Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der
Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) bedient mit Abstand die größte Zahl an
Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Fachbereichs „Arbeit und Soziales“. Hier
werden monatlich Leistungen für ca. 1.800 Personen gewährt. Wie im Vorjahr wird
hier rückblickend über die Entwicklung in diesem Themenfeld im zurückliegenden
Jahr berichtet:
Im Zuge
der Einführung des SGB II werden nach § 48a SGB II die Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende anhand von Kennzahlen miteinander verglichen.
So soll die Leistungsfähigkeit der örtlichen Jobcenter überprüft werden. Die
Kennzahlen – und Ergänzungsgrößen – basieren dabei auf den Datenerhebungen nach
§ 51b SGB II. Für die Erstellung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen ist die
Statistik der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Die
Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel mit einem zeitlichen
Versatz von drei Monaten –sogenannte Auswertung „T-3“- ausgewertet, um alle
Nacherfassungen und Verzögerungen mit einzubeziehen.
Zunächst
wird hier die Veränderung bei der Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne
die Kosten der Unterkunft ermittelt (Kennzahl K1). Die Veränderungsrate
ermittelt die Veränderung eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat und
nimmt so saisonale Schwankungen raus.
In
Emmerich am Rhein hat die Summe der monatlichen Auszahlungen im Dezember 2019
im Vergleich zum Dezember 2018 um 9,9 % abgenommen. In demselben Zeitraum
betrug der Rückgang kreisweit 8,1 %
Als
Ergänzungsgröße (K1E1) wird auf dieselbe Weise die Veränderung bezogen auf den Bereich
der Kosten der Unterkunft und Heizung ermittelt. Diese Kosten wurden in
Emmerich im o.a. Zeitraum um 9,0 % reduziert während die Minderung kreisweit
9,5 % betrug.
Neben
den Kosten werden insbesondere die Integrationen auf den ersten Arbeitsmarkt statistisch
erhoben. Hier gibt die Kennzahl K2 Auskunft über die Integrationen in den
vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum. Diese Quote lag in
Emmerich im Dezember 2019 bei 23,3 % reduziert während die Quote kreisweit 24,3
% betrug.
Besonders
im Fokus lagen in den vergangenen Jahren die Langzeitbezieher. Als
Langzeitbezieher werden Kunden gewertet, die in den letzten 24 Monaten
mindestens 20 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Auch hier wird
eine Veränderungsrate eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelt
(Kennzahl K3).
In
Emmerich am Rhein konnte der Bestand an Langzeitbeziehern im Dezember 2019 um
10,2 % abgebaut werden gegenüber dem Dezember 2018. Kreisweit ergab sich in
diesem Zeitraum eine Minderung von 6,6 %.
Die
Auswirkungen dieser positiven Kennzahlen insbesondere im Bereich der
Integrationserfolge und der Langzeitleistungsbezieher werden bei der
Betrachtung der Fallzahlen deutlich. So wurde die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften in Emmerich am Rhein im zurückliegenden Jahr (Dezember
2018 bis Dezember 2019) um 9,6 % (-100 BG’s) reduziert. Kreisweit kam es zu
einer Minderung von 8,8 %.
Während
im Dezember 2018 noch 1.477 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den
Bedarfsgemeinschaften lebten, waren im Dezember 2019 noch 1.322 Erwerbsfähige
auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen (-10,5%).
Diese
Reduktion der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten resultiert aus
475 Zugängen, denen 628 Abgänge im Jahr 2019 gegenüberstehen.
Diese
überdurchschnittlich positive Fallzahlentwicklung wirkt sich über die
Beteiligung an den Unterkunftskosten unmittelbar auf den städtischen Haushalt
aus. Der deutliche Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat trotz
Kombination mit deutlich abgesenkten Bundesanteilen im Jahr 2019 zu einer
weiteren Verringerung der Finanzierungsbeteiligung der Stadt Emmerich am Rhein
in Höhe von 72.216,81 €. Die städtischen Aufwendungen verringerten sich demnach
in 2019 gegenüber 2018 um weitere 7 %.
Jahr |
Aufwendungen
Unterkunfts-kosten |
./. Bundeszuschuss inkl. Erhöhung wg. Flüchtlingen |
./. |
./. |
städtischer Anteil |
2017 |
6.049.851,86
€ |
- 2.060.863,28
€ |
- 1.136.154,14
€ |
-
1.426.417,22 € |
1.426.417,22
€ |
2018 |
5.279.003,08
€ |
-
2.229.085,43 € |
- 959.667,22 € |
-
1.045.125,22 € |
1.045.125,21
€ |
2019 |
4.739.758,12
€ |
-
1.374.133,72 € |
- 919.806,39 € |
- 972.908,76 € |
972.908,76 € |
Ersparnis |
- 72.216,81
€ |
||||
Veränderung |
- 7% |
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter