruhende Brandschutzbedarfsplanung hatte die Organisation der Feuerwehr und
damit ihre Schnelligkeit im Focus.
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
aus dem Jahr 2014 umfasst dementsprechend eine Ist-Beschreibung der Feuerwehr, eine
Gefährdungs- und Risikoanalyse für das Stadtgebiet und eine Soll-Konzept für
die Feuerwehr.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BKHG)
wird nicht mehr allein die Feuerwehr sondern der gesamte Brandschutz der
Kommune betrachtet.
Ziel des BHKG ist gem. § 1 zum Schutze der
Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
- bei Brandgefahren (Brandschutz)
- bei
Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen,
die durch Natur-
ereignisse, Explosionen oder ähnliche
Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
- bei
Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der
Katastrophenschutz bauen gem. § 1 Abs. 4 BHKG auf der Selbsthilfefähigkeit der
Bevölkerung auf und ergänzen diese um die im öffentlichen Interesse gebotenen
Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund gilt es nunmehr einen
neuen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen.
Die Leiterin des Fachbereichs 6 –
Bürgerservice und Ordnung und der Leiter der Feuerwehr haben 2018 ein Gespräch
mit der zuständigen Dezernentin für den Feuerschutz bei der Bezirksregierung
und dem Bezirksbrandmeister des Regierungsbezirks Düsseldorf die neuen
gesetzlichen Vorgaben und das weitere Verfahren zur Aufstellung des neuen
Brandschutzbedarfsplans erörtert.
Unter Berücksichtigung des unvorhergesehenen
Wechsels der Leitung des für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplans
verantwortlichen Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung sowie der neuen
Anforderungen an die Erstellung hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Antrag
der Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung die Ausnahme-genehmigung
bis zum 31.03.2021 verlängert.
Im Gegensatz zu der durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 01.04.2014 beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgt die Erstellung der neuen Dokumentation durch die Verwaltung selbst. Der federführende Fachbereich Bürgerservice und Ordnung hat notwendige Vorbereitungen zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang wurde die Forplan GmbH, die den ersten Brandschutzbedarfsplan erstellt und fortgeschrieben hat, mit der Durchführung planungsunterstützender Aufgaben beauftragt.
Folgende Arbeitsschritte wurden bisher ausgeführt:
1.
Durchführung einer Gefährdungsanalyse
Grundlage der
Brandschutzbedarfsplanung ist eine flächendeckende Analyse des
Gefahrenpotentials. Dazu wird das Stadtgebiet in Planquadrate mit einer Größe
von einem Quadratkilometer untergliedert. Für jedes Planquadrat werden die dort
befindlichen Objekte und Gefahren beschrieben und die entsprechenden von der
Feuerwehr zu leistenden Maßnahmen festgelegt.
Die
Rasterdarstellung und Gefährdungsanalyse für das Gebiet der Stadt Emmerich am
Rhein wurden durch den Wehrleiter, Herrn Bettray, mit Unterstützung des Kreises
Kleve erstellt. Aktuell erfolgt die Abstimmung der jeweils auf die einzelnen
Planquadrate bezogene Gefährdungsanalyse in den jeweiligen Löschzügen.
2. Standortanalyse
für einen innenstadtnahen Standort einschließlich eines
Personal- und Technikkonzepts für eine
Zwei-Standort-Lösung des Löschzugs Stadt
Als Ergebnis der
Fortschreibung 2014 waren u.a. Defizite in der räumlichen Abdeckung im
Südwesten der Innenstadt von Emmerich festzustellen. Die Vorhaltung eines
dezentralen Standortes würde, so die Fortschreibung, diese Defizite beseitigen und
eine nahezu vollständige Abdeckung der Innenstadt innerhalb der Hilfsfrist
gewährleisten.
Die Forplan GmbH hat
im Rahmen einer aktuellen Bewertung die flächendeckende Abdeckung des
innerstädtischen Kernbereichs der Stadt Emmerich am Rhein durch Erreichung
aller risikoträchtigen Zentrumsbereiche in kurzen Fahrzeiten attestiert. Unter
Zugrundlegung eines Personal- und Technikkonzeptes wird seitens der Forplan
GmbH daher eine Zweistandortstruktur des Löschzugs Stadt auf Basis eines
zentrumsnahen Standortes für eine Schutzzielerreichung im Innenstadtbereich
empfohlen.
Die Verwaltung
prüft derzeit, ob und unter welchen Bedingungen die Errichtung eines zweiten
Standorts in Form einer Fahrzeughallte mit Umkleideräumen zentrumsnah
realisierbar ist.
3.
Organisationsuntersuchung
der hauptamtlichen Personalplanstellen bei der Feuerwehr
Die Pflichtaufgaben
der Feuerwehr haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte verändert.
So sind
insbesondere die Anforderungen an die Einsatzplanung, an die Beschaffung und
Wartung der Fahrzeuge und Geräte sowie die Beschaffung und Pflege der
Schutzausrüstung
gestiegen. Darüber
hinaus gewinnen die Konzeptionierung der Aus- und Fortbildung, die
Nachwuchsgewinnung und die Öffentlichkeitsarbeit zunehmend an Bedeutung.
Die Feuerwehr
Emmerich am Rhein wird insbesondere aufgrund des Ausbaus der Betuwe-Linie, des
Wegfalls der höhengleichen Bahnübergänge und der damit verbundenen
Notfallplanungen und besonderen Schadensszenarien vor neue Herausforderungen
gestellt.
Schließlich ist im
Bereich des Katastrophenschutzes die fachliche Betreuung des Stabes
außergewöhnlicher Ereignisse der Verwaltung sicherzustellen.
Zwei hauptamtliche
beamtete Feuerwehrkräfte werden im Jahr 2022 aus Altersgründen aus dem Dienst
ausscheiden. Der als Gerätewart tariflich beschäftigte dritte hauptamtliche
Feuerwehr wird einige Jahre darauf aus Altersgründen vorzeitig in den Ruhestand
gehen.
Vor diesem
Hintergrund wurde die Forplan GmbH mit der Durchführung einer Organisations-untersuchung
der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr beauftragt. Das Ergebnis liegt
inzwischen im Entwurf vor. Nach Prüfung des Ergebnisses wird der Fachbereich 6
– Bürgerservice und Ordnung ggfs. notwendige Maßnahmen in den
Brandschutzbedarfsplan aufnehmen
Die Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans stellt 2020/2021 eine Schwerpunkt-aufgabe des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung dar.
Bei der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans orientiert sich die Verwaltung an
der „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale
Aufgabenträger“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des
Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW
vom 7. Juli 2016“.
Der Brandschutzbedarfsplan dient insbesondere als Bewertungsgrundlage
für den Kreis Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf im Ausnahmeverfahren
nach § 10 BHKG.
Gem. § 10 BHKG sind Große und
Mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet, hauptamt-liches Personal zum
Betrieb einer ständig besetzten Wache vorzuhalten. Hintergrund ist die
gesetzliche Vermutung, dass unter Berücksichtigung der städtebaulichen
Entwicklungen sowie der erhöhten Einwohnerzahl eine Sicherstellung des
Brandschutzes nicht durch eine Feuerwehr mit ausschließlich ehrenamtlichen
Kräften gewährleistet werden kann.
Als Mittlere kreisangehörige
Stadt wäre die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, eine mit hauptamtlichen
Kräften ständig besetzte Wache vorzuhalten.
Gem. § 10 Satz
3 BHKG kann die Bezirksregierung eine Ausnahme von dieser Verpflichtung
zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune
gewährleistet sind.
Das Verfahren
zur Zulassung einer Ausnahme nach § 10 Satz 3 BHKG wird durch einen Erlass des
Innenministeriums NRW vom 9. Juli 2018 landeseinheitlich vorgegeben.
Ziel der
Verwaltung ist, anhand des Brandschutzbedarfsplanes zu beschreiben, dass
Brandschutz und Hilfeleistung in der Stadt Emmerich am Rhein auch mit
ehrenamtlichen Feuerwehrkräften und einer tagsüber mit einer begrenzten Anzahl
hauptamtlichen Kräften besetzten Wache sichergestellt werden kann.
Im Anschluss
ist im Laufe des Jahres 2021 die Beschlussfassung des Brandschutz-bedarfsplanes
durch den Rat und die Beantragung auf Zulassung einer Ausnahme nach
§ 10 Satz 3
BHKG bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgesehen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister