Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Mit Inkrafttreten des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (3. AG KJHG) des Landes NRW, dem sogenannten Kinder- und
Jugendförderungsgesetz (KJFöG), wurden die Kommunen verpflichtet einen Kinder-
und Jugendförderplan zu erstellen.
Ein Kinder- und Jugendförderplan ist jeweils
an eine Legislaturperiode gebunden. Für die kommende Legislaturperiode steht
daher eine Fortschreibung des bisherigen und somit die Erstellung des dritten
Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes an.
Auf Grund der herrschenden Corona-Pandemie, den
damit einhergehenden aktuellen Kontaktbeschränkungen und den Auflagen für
größere Veranstaltungen sowie der nicht planbaren möglichen Gefahr einer
zweiten Corona-Welle und damit verbundenen weiteren Beschränkungen im
Spätsommer/Herbst wurde eine Änderung der geplanten Beteiligungsformen von
Emmericher Kindern und Jugendlichen im Rahmen des zu erstellenden Kinder- und
Jugendförderplanes notwendig. Die ursprünglich geplanten direkten
Beteiligungsformen „Worldcafe“ und „Jugend trifft Politik“ mussten verworfen
werden, damit die Teilnehmer*innen keinem unnötigen Infektionsrisiko ausgesetzt
werden.
Um die Kinder- und Jugendlichen auch unter
den aktuellen Bedingungen angemessen beteiligen zu können, soll nun eine
Onlinebefragung in drei verschiedenen Altersklassen (6-10, 11-15 und 16-21
Jahre) durchgeführt werden. Die Fragen für die Onlinebefragung sollen gemeinsam
mit der AG §78 der Jugendverbände und der Schul-/Jugendsozialarbeit erstellt
werden.
Da davon auszugehen ist, dass das diesjährige Stadtfest nicht stattfinden
kann/darf, entfällt die Möglichkeit in diesem Rahmen Werbung für die Befragung
zu machen. Ob – wie ursprünglich geplant – Informationsstände in den
weiterführenden Schulen möglich sind, ist ebenfalls fraglich. Aus diesem Grund
wurde entschieden alle Emmericher Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21
Jahren (Geburtsjahre 2014 - 2010, 2009 - 2005, 2004 – 1999) anzuschreiben und
aufzufordern sich an der Onlinebefragung zu beteiligen.
Die Befragung soll in einem Zeitraum von ca.
2-3 Wochen kurz vor den Herbstferien durchgeführt werden.
Folgender Zeitablauf ist bis zur Erstellung
des Kinder- und Jugendförderplans 2020-2025 geplant:
Zeittafel:
·
Anfang
Juli: Anschreiben der AG §78 sowie der Schulsozialarbeit für die gemeinsame AG
zum Kinder- und Jugendförderplan
·
Erstellung
von Anschreiben und Flyern für Kinder/Jugendliche zur Teilnahme an der
Onlinebefragung
·
Entwicklung
erster eigener Fragen durch die Jugendpflege
·
33./34.
KW: Erinnerung an den Termin für die AG zum Kinder- und Jugendförderplan
·
Mi.
26.8. AG zum Kinder- und Jugendförderplan
·
Do.
27.8. JHA - Vorstellung der Fragen für die Onlinebefragung (Ergebnisse des
Treffens der AG zum Kinder- und Jugendförderplan)
·
36./37.
KW: Erstellung der Onlineumfrage + Pressetext
·
38./39.
KW: Versand der Einladungen an die Kinder und Jugendlichen und Start der
Onlinebefragung
·
4.10.
(40. KW) Ende der Onlinebefragung
·
41.
- 44. KW: Sichtung der Ergebnisse
·
Ab
45. KW: Auswertung der Ergebnisse
·
Anfang/Frühjahr
2021 Vorstellung der Ergebnisse in der AG zum Kinder- und Jugendförderplan (AG
78 + Schul-/Jugendsozialarbeiter) und Formulierung von Zielen für den Kinder-
und Jugendförderplan
·
Vorstellung
der Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss
·
Erstellung
des Kinder- und Jugendförderplanes 2020-2025
Üblicherweise wird
in jeder Legislaturperiode ein neuer Kinder- und Jugendförderplan erstellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister