Betreff
Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
04 - 16 2342/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit Inkrafttreten des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG KJHG) des Landes NRW, dem sogenannten Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), wurden die Kommunen verpflichtet einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

 

Ein Kinder- und Jugendförderplan ist jeweils an eine Legislaturperiode gebunden. Für die kommende Legislaturperiode steht daher eine Fortschreibung des bisherigen und somit die Erstellung des dritten Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes an.

 

Auf Grund der herrschenden Corona-Pandemie, den damit einhergehenden aktuellen Kontaktbeschränkungen und den Auflagen für größere Veranstaltungen sowie der nicht planbaren möglichen Gefahr einer zweiten Corona-Welle und damit verbundenen weiteren Beschränkungen im Spätsommer/Herbst wurde eine Änderung der geplanten Beteiligungsformen von Emmericher Kindern und Jugendlichen im Rahmen des zu erstellenden Kinder- und Jugendförderplanes notwendig. Die ursprünglich geplanten direkten Beteiligungsformen „Worldcafe“ und „Jugend trifft Politik“ mussten verworfen werden, damit die Teilnehmer*innen keinem unnötigen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.

 

Um die Kinder- und Jugendlichen auch unter den aktuellen Bedingungen angemessen beteiligen zu können, soll nun eine Onlinebefragung in drei verschiedenen Altersklassen (6-10, 11-15 und 16-21 Jahre) durchgeführt werden. Die Fragen für die Onlinebefragung sollen gemeinsam mit der AG §78 der Jugendverbände und der Schul-/Jugendsozialarbeit erstellt werden.


Da davon auszugehen ist, dass das diesjährige Stadtfest nicht stattfinden kann/darf, entfällt die Möglichkeit in diesem Rahmen Werbung für die Befragung zu machen. Ob – wie ursprünglich geplant – Informationsstände in den weiterführenden Schulen möglich sind, ist ebenfalls fraglich. Aus diesem Grund wurde entschieden alle Emmericher Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21 Jahren (Geburtsjahre 2014 - 2010, 2009 - 2005, 2004 – 1999) anzuschreiben und aufzufordern sich an der Onlinebefragung zu beteiligen.

 

Die Befragung soll in einem Zeitraum von ca. 2-3 Wochen kurz vor den Herbstferien durchgeführt werden.

 

Folgender Zeitablauf ist bis zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2020-2025 geplant:

 

Zeittafel:

·         Anfang Juli: Anschreiben der AG §78 sowie der Schulsozialarbeit für die gemeinsame AG zum Kinder- und Jugendförderplan

·         Erstellung von Anschreiben und Flyern für Kinder/Jugendliche zur Teilnahme an der Onlinebefragung

·         Entwicklung erster eigener Fragen durch die Jugendpflege

·         33./34. KW: Erinnerung an den Termin für die AG zum Kinder- und Jugendförderplan

·         Mi. 26.8. AG zum Kinder- und Jugendförderplan

·         Do. 27.8. JHA - Vorstellung der Fragen für die Onlinebefragung (Ergebnisse des Treffens der AG zum Kinder- und Jugendförderplan)

·         36./37. KW: Erstellung der Onlineumfrage + Pressetext

·         38./39. KW: Versand der Einladungen an die Kinder und Jugendlichen und Start der Onlinebefragung

·         4.10. (40. KW) Ende der Onlinebefragung

·         41. - 44. KW: Sichtung der Ergebnisse

·         Ab 45. KW: Auswertung der Ergebnisse

·         Anfang/Frühjahr 2021 Vorstellung der Ergebnisse in der AG zum Kinder- und Jugendförderplan (AG 78 + Schul-/Jugendsozialarbeiter) und Formulierung von Zielen für den Kinder- und Jugendförderplan

·         Vorstellung der Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss

·         Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes 2020-2025

 

Üblicherweise wird in jeder Legislaturperiode ein neuer Kinder- und Jugendförderplan erstellt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister