Der Ausschuss nimmt die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung :
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bekämpfung von
Umgebungslärm basiert auf der Mitwirkung von Städten und Gemeinden. In einem
mehrstufigen Verfahren werden Verkehrslärmbelastungen zunächst erfasst,
anschließend werden in sog. Lärmkarten Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie
die Belastungen vermindert werden können. Besonderen Wert legt die Richtlinie
dabei auf die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die fachliche Begleitung und Moderation im Verfahren übernimmt das
Büro ACCON Köln, der Gutachter, Herr Schmitz-Herkenrath, wird in der Sitzung
vortragen.
Die Stadt Emmerich am Rhein beauftragte im Herbst 2008 das
Ingenieurbüro ACCON, Köln mit einer sog. Lärmaktionsplanung, die im Rahmen der Umsetzung der
‚EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm’
erforderlich wurde. Die Verantwortung für die Lärmaktionsplanung liegt bei den Städten und Gemeinden, auch wenn
diese in der 1. Stufe des Verfahrens, in der nur Bundes- und Landesstraßen untersucht
wurden, so gut wie nie selbst Straßenbaulastträger sind. Entsprechend führt
dies im Ergebnis zu Forderungen nach Lärmminderungsmaßnahmen seitens der Städte
und Gemeinden, für die die Kommunen auf den genannten Straßen jedoch keinerlei
eigene Zuständigkeit besitzen.
Das sehr ehrgeizige Programm sah in der 1. Stufe des Verfahrens
vor, für alle Ballungsräume (8 Städte mit mehr als 250.000 Einw.) wie auch alle
Orte entlang der Hauptverkehrsachsen (mehr als 6 Mio Kfz/Jahr und mehr als
60.000 Züge /Jahr) bis Mitte 2007 sog. Strategische Lärmkarten zu erstellen,
auf deren Basis bis Mitte 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden sollten. In
Nordrhein-Westfalen wurde die grundlegende Lärmkartierung der Straßen außerhalb
der Ballungsräume durch das LANUV durchgeführt, während die Zuständigkeit für die
anschließende Lärmaktionsplanung bei den Kommunen lag.
Tatsächlich führten Inhomogenitäten in den Landesdaten, der
Abgleich unterschiedlicher Systeme, teilweise auch die mangelnde Aktualität von
Daten wie nicht zuletzt ein landesweiter Fehler bei der Bemessung der
LKW-Verkehre dazu, dass die korrigierten Strategischen Lärmkarten durch das
LANUV erst im März 2008 bereitgestellt werden konnten.
Darauf aufbauend haben seitdem eine ganze Reihe größerer Städte in
eigener Zuständigkeit ihre Lärmaktionsplanung bereits vorgelegt, während viele
der kleineren Kommunen kürzlich vom Land gebeten wurden, ihre noch ausstehenden
Planungen nun bis Ende des Jahres vorzulegen.
Dies geschieht vor allen Dingen auch im Hinblick darauf, dass in
einer zweiten Stufe, die bis zum 18. Juli 2013 befristet wird, nicht nur die
sehr verkehrsreichen Strassen und Schienenstrecken im Besitz von Bahn und Bund
erfasst werden sollen, sondern alle Strassen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen
bzw. alle Bahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen. Spätestens dann werden in
Emmerich neben der viel befahrenen Autobahn und ihrem Zubringer (der B 220)
auch die B 8, die K 16 oder andere, stark frequentierte Straßenabschnitte zum
Gegenstand von Lärmminderungsüberlegungen gemacht werden. Leider erst dann wird
auch die Betuwelinie mit Ihrem Zugaufkommen in den Betrachtungsrahmen fallen.
Bislang enden die vom Eisenbahnbundesamt vorgelegten Lärmkarten in Wesel.
Insofern hat das Ingenieurbüro ACCON, welches die Stadt auch im
Betuwe-Planfeststellungsverfahren in punkto Lärm und Erschütterungen berät und
unterstützt, den Auftrag, über die vorgelegte Lärmaktionsplanung hinaus, gerade
in der 2. Stufe des Verfahrens die Lärmminderungsnotwendigkeiten, die aus der
bevorstehenden Gleisplanung resultieren, mit denen aus der Stadtplanung
notwendigen Lärmvorkehrungen in gleis- und straßennahen Wohngebieten zusammen
zu führen.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung jedoch war es
zunächst, die Lärmauswirkungen der höher frequentierten Autobahn und ihres
Zubringers, die das LANUV in seinen strategischen Lärmkarten dokumentiert
hatte, auf seine Plausibilität hin zu untersuchen, die Anzahl der von erhöhten
Lärmimmissionen betroffenen Menschen zu klären und anschließend Maßnahmen zur
Minderung des Lärmpegels vor Ort vorzuschlagen.
Gegenüber der schematischen Betrachtung aller
Strassenabschnitte mit mehr als 6 Mio Kfz/a wurde der gesamte Straßenzug der B
220 im Stadtgebiet auch mit weniger als 6 Mio Kfz/a berücksichtigt, um eine
zusammenhängende Darstellung der Geräuschbelastung zu erzielen.
Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass bereits jetzt
bei Tage 16 Menschen sehr hohen, bzw. 60 Menschen ganztägig hohen Belastungen
ausgesetzt sind, während zu den Nachtstunden 29 Menschen bzw. 73 Menschen unter
sehr hohen bzw. hohen Belastungen leiden müssen. Schulen, Krankenhäuser oder
Kindergärten sind in dieser 1. Stufe nicht betroffen.
Somit sind die nach der 1. Stufe ermittelten
Straßenlärmbelastungen, gemessen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Emmerich am
Rhein, noch als relativ moderat einzustufen, unter Berücksichtigung des
Schienenverkehrslärms und der Straßen nach den Kriterien der 2. Stufe ist
jedoch von deutlich höheren Belastungen auszugehen.
Zur Lärmminderung macht der Gutachter Vorschläge, die sich
an Bund und Land als Straßenbaulastträger wenden, die im Wesentlichen eine
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 220 auf 50 km/h sowie den
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages neben dem obligatorischen Hinweis
auf passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenstern und schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen zum Inhalt haben.
In der verbleibenden Zeit bis zum Ablauf des Jahres ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Unterlagen werden zur Einsichtnahme
ausgelegt, auf sie wird in den lokalen Zeitungen hingewiesen. Anschließend
sollen unter Berücksichtigung des Rücklaufs bei der Bürgerbeteiligung die
Maßnahmen zum Lärmschutz überarbeitet, ggf. ergänzt und wie vorgegeben, der
Landesregierung zur Meldung an die EU-Kommission berichtet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter