Betreff
Jahresbericht des Jobcenters der Stadt Emmerich am Rhein 2019
Vorlage
07 - 16 2331/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

 

Der Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) bedient mit Abstand die größte Zahl an Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Fachbereichs „Arbeit und Soziales“. Hier werden monatlich Leistungen für ca. 1.800 Personen gewährt. Wie im Vorjahr wird hier rückblickend über die Entwicklung in diesem Themenfeld im zurückliegenden Jahr berichtet:

 

Im Zuge der Einführung des SGB II werden nach § 48a SGB II die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende anhand von Kennzahlen miteinander verglichen. So soll die Leistungsfähigkeit der örtlichen Jobcenter überprüft werden. Die Kennzahlen – und Ergänzungsgrößen – basieren dabei auf den Datenerhebungen nach § 51b SGB II. Für die Erstellung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

 

Die Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel mit einem zeitlichen Versatz von drei Monaten –sogenannte Auswertung „T-3“- ausgewertet, um alle Nacherfassungen und Verzögerungen mit einzubeziehen.

 

Zunächst wird hier die Veränderung bei der Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne die Kosten der Unterkunft ermittelt (Kennzahl K1). Die Veränderungsrate ermittelt die Veränderung eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat und nimmt so saisonale Schwankungen raus.

 

In Emmerich am Rhein hat die Summe der monatlichen Auszahlungen im Dezember 2019 im Vergleich zum Dezember 2018 um 9,9 % abgenommen. In demselben Zeitraum betrug der Rückgang kreisweit 8,1 %

 

Als Ergänzungsgröße (K1E1) wird auf dieselbe Weise die Veränderung bezogen auf den Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung ermittelt. Diese Kosten wurden in Emmerich im o.a. Zeitraum um 9,0 % reduziert während die Minderung kreisweit 9,5 % betrug.

 

Neben den Kosten werden insbesondere die Integrationen auf den ersten Arbeitsmarkt statistisch erhoben. Hier gibt die Kennzahl K2 Auskunft über die Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum. Diese Quote lag in Emmerich im Dezember 2019 bei 23,3 % reduziert während die Quote kreisweit 24,3 % betrug.

 

Besonders im Fokus lagen in den vergangenen Jahren die Langzeitbezieher. Als Langzeitbezieher werden Kunden gewertet, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Auch hier wird eine Veränderungsrate eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelt (Kennzahl K3).

 

In Emmerich am Rhein konnte der Bestand an Langzeitbeziehern im Dezember 2019 um 10,2 % abgebaut werden gegenüber dem Dezember 2018. Kreisweit ergab sich in diesem Zeitraum eine Minderung von 6,6 %.

 

Die Auswirkungen dieser positiven Kennzahlen insbesondere im Bereich der Integrationserfolge und der Langzeitleistungsbezieher werden bei der Betrachtung der Fallzahlen deutlich. So wurde die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Emmerich am Rhein im zurückliegenden Jahr (Dezember 2018 bis Dezember 2019) um 9,6 % (-100 BG’s) reduziert. Kreisweit kam es zu einer Minderung von 8,8 %.

 

 

Während im Dezember 2018 noch 1.477 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Bedarfsgemeinschaften lebten, waren im Dezember 2019 noch 1.322 Erwerbsfähige auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen (-10,5%).

Diese Reduktion der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten resultiert aus 475 Zugängen, denen 628 Abgänge im Jahr 2019 gegenüberstehen.

 

Diese überdurchschnittlich positive Fallzahlentwicklung wirkt sich über die Beteiligung an den Unterkunftskosten unmittelbar auf den städtischen Haushalt aus. Der deutliche Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat trotz Kombination mit deutlich abgesenkten Bundesanteilen im Jahr 2019 zu einer weiteren Verringerung der Finanzierungsbeteiligung der Stadt Emmerich am Rhein in Höhe von 72.216,81 €. Die städtischen Aufwendungen verringerten sich demnach in 2019 gegenüber 2018 um weitere 7 %.

 

Jahr

Aufwendungen Unterkunfts-kosten

./.  Bundeszuschuss inkl. Erhöhung wg. Flüchtlingen

./.
 Landeszuschuss wg. Wohngeld-ersparnis

./.
 Kreisanteil

städtischer Anteil

2017

6.049.851,86 €

- 2.060.863,28 €

- 1.136.154,14 €

- 1.426.417,22 €

1.426.417,22 €

2018

5.279.003,08 €

- 2.229.085,43 €

-    959.667,22 €

- 1.045.125,22 €

1.045.125,21 €

2019

4.739.758,12 €

- 1.374.133,72 €

-    919.806,39 €

-    972.908,76 €

   972.908,76 €

Ersparnis

-    72.216,81 €

Veränderung

-       7%

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter