Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2019
Vorlage
70 - 16 2349/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetrieb Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2019 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

 

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die Kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss

 

Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte entspricht mit den üblichen leichten Abweichungen weitgehend der Prognose für 2019. Dies wird im Einzelnen weiter unten und im Anhang zu dieser Vorlage erläutert.

 

Im Betriebszweig Klärwerk fiel ein Defizit von 109.738,58 € an (NT 2019:  +457.843 €). Auf Grund des Standes der Gebührenausgleichsrücklage wurde schon für 2020 die Klärwerksgebühren gesenkt. Ob diese Senkung auch in 2021 beibehalten werden kann ist abhängig von der Entwicklung der stetig sinkenden Zuleitungsmengen und Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters. Die Gebührenausgleichrücklage soll im nächsten Jahr jedoch maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr zu stabilisieren.

 

Im Betriebszweig Kanal sind die Überschüsse etwas höher ausgefallen. Es werden 211.215 € (NT 2019:  71.000 €) der Gebührenausgleichrücklage zugeführt. Ansonsten gelten auch hier die unter dem Punkt Klärwerk gemachten Erläuterungen zur Verwendung der Gebührenausgleichsrücklage. Eine Erhöhung der Gebühr wird wahrscheinlich nicht notwendig sein.

 

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief etwas besser als erwartet. Hier war ein Ergebnis von - 6.000 € erwartet. Tatsächlich wurde ein geringer Überschuss von 380 € erreicht. Die Gebühren wurden bereits für das Jahr 2019 erhöht. Da die Gebührenausgleichsrücklage nun fast vollständig aufgebraucht ist, war dies der richtige Schritt. Für 2021 ist mit keiner Gebührenerhöhung zu rechnen.

 

In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst viel das prognostizierte Defizit (NT 2019 -86.000 €) mit - 138.000 € deutlicher höher aus. Die Ursache ist die seit 2019 genauer durchgeführte Stundenzuordnung und höhere Unterhaltungskosten der Fahrzeuge. Darüber hinaus mussten rückwirkend Pensionsrückstellungen gebildete werden, die sich in einer höheren Verwaltungsumlage niederschlagen. Die Gebührenausgleichsrücklage ist damit in 2020 mit einem Betrag von – 61.000 Euro defizitär. Dies macht eine erneute Gebührenanpassung in 2021 wahrscheinlich.

 

Auch im Bereich Abfall viel das Ergebnis mit -168.000 € geringer aus. (NT 2019 - 28.000 €). Hieraus und aus der Tatsache, dass durch die Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen geänderte Entgelte zu zahlen sein werden, wird es für 2021 nach 10 Jahren der Gebührenkonstanz und Gebührensenkungen für 2021 wahrscheinlich einen Gebührenanstieg geben.

 

Im Betriebszweig Friedhof schließt mit einem Defizit von -85.000 € ab. (NT 2019: -50.000 €.) Die Friedhofgebühr wurde bereits für 2020 angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2019 wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen. Trotz Gebührenerhöhung und Anhebung des „grünpolitischen Wertes“ wird es in 2020 erneut zu einem Defizit von derzeit ca. –31.000 € kommen, welches auf Grund desselben Ratsbeschlusses ebenfalls aus allg. Haushaltsmitteln ausgeglichen werden soll. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird darüber entscheiden, ob die Gebühr für 2021 weiter steigen muss.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung für 2020 wie folgt zusammenfassen:

1.    Abwassergebühren – tendenziell unverändert

2.    Fäkalienabfuhr – tendenziell unverändert

3.    Straßenreinigungsgebühren – tendenziell leicht steigend

4.    Abfallgebühren –tendenziell steigend

5.    Friedhofgebühren – durch Ratsbeschluss in 2020 unverändert

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter