Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß
§ 14 der Betriebssatzung
Vorlage
70 - 16 2347/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal folgende Schwerpunkte:

1.    Bauzeitenplan (siehe Anlage 1)

2.    Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Kommunalbetrieben Emmrich (siehe auch Anlage 2)

Zu 2) Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung

 

Im Bauhofgutachten der Kommunalagentur NRW wird vorgeschlagen eine Kosten-Leistungs-Rechnung bei der KBE einzuführen.

 

Die Kosten- und Leistungsrechnung (kurz: KLR) beschäftigt sich dabei mit den Kosten und den zugehörigen Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der innerbetrieblichen Leistungserstellung stehen. Vereinfacht gesagt werden alle für bestimmte Leistungen und Produkte anfallenden Kosten so erfasst, dass hieraus entsprechenden Schlussfolgerungen oder Abrechnungsgrundlagen erarbeitet werden können.

 

Ziel einer KLR ist es, die Kostenverursacher, die beim innerbetrieblichen Wertschöpfungsprozess beteiligt sind, aufzudecken. Dazu gehören Produkte und Dienstleistungen (Kostenträger) sowie Abteilungen und Betriebsbereiche (Kostenstellen). Durch kontinuierliche Soll-/Ist-Vergleiche und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit soll der langfristige Erfolg des Betriebs sichergestellt werden.

 

Bis heute sind einzelne Teil-Bereiche einer KLR bei den Kommunalbetrieben umgesetzt worden, z. B. die Festlegung von Kostenstellen und Kostenarten sowie die Ermittlung von Stundensätzen für das Personal und die eingesetzten Maschinen. Die Personalstunden, Material- und Fremdleistungen werden schon einzelnen Kostenstellen zugeordnet.

 

Dies ist ein erster Ansatz, um Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenverfolgungen zu ermöglichen und eine erste Transparenz zu schaffen.

 

Die Kommunalbetriebe haben einen strukturierten Umsetzungsplan erarbeitet um diese ersten Ansätze zu einer umfänglichen Kosten-Leistung-Rechnung auszubauen. In der Anlage 2 befindet sich nun ein Projektplan mit einzelnen Etappen und Aufgaben, die bis zur vollständigen Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung zu bearbeiten sind. Dieses Konzept wird nun immer weiter verfeinert und schrittweise umgesetzt.

 

Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die Einführung einer KLR nicht nur das Erstellen eines Zahlenwerkes ist, sondern tatsächlich tief in die täglichen Arbeitsabläufe der Kommunalbetrieb eingreift. Daher ist es sehr wichtig, sich vorab genau zu überlegen, was erreicht werden soll, welche Erkenntnisse wie erlangt werden können und wieviel Aufwand dafür getrieben werden muss.

 

Eine besondere Herausforderung spielt dabei die Akzeptanz des neuen Systems durch alle Mitarbeiter. Hier müssen die Sinnhaftigkeit und positiven Aspekte für die KBE und jeden einzelnen Mitarbeiter klar erkennbar werden. Ein sinnbefreites Bedienen eines Zahlenwerkes muss auf jeden Fall vermieden werden.

 

Aufgrund der Komplexität des Themas geht die Betriebsleitung davon aus, dass bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der KLR ca. 1,5-2 Jahre Zeit benötigt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

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Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter