Sitzung: 23.11.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0288/2010
Der Ausschuss nimmt die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Herr Fidler leitet zunächst in das Thema
ein, indem er erklärt, dass die Lärmaktionsplanung auf einer EU-Richtlinie zur
Bekämpfung von Umgebungslärm aus dem Jahre 2002 zurückgeht. Diese Richtlinie
wurde im Jahre 2005 in nationales Recht umgesetzt. Die Kommunen sind danach
verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgebungslärm, insbesondere Straßen-
und Eisenbahnlärm, anhand einer Lärmaktionsplanung darzustellen. Im Jahre 2008
wurde daher das Ingenieurbüro Accon Köln mit einer entsprechenden
Lärmaktionsplanung beauftragt.
Herr Fidler merkte zudem an, dass die
Kommunen hiermit zu einer Dienstleistung verpflichtet werden, die hauptsächlich
Bundes- und Landesstraßen betrifft, bei denen sie jedoch selbst kein
Straßenbaulastträger ist. Aus diesem Grund stellt er den von der EU erhofften
Erfolg infrage.
Zu Beginn seines Vortrags erläutert Herr
Dipl.-Ing. Schmitz-Herkenrath die Hintergründe, indem er noch einmal auf die
Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung aus der Umgebungslärm-Richtlinie
2002/49/EG und deren Umsetzung in nationales Recht durch
§ 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) eingeht.
Herr Schmitz-Herkenrath veranschaulicht
die Einteilung des Verfahrens in zwei Stufen. In der ersten Stufe, welche im
Jahre 2007 fertig zu stellen war, sollen alle Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz pro Jahr, ca. 16.400 Kfz pro Tag, sowie
alle Haupteisenbahnstrecken mit einer Belegung von mehr als 60.000 Zügen pro
Jahr untersucht werden. In diesem Zusammenhang erwähnt er auch, dass die
Betuwe-Linie durch diese Einteilung im ersten Verfahren nicht berücksichtigt
werden muss, da nach den Zahlen des Landesumweltamtes NRW und des
Eisenbahnbundesamtes das Verkehrsaufkommen der Betuwe-Linie zwischen dem
Bahnhof Wesel und der Landesgrenze unter 60.000 Zügen pro Jahr liegt. Um die
nach dieser Äußerung aufkommenden Diskussionen direkt zu unterbinden, bittet
Herr Schmitz-Herkenrath darum, diesen Themenkomplex nach hinten zu stellen, um
im Anschluss an den Vortrag noch einmal auf die Problematik „Betuwe“ zu sprechen
zu kommen.
In der zweiten Stufe, die bis zum Jahr
2013 abgeschlossen werden soll, sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kfz pro Jahr, ca. 8.200 Kfz pro Tag, und
Eisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen pro Jahr zu untersuchen. Hierunter wird
sicherlich auch das Verkehrsaufkommen der Betuwe-Linie fallen.
Die Kommunen wurden bisher insofern
unterstützt, dass vom Landesumweltamt NRW bereits die Ist-Belastung aller
Hauptstraßen und vom Eisenbahnbundesamt alle Bahnstrecken für die erste Stufe
kartiert und untersucht worden sind und nun online für jeden zur Verfügung
gestellt werden. Die Untersuchungen für die zweite Stufe müssen hingegen durch
die Kommunen durchgeführt werden.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die
Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen durch
Umgebungslärm zu verhindern. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, müssen
zunächst sog. ‚Strategische Lärmkarten’ gemäß den Kriterien der Richtlinie bzw.
des § 47 d BImSchG erstellt werden und im Anschluss für Bereiche mit hoher
Belastung Aktionspläne aufgestellt werden, welche dann über Düsseldorf nach
Brüssel zu melden sind. In dieser Meldung soll auch die Ausweisung von
vorhandenen ruhigen Gebieten enthalten sein, um diese zu kennzeichnen und zu erhalten.
Der Ablauf der Lärmaktionsplanung sieht
vor, nach der Bekanntmachung des Erfordernisses die Öffentlichkeit über die
Situation zu informieren. Anschließend sollen die Lärmbelastungen analysiert,
vorhandene Planungen beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen entwickelt und
bewertet werden. Es folgt die Auslegung des Lärmaktionsplanes, bei der die
Bürger die Gelegenheit zur Beteiligung und Stellungnahme bekommen. Abschließend
wird der Plan in seiner Endfassung vom Rat beschlossen. Derzeit steht in Emmerich
am Rhein die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung unmittelbar bevor.
Bei der Erstellung der strategischen
Lärmkarten werden im ersten Schritt die verlärmten Gebiete grafisch
dargestellt. Dabei wird einheitlich für eine Höhe von 4 Metern und in einem Raster
von 10 x 10 Metern der Lärm an den entstehenden Rasterpunkten in Form von
Näherungswerten berechnet. Herr Schmitz-Herkenrath betonte hierbei sehr
deutlich, dass zunächst nicht auf die konkrete Bebauung der Gebiete eingegangen
wird, sondern lediglich eine Berechnung der Belastung dieser Fläche
stattfindet, wodurch die strategischen Lärmkarten in der Konsequenz nicht dazu
geeignet sind, um detaillierte Aussagen zur Lärmbelastung eines bestimmten
Grundstücks oder der dort angesiedelten Bevölkerung zu machen. Der Sinn der
strategischen Lärmkarten liege daher in der zusammenhängenden Kennzeichnung und
der Ausweisung von verlärmten Gebieten.
In der strategischen Lärmkarte für den
24-Stunden-Wert wird nach dem vorgeschriebenen Index LDEN (DEN = Day, Evening,
Night) aus den Messergebnissen der drei Tageszeiträume Tag, Abend und
Nacht ein Einzahlenwert gebildet und anschließend anhand eines festgelegten
Bewertungsverfahrens umgerechnet. Die Bundesautobahn A3 und die B 220 lassen
sich als Hauptlärmquellen ermitteln. Gleichzeitig wird erkennbar, dass das
eigentliche Stadtgebiet und auch die dort lebende Bevölkerung nur an wenigen
Stellen durch den auf diesen Straßen entstehenden Lärm betroffen ist. Ein
ähnliches Bild ergibt sich bei der strategischen Lärmkarte für die Nachtzeit,
wobei die Lärmpegel jeweils niedriger sind, jedoch vergleichbare,
grundsätzliche Verhältnisse herrschen.
Anhand einer tabellarischen Übersicht
stellte Herr Schmitz-Herkenrath die Betroffenheits-analyse der Einwohner bei
bestimmten Dezibel-Grenzen dar, und hielt fest, dass in allen Bereichen, in
denen der Index LDEN einen Wert von 70 dB überschreitet, akuter Handlungsbedarf
besteht.
Da die B 220 durch die Abschnittsbildung
der LANUV in einigen Teilen knapp unter der Auslöseschwelle von 6 Mio. Kfz pro
Jahr liegt, die tägliche Lärmbelastung dadurch allerdings nicht spürbar
abnimmt, haben sich ACCON Köln und die Verwaltung geeinigt, die gesamte
B 220 in die erste Stufe einzustellen.
Im Zuge der Betroffenheitsstatistik und
der damit zusammenhängenden Einstufung der Bevölkerung leben danach 235
Menschen in einem Bereich mit einer Lärmbelastung von 55 – 60 dB, 107 Menschen
in einem Bereich von 60 – 65 dB, dann allerdings 16 Menschen unter dem Einfluss
einer hohen Belastung von 65 – 70 dB, sowie 15 Menschen unter dem Einfluss
einer sehr hohen Belastung von 70 dB oder mehr. Diese Betroffenheit
konzentriert sich jedoch auf einige wenige Gebiete.
Im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein
bilden sich 3 bis 4 Brennpunkte entlang der BAB und der B 220 mit hoher
Belastung in der 1. Stufe heraus. Im Hinblick auf die 2. Stufe, welche nach
Herrn Schmitz-Herkenrath im kommenden halben Jahr in Angriff genommen werden
wird, kann man jetzt schon festhalten, dass sich auch in diesen Bereichen die
schon vorhandenen Brennpunkte ausweiten werden.
Im Rahmen von Lärmminderungsmaßnahmen
bieten sich innerorts nur wenige Möglichkeiten. Zunächst einmal liegt die
Gruppe der verkehrslenkenden und organisatorischen Maßnahmen nahe, wie
Durchfahrtsverbote für LKW’s, die Umleitung von Durchgangsverkehren oder das
Ausweichen auf den ÖPNV. In zweiter Linie sind
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu nennen, da der Verkehrslärm mit
zunehmender Geschwindigkeit ansteigt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die
Tempo-Limits auch überwacht werden müssen, um einen langfristigen Nutzen zu
bringen. Als dritte Gruppe treten die baulichen Maßnahmen auf, wie
beispielsweise lärmoptimierte Asphaltdecken oder Lärm abschirmende Bauwerke.
Im Zusammenhang mit lärmoptimiertem
Asphaltbelag erläutert Herr Schmitz-Herkenrath, dass eine Minderung der
Geräuschbelastung erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h deutlich
merkbar ist, da bei kleineren Geschwindigkeiten nicht mehr das Rollgeräusch,
sondern das Motorengeräusch des Fahrzeugs die entscheidende Lärmquelle
darstellt. Aus diesem Grund wäre bestenfalls ein Einsatz dieser offenporigen
Asphaltdecken auf der B 220 sinnvoll, da hier Geschwindigkeiten von 70 bis 100
km/h auftreten. Aufgrund der Tatsache, dass auf dieser Straße weniger hohe
Geschwindigkeiten erreicht werden als auf Autobahnen oder Zubringerstraßen,
besteht jedoch die Gefahr, dass sich der offenporige Asphalt schnell zusetzt
und dadurch nicht mehr die gewünschte Lärmminderung erreicht wird.
Unabhängig davon zeichnen sich in
letzter Zeit einige neue Entwicklungen ab. Als sogenannter Regelasphalt wird
nunmehr der Splittmastixasphalt auf den Straßen eingesetzt, wo
Geschwindigkeiten größer als 60 km/h gefahren werden.
Zu den neueren Entwicklungen zählt der
„Düsseldorfer Asphalt“ (LOA 5 d), der über eine besondere Oberflächentextur
verfügt und dadurch deutlich geringere Rollgeräusche verursacht. Allerdings
wird dieser Asphalt im Hinblick auf die justiziabel abgesicherte Minderung
seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW noch nicht akzeptiert, da nicht
sichergestellt ist, dass der Asphalt auch nach 10 Jahren noch die gleiche
Qualität hat. Die entsprechenden Untersuchungen hierzu werden noch
durchgeführt. Er plädiert aber dafür, dass die Kommunen bei anstehenden
Maßnahmen auf die entsprechenden Behörden einwirken sollten, den „Düsseldorfer
Asphalt“ anzuerkennen, da sich jetzt schon gezeigt hat, dass die Auswirkungen
zur Lärmminderung enorm sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen können
ebenfalls zur Minderung beitragen. Eine denkbare Möglichkeit wäre die
Reduzierung der Geschwindigkeit auf der B 220 von 70 km/h auf 50 km/h, wodurch
man eine Pegelminderung von 2 dB erreicht.
In Emmerich wurden 3 Varianten
untersucht:
· max.
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der B 220
· Erneuerung
der B 220 mit dem Düsseldorfer Asphalt (LOA 5 d)
· Erneuerung
der B 220 mit dem Düsseldorfer Asphalt und Geschwindigkeitsreduzierung
auf 50 km/h
Schon jetzt ist für den Fachmann
absehbar, dass in den Brennpunkten auf der B 220 sich deutliche Lärmminderungen
ergäben sind, vor allem in den stark belasteten Bereichen.
Zum Abschluss seines Vortrags zieht er
das Fazit, dass eine Lärmaktionsplanung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht viel
Sinn macht, da die Datensituation noch unzureichend ist und auch nur eng
begrenzte Bereiche der Stadt Emmerich betroffen sind. Er regt an, nach der 2.
Stufe, die in ca. ½ Jahr abgeschlossen sein wird, die Verkehrslärmsituation
umfassend darzustellen und zu beurteilen.
Die Untersuchungen zur 1. Stufe sind bei
kleinen Kommunen bestenfalls als Einstieg in die Lärmaktionsplanung zu sehen,
da die derzeit vorhandene Datenbasis sehr gering ist.
Nach diesen umfangreichen Informationen
eröffnen die Ausschussmitglieder die Diskussion.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink
erklärt Herr Schmitz-Herkenrath die Lärmaktionsplanung als eine
Handlungsempfehlung an die Kommune, die das Thema „Lärm“ bei zukünftigen
Planungen zu berücksichtigen hat. Möglichen Maßnahmen und die Frage, ob sie
durchgeführt werden, hängen, wie so oft, von anderen Kriterien ab, wie z. B.
von der Klassifikation der betroffenen Straßen, die in diesem Fall nicht in der
Baulast der Kommune liegen, somit auch nicht in deren Einflussbereich fallen.
Emmerich kann daher nur einen Handlungsbedarf feststellen, kann aber zur
Umsetzung der möglichen Maßnahmen nur als Bittsteller gegenüber der zuständigen
Behörde, in diesem Fall dem Landesbetrieb Strassen NRW, auftreten. Es besteht
zwar für die Kommune eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung einer
Lärmaktionsplanung, allerdings keine Verpflichtung zur Umsetzung von
lärmmindernden Maßnahmen. Damit stellt die Lärmaktionsplanung letztendlich eine
reine Absichtserklärung dar.
Mitglied ten Brink erkundigt sich
daraufhin nach dem Sinn und Zweck der Bürgerbeteiligung. Herr
Schmitz-Herkenrath macht deutlich, dass selbst eine gut laufende Verwaltung
nicht alle Störquellen kennt, die die betroffenen Bürger vor Ort kennen. In
größeren Städten wurden im Zuge einer Bürgerbefragung in einem eingerichteten
Internetportal zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, welche oft mit
geringem Aufwand verwirklicht werden konnten, und damit Störstellen, wie
abgesenkte Kanaldeckel oder große Schlaglöcher, beseitigt wurden.
Mitglied Sickelmann gibt zu bedenken,
dass die Erstellung von Lärmaktionskarten und die damit zusammenhängende
Darstellung von Gebieten, in denen tendenziell gesunde oder ungesunde
Wohnbedingungen herrschen, auch Einwirkungen auf die Immobilienwerte haben
könnte.
Auf Nachfrage von Mitglied Sickelmann,
welche Zahlen und Daten zum Verkehrsaufkommen dem Ingenieurbüro vorlägen,
erläutert Herr Schmitz-Herkenrath, dass zum Verkehrsaufkommen der Bahnstrecken
zurzeit keinerlei Zahlen vorliegen, da sich diese laut der Deutschen Bahn im
Bereich zwischen Wesel und der Landesgrenze unter der Auslöseschwelle für die
1. Stufe bewegen. Die Zahlen zum Verkehrsaufkommen der Hauptstraßen wurden vom
Landesumweltamt übermittelt und basieren im Wesentlichen auf den Zahlen der
bundesweiten Verkehrszählung 2005, wurden aber in großen Teilen aktualisiert.
Anhand der dort aufgelisteten Emissionsparameter lässt sich zum Teil erkennen,
wie viele Fahrzeuge pro Tag die Straße befahren, mit welcher Geschwindigkeit
dies geschieht und welche Straßenoberflächen dort vorhanden sind.
Diese Daten zum Verkehrsaufkommen der
Straßen sind jedermann über das Internet zugänglich. Im Gegensatz dazu ist es
bei den Daten zum Verkehrsaufkommen der Bahn schwieriger, an belastbare Zahlen
zu gelangen, da sich die Bahn auf ihr Betriebsgeheimnis beruft. Aus diesem Grund sind die zur
Verfügung gestellten Zahlen der Bahn zunächst hinzunehmen.
Des Weiteren möchte Mitglied Sickelmann
wissen, ob in der aktuell stattfindenden Bearbeitungsphase der 2. Stufe auch
bereits zukünftige Belastungen präventiv mit eingeplant werden, wie ein
stärkeres Verkehrsaufkommen auf der Rheinbrücke oder der mögliche Bau eines
dritten Autobahnzubringers zur Anbindung des Emmericher Hafens, und in wieweit
eine Aktualisierung stattfinden kann. Herr Schmitz-Herkenrath weist erneut auf
die Aufgaben der Lärmaktionsplanung hin, wo bereits bei der Konzeption
zukünftige Straßen in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden sollen, um
notwendige Lärmschutzmaßnahmen schon im Vorgriff realisieren zu können.
Hierfür sei allerdings ein dichteres Netz an Daten vonnöten, in dem die
wichtigsten Straßen der Stadt erfasst sind und dadurch eine Darstellung der
Auswirkungen zukünftiger Baumaßnahmen ermöglicht wird.
Zur Frage der Aktualisierung betonte
Herr Schmitz-Herkenrath, dass zunächst durch eine Untersuchung Basisdaten
definiert werden müssen, welche als Grundlage für kommende Berechnungen und
Entscheidungen dienen. Er wies einmal mehr darauf hin, dass die Städte
verpflichtet sind, ihre Untersuchungen in einem Intervall von fünf Jahren zu
wiederholen. Es soll dadurch eine ständige Betrachtung der Lärmsituation
erfolgen.
Es folgt die Frage von Mitglied Spiertz,
ob es nicht sinnvoll wäre, das Gutachten im Bezug auf die Beobachtung der
Bahnlinie noch zu erweitern, da die Bahnlinie mittig durch die Stadt führt und
es dadurch im Gutachten zu einer größeren Anzahl von Bürgern führt, die sich
gestört fühlen. Mit diesem Gutachten, erstellt durch das unabhängige Büro,
könnten dann erneut Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden. Hierdurch
wäre ein konkreter Nutzen gegeben, ansonsten wäre dem Bürger durch die
Untersuchungen nicht geholfen.
Herr Schmitz-Herkenrath erwidert, dass
Bürger, die im Stadtgebiet hauptsächlich durch Straßenlärm belästigt werden, in
der zweiten Stufe sehr wohl einen Nutzen aus dem Gutachten ziehen werden.
Anwohnern, bei denen aber die Bahn als alles dominierende Quelle die Störung
verursacht, wird das Gutachten sicher weniger Nutzen bringen. Eine
Lärmaktionsplanung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Betuwe-Linie
fällt zurzeit sehr schwer, da die Umstände nach dem eigentlichen Ausbau völlig
andere sein werden als in der derzeitigen Planungsphase.
Mitglied Beckschaefer erkundigt sich bei
der Verwaltung, welche Kosten auf die Stadt bei der Umsetzung von lärmmindernden
Maßnahmen zukommen werden. Der Gutachter ist der Auffassung, dass die Kosten
der vorgeschlagenen Maßnahmen vom Landesbetrieb zu tragen seien, im Übrigen
seien sie noch nicht exakt bezifferbar.
Mitglied
Beckschaefer bittet zwar um eine baldige Beendigung der Diskussion zu diesem
Tagesordnungspunkt, gleichzeitig geht es erneut in den dann folgenden
Redebeiträgen von ihm und Herrn Schmitz-Herkenrath um den Ausbau und die Folgen
der Betuwelinie. Daher beschließt der Vorsitzende, die Diskussion an dieser
Stelle abzubrechen.
Abstimmungsergebnis:
20 Stimmen dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen