Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der
kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem
KAG NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetrieb Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende
Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen.
Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen
Kriterien für 2019 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die
entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den
Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da
binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw.
Defizite ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte
Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten
eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist
somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom
Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die Kalkulatorischen Kosten bei
der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen
und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die
Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss
Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind
in der Anlage 1 zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der
jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres
wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung
möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte entspricht mit
den üblichen leichten Abweichungen weitgehend der Prognose für 2019. Dies wird
im Einzelnen weiter unten und im Anhang zu dieser Vorlage erläutert.
Im Betriebszweig Klärwerk fiel
ein Defizit von 109.738,58 € an (NT 2019:
+457.843 €). Auf Grund des Standes der Gebührenausgleichsrücklage wurde
schon für 2020 die Klärwerksgebühren gesenkt. Ob diese Senkung auch in 2021
beibehalten werden kann ist abhängig von der Entwicklung der stetig sinkenden
Zuleitungsmengen und Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters. Die Gebührenausgleichrücklage
soll im nächsten Jahr jedoch maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr zu
stabilisieren.
Im Betriebszweig Kanal sind
die Überschüsse etwas höher ausgefallen. Es werden 211.215 € (NT 2019: 71.000 €) der Gebührenausgleichrücklage
zugeführt. Ansonsten gelten auch hier die unter dem Punkt Klärwerk gemachten
Erläuterungen zur Verwendung der Gebührenausgleichsrücklage. Eine Erhöhung der
Gebühr wird wahrscheinlich nicht notwendig sein.
Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr
verlief etwas besser als erwartet. Hier war ein Ergebnis von - 6.000 €
erwartet. Tatsächlich wurde ein geringer Überschuss von 380 € erreicht. Die
Gebühren wurden bereits für das Jahr 2019 erhöht. Da die Gebührenausgleichsrücklage
nun fast vollständig aufgebraucht ist, war dies der richtige Schritt. Für 2021
ist mit keiner Gebührenerhöhung zu rechnen.
In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst
viel das prognostizierte Defizit (NT 2019 -86.000 €) mit - 138.000 €
deutlicher höher aus. Die Ursache ist die seit 2019 genauer durchgeführte
Stundenzuordnung und höhere Unterhaltungskosten der Fahrzeuge. Darüber hinaus
mussten rückwirkend Pensionsrückstellungen gebildete werden, die sich in einer
höheren Verwaltungsumlage niederschlagen. Die
Gebührenausgleichsrücklage ist damit in 2020 mit einem Betrag von – 61.000 Euro
defizitär. Dies macht eine erneute Gebührenanpassung in 2021 wahrscheinlich.
Auch im Bereich Abfall viel
das Ergebnis mit -168.000 € geringer aus. (NT 2019 - 28.000 €). Hieraus und aus
der Tatsache, dass durch die Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen
geänderte Entgelte zu zahlen sein werden, wird es für 2021 nach 10 Jahren der
Gebührenkonstanz und Gebührensenkungen für 2021 wahrscheinlich einen Gebührenanstieg
geben.
Im Betriebszweig Friedhof
schließt mit einem Defizit von -85.000 € ab. (NT 2019: -50.000 €.) Die
Friedhofgebühr wurde bereits für 2020 angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2019
wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen
Haushaltsmitteln ausgeglichen. Trotz Gebührenerhöhung und Anhebung des
„grünpolitischen Wertes“ wird es in 2020 erneut zu einem Defizit von derzeit
ca. –31.000 € kommen, welches auf Grund desselben Ratsbeschlusses
ebenfalls aus allg. Haushaltsmitteln ausgeglichen werden soll. Die weitere
Entwicklung der Fallzahlen wird darüber entscheiden, ob die Gebühr für 2021
weiter steigen muss.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für
die Gebührenentwicklung für 2020 wie
folgt zusammenfassen:
1.
Abwassergebühren
– tendenziell unverändert
2. Fäkalienabfuhr – tendenziell
unverändert
3. Straßenreinigungsgebühren –
tendenziell leicht steigend
4. Abfallgebühren –tendenziell steigend
5.
Friedhofgebühren
– durch Ratsbeschluss in 2020 unverändert
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter