Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein bestellt
den tariflich Beschäftigten Jörg Illbruck zu einem weiteren stellvertretenden
Schriftführer.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NRW) ist über die im Rat gefassten
Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und
einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Gemäß § 58 Abs. 2 GO
NRW gilt dieses Prozedere auch für das Verfahren in den Ausschüssen.
Mit Neukonstitution des Betriebsausschusses für die Legislaturperiode
2014-2020 wurde vom Betriebsausschuss mit Beschluss vom 11.09.2014 eine
Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin bestellt. Weiterhin
wurde am 31.10.2018 ein weiterer stellvertretender Schriftführer bestellt.
Auf Grund der Erkrankung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterin
kann es vorkommen, dass kein Schriftführer zur Verfügung steht. Zur
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Sitzung empfiehlt sich daher die
Erweiterung des Kreises der stellvertretenden Schriftführer und somit die
Umsetzung des verwaltungsseitig formulierten Beschlusses.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Antoni
Betriebsleiter