Betreff
Beschlusskontrolle;
hier: Überwachung von Beschlüssen
Vorlage
01 - 16 2328/2020
Art
Verwaltungsvorlage

 

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht „Beschlusskontrolle; hier: Umsetzung von Ratsbeschlüssen“ zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Auf Grundlage eines Antrages der BGE-Fraktion hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.10.2019 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept über die durch den Rat gefassten Beschlüsse zu erarbeiten.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 der daraufhin verwaltungsseitig entwickelten Vorgehensweise, die sich wie folgt skizieren lässt:

 

 

Ø die Tagesordnungen des öffentlichen und des nichtöffentlichen Teils der Ratssitzungen werden –beginnend mit der Sitzung des Gremiums am 31.03.2020- den Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ ausweisen

 

Ø unter diesem Tagesordnungspunkt wird den politischen Entscheidungsträgern eine Auswertung zur Kenntnisnahme vorgelegt, die folgende Informationen ausweist:

 

·         Datum der Ratssitzung

·         Betreff

·         Zuständige Organisationseinheit

·         Aktueller Sachstand

·         Erledigt (Spalte offen bzw. Datum der Erledigung ausweisend)

 

Ø diese Auswertung wird sämtliche nach der Sommerpause 2019 (Startdatum: Sitzung des

Rates vom 24.09.2019) gefassten Ratsbeschlüsse in vorgenannter Weise aufführen und entsprechend fortgeschrieben. Beschlüsse werden 3 Monate nach Erledigung aus der Übersicht entfernt.

 

zugestimmt.

 

Eine erste Zuleitung vorstehender Übersichten erfolgte in der Sitzung des HFA (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) am 12.05.2020. Vor dem Hintergrund des mit der Covid-19 Pandemie einhergehenden immensen Aufgabenzuwachses städtischer Organisationseinheiten und entsprechend vorzunehmender Priorisierungen, erfolgte die ursprünglich vereinbarte Vorlagenerstellung zu jeder Sitzung des Rates nicht.

Die nunmehr erstellte Übersicht umfasst die Sitzungen des Rates bis einschließlich 07.07.2020.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister