Betreff
Bestellung eines weiteren stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
70 - 16 2337/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein bestellt den tariflich Beschäftigten Jörg Illbruck zu einem weiteren stellvertretenden Schriftführer.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW gilt dieses Prozedere auch für das Verfahren in den Ausschüssen.

 

Mit Neukonstitution des Betriebsausschusses für die Legislaturperiode 2014-2020 wurde vom Betriebsausschuss mit Beschluss vom 11.09.2014 eine Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin bestellt. Weiterhin wurde am 31.10.2018 ein weiterer stellvertretender Schriftführer bestellt.

 

Auf Grund der Erkrankung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterin kann es vorkommen, dass kein Schriftführer zur Verfügung steht. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Sitzung empfiehlt sich daher die Erweiterung des Kreises der stellvertretenden Schriftführer und somit die Umsetzung des verwaltungsseitig formulierten Beschlusses.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter