§ 14 der Betriebssatzung
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene
vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal folgende Schwerpunkte:
1.
Bauzeitenplan
(siehe Anlage 1)
2.
Einführung einer
Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Kommunalbetrieben Emmrich (siehe auch Anlage
2)
Zu 2) Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung
Im Bauhofgutachten der Kommunalagentur NRW wird vorgeschlagen eine
Kosten-Leistungs-Rechnung bei der KBE einzuführen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung (kurz: KLR) beschäftigt sich dabei mit
den Kosten und den zugehörigen Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der
innerbetrieblichen Leistungserstellung stehen. Vereinfacht
gesagt werden alle für bestimmte Leistungen und Produkte anfallenden Kosten so
erfasst, dass hieraus entsprechenden Schlussfolgerungen oder
Abrechnungsgrundlagen erarbeitet werden können.
Ziel einer KLR ist es, die
Kostenverursacher, die beim innerbetrieblichen Wertschöpfungsprozess beteiligt
sind, aufzudecken. Dazu gehören Produkte und Dienstleistungen (Kostenträger)
sowie Abteilungen und Betriebsbereiche (Kostenstellen). Durch kontinuierliche
Soll-/Ist-Vergleiche und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit soll der
langfristige Erfolg des Betriebs sichergestellt werden.
Bis heute sind einzelne Teil-Bereiche einer KLR bei den
Kommunalbetrieben umgesetzt worden, z. B. die Festlegung von Kostenstellen und
Kostenarten sowie die Ermittlung von Stundensätzen für das Personal und die
eingesetzten Maschinen. Die Personalstunden, Material- und Fremdleistungen
werden schon einzelnen Kostenstellen zugeordnet.
Dies ist ein erster Ansatz, um
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenverfolgungen zu ermöglichen und eine
erste Transparenz zu schaffen.
Die Kommunalbetriebe haben einen strukturierten
Umsetzungsplan erarbeitet um diese ersten Ansätze zu einer umfänglichen
Kosten-Leistung-Rechnung auszubauen. In der Anlage 2 befindet sich nun
ein Projektplan mit einzelnen Etappen und Aufgaben, die bis zur vollständigen
Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung zu bearbeiten sind. Dieses Konzept
wird nun immer weiter verfeinert und schrittweise umgesetzt.
Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die Einführung
einer KLR nicht nur das Erstellen eines Zahlenwerkes ist, sondern tatsächlich
tief in die täglichen Arbeitsabläufe der Kommunalbetrieb eingreift. Daher ist
es sehr wichtig, sich vorab genau zu überlegen, was erreicht werden soll,
welche Erkenntnisse wie erlangt werden können und wieviel Aufwand dafür
getrieben werden muss.
Eine besondere Herausforderung spielt dabei die Akzeptanz
des neuen Systems durch alle Mitarbeiter. Hier müssen die Sinnhaftigkeit und
positiven Aspekte für die KBE und jeden einzelnen Mitarbeiter klar erkennbar
werden. Ein sinnbefreites Bedienen eines Zahlenwerkes muss auf jeden Fall
vermieden werden.
Aufgrund der Komplexität des Themas geht die
Betriebsleitung davon aus, dass bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der
KLR ca. 1,5-2 Jahre Zeit benötigt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter