hier: Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt :
Mit Schreiben vom 22.07.2020 beantragt die CDU-Ratsfraktion, die
Verwaltung in Kooperation mit der EGE zu beauftragen, alle notwendigen Schritte
zu veranlassen, um Mittel aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren (im Internet abrufbar unter: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mhkbg)
zu erlangen.
Mit Programmaufruf am 10.07.2020 hat das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW)
die Kommunen zur Beantragung von Fördermitteln mit einem Gesamtvolumen von
insgesamt 70 Millionen Euro zur Stärkung der Innenstädte als multifunktionale
Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit
aufgerufen. Der Fördersatz beträgt 90 %,
der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 10 %.
Die Fördermittel sollen ausschließlich auf Maßnahmen innerhalb der so
genannten Konzentrationsbereiche beschränkt werden und gliedern sich in 4
verschiedene Förderbausteine auf:
1. Verfügungsfonds Anmietung
Anmietung von leerstehenden
Ladenlokalen / Gastronomiebetrieben in Zentren zwecks
Weitervermietung an Betreiber
von kleinteiligem Einzelhandel bzw. Dienstleistungen zu
einer reduzierten Miete für
einen Zeitraum von zwei Jahren
2. Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
Erarbeitung von
Nachnutzungskonzepten zur Nachnutzung von großflächigen
Kauf- und Warenhäusern
3. Zwischenerwerb von Einzelhandelsunternehmen
Förderung der Ausgaben im
Falle eines Zwischenerwerbs von Immobilien für die Dauer
von drei Jahren; ausdrücklich
nicht förderfähig ist der Kaufpreis einer Immobilie
4. Anstoß eines
Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds
mit dem Ziel u.a. zur Durchführung von
Informationsveranstaltungen und Beratung von
Eigentümern zwecks Vermeidung von Leerstand
sowie Moderation zwischen Eigentümern
untereinander bzw. zwischen Eigentümern und
Kommune
Seitens der
Verwaltung ist bereits Mitte Juli die Entscheidung getroffen worden, sich auf
den Förderbaustein Nr. 1 zu konzentrieren. Einzelhandelsgroßimmobilien i.S. der
Nr. 2 sind in Emmerich am Rhein unzweifelhaft nicht vorhanden. Kosten eines
Zwischenerwerbs von Immobilien im Sinne der Nr. 3, wie z.B. Maßnahmen zur
Verkehrssicherung oder laufende Betriebskosten werden nur in einem sehr
geringen Maße und nicht kostendeckend gefördert. Ein Zentrenmanagement im Sinne
der Nr. 4 ist in Emmerich am Rhein bereits etabliert worden. In Umsetzung des
ISEK 2025 hat bereits die Citymanangerin ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe
ist es unter anderem, für die Belebung der Innenstadt zu sorgen, eine erste
Anlaufstelle für Eigentümer und Mietinteressenten von Gewerbeimmobilien in der
Innenstadt zu sein sowie in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Ideen
und Strategien gegen den Leerstand zu entwickeln.
Der Verfügungsfonds
Anmietung, Förderbaustein Nr. 3.1 bietet die Möglichkeit, diese Strategien
gegen den Leerstand kurzfristig in die Umsetzung zu bringen und eine Anmietung
entsprechender Ladenlokale finanziell zu unterstützen.
Als Fördervoraussetzung
bedarf es bei Antragstellung der Darlegung eines Konzentrationsbereiches, in
welchem sich künftig Einzelhandel vorrangig ansiedeln soll. Dieser
Konzentrationsbereich lässt sich unter anderem bereits unter Rückgriff auf das
ISEK 2025 bestimmen, welches in Kapitel 5.1 die Leitfunktionen der Innenstadt
in Bezug auf Einzelhandel,
Dienstleistungen und Gastronomie darstellt. Ergänzend ist auf die aktuelle
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts Bezug zu nehmen, welche unter anderem
die Hauptlage des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt definiert. Ab
der Höhe Franz-Wolters-Platz hat die Kaßstraße nach Süden bis zur
Christoffelstraße verlaufend eine hohe Bedeutung nicht nur im Bereich des
Einzelhandels sondern sie hat auch eine verbindende Funktion unter
Berücksichtigung des Einzelhandelbesatzes am westlich gelegenen Alten Markt
sowie dem Neumarkt. Mit ihren Nebenstraßen ermöglicht die Kaßstraße vielfältige
fußläufige Verbindungen zwischen Hauptlage sowie Gastronomie- und
Tourismusbereich entlang der Rheinpromenade.
Der zuvor
dargestellte Konzentrationsbereich dient in dieser Form – so das Ergebnis der
ersten Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung, Wirtschaftsförderung,
Citymanagement sowie der EGE - als
Grundlage für die weitere Vorgehensweise. Die EGE wird auf dieser Basis den
Kontakt mit den Eigentümern der von Leerstand betroffenen Immobilien suchen und
die Maßnahmen umsetzen, wobei aufgrund der Förderrichtlinien aktuell mit den
Umsetzungsmaßnahmen noch nicht begonnen werden darf.
Das Förderprogramm
bestimmt ausdrücklich, dass es zur Stellung des Förderantrages (bis zum
16.10.2020) keines Ratsbeschlusses bedarf, sondern die Entscheidung der
Verwaltungsspitze ausreichend sei. Die zuständigen politischen Gremien sind
über die Antragstellung zu informieren und die jeweiligen Ziele darzulegen. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird zur Erläuterung der Ziele der Verwaltung auf
die vorgenannten Ausführungen verwiesen.
Anmerkung
Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ ist einer von verschiedenen Bausteinen des sog. „Nordrhein-Westfalen-Programm I“. In weiten Bereichen der Programmbausteine liegen noch keine Förderrichtlinien vor bzw. sind nicht alle offenen Fragen zur praktischen Umsetzung beantwortet. Im Bereich des „Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege“ hat die Verwaltung auf den Förderausruf bereits mit der Meldung entsprechender Maßnahmen geantwortet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter