Sitzung: 23.11.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0318/2010
Zu 1)
Zu
I.a) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung gemäß §
1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich des bestehenden
Gewerbebetriebes Mühlenweg/Am Portenhövel aufgenommen wird.
Zu
I.b) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung zur
Beschränkung der nördlichen Bauzeile (WA 2) am Mühlenweg auf Einzel- und
Doppelhäuser aufgenommen wird.
Zu
I.c) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Einwenderin mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.a) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Firma
Schönmackers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan ein entsprechender
Hinweis zu Kampfmittelvorkommen aufgenommen wird.
Zu
II.c) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, Ausführungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung in
die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in die Begründung ein Passus zur Regen- und
Schmutzwasserbeseitigung aufgenommen wird.
Zu
II.e) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan entsprechende Hinweise
aufgenommen und in die Begründung textliche Ausführungen zum Umgang mit den
Altlasten im Plangebiet ergänzt werden.
Zu
II.f) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve –
Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.g) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Hinweise der Stadtwerke Emmerich zur
Kenntnis und beschließt, dass in die Begründung ein Passus zum Anschluss an die
bestehenden Versorgungsnetze aufgenommen wird.
Zu
II.h) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass in die Begründung ein Textbaustein zum
Anschluss an die Mischwasserkanalisation aufgenommen wird.
Zu
II.i) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung
zum Bestandsschutz und zum Umgang mit Gewerbelärm in den Plan aufgenommen wird.
Zu
II.j) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung zur
Kenntnis und beschließt, eine Festsetzung zur Steuerung des Einzelhandels in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
III.a) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass ein entsprechender Hinweis
betreffend die Einleitung von Niederschlagswasser in den Bebauungsplan
aufgenommen wird.
Zu
III.b) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen betreffend das Thema
Erschließungsstraßen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den
vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 8/6 – Wassenbergstraße/Katjes –
als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Frau Tepaß erläutert ergänzend zur
Vorlage, dass in der Ratssitzung am 24.03.2010 der Grundsatzbeschluss zur
städtebaulichen Rahmenplanung „Katjes Quartier“ gefasst wurde. Die
städtebauliche Rahmenplanung wurde mittlerweile vertieft und ein
Bebauungsplanentwurf gefertigt. Als Grundlage für die Erarbeitung des
Planentwurfes wurden zahlreiche Gutachten erstellt (Altlasten-Gutachten,
Hydrogeologisches Gutachten, Untersuchung Immissionsschutz). Ferner wurde ein
Energiekonzept für diesen Bereich erarbeitet, welches wesentliche Aussagen für
die künftige Entwicklung des Geländes beinhaltet. Teilweise finden sich die
Gutachten in den Festsetzungen zum Bebauungsplan wieder.
Zum Energiekonzept ist auszuführen, dass
eine solarenergetische Vorprüfung des Entwurfes erfolgt ist. Das Thema „Verschattung
der Fassaden“ spielte eine wesentliche Rolle. In dem Energiekonzept wurden
verschiedene Versorgungsvarianten untersucht. Die „Alte Taufabrik“ wurde darauf
hin untersucht, inwieweit sie auf den EnEV-Standard 2009 gebracht werden kann
und welche Mittel hierfür notwendig sind. Die Siedlung mit Einzel- und
Doppelhäusern wurde ebenfalls untersucht. Dort sind verschiedene
Nahwärmekonzepte und Konzepte für den jeweiligen Hausbauer untersucht worden.
Da das Energiekonzept sehr umfassend
ist, bietet Frau Tepaß an, dieses bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Zum städtebaulichen Konzept des
Bebauungsplanes führt sie aus, dass die „Alte Taufabrik“ erhalten bleiben soll,
da sie als Immissionsschutzriegel zur östlich anschließenden geplanten
Wohnbebauung in Form von Einzel-/Doppelhäusern und 2 Mehrfamilienhäusern
nördlich der Wassenbergstraße dient.
Der Bereich „Portenhövel“/Schreinerei
bleibt unverändert bestehen. Die Haupterschließung erfolgt in
Süd-Nord-Richtung, ausgehend von der Wassenbergstraße. Diese wird ergänzt durch
einen inneren Erschließungsring. Entlang der Haupterschließungen sind
Baumpflanzungen in Form einer Allee geplant. Im inneren Bereich ist eine kleine
Spielplatzfläche geplant.
Zum weiteren Verfahren führt Frau Tepaß
aus, dass die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung
ausgewertet worden sind. Nunmehr ist also der Beschluss zur Offenlage zu
fassen, die im Dezember bis in den Januar 2011 hinein stattfinden soll. Danach
wird das Verfahren angehalten und der
Grundstücksbesitzer wird dann mit künftigen Investoren in Verhandlungen treten.
Insbesondere die Themen „Altlast“ und „Energie“ sind dann in einem
städtebaulichen Vertrag festzuhalten und auf ihre Umsetzung hin weiter zu
konkretisieren.
Mitglied ten Brink geht auf den Punkt
„III. Ergänzungen, b) Erschließungsstraßen“ in der Vorlage ein. Hinsichtlich
der Fahrbahnbreite muss dem Planer deutlich gemacht werden, dass die
Erschließung nur dann erfolgt, wenn ein 3-achsiges Müllfahrzeug die Straße
vorschriftsmäßig befahren kann. Nunmehr spricht er die Mindestbreite von 5 m
und die Parkflächen an.
Frau Tepaß erklärt, dass die oberen
beiden Absätze als Anregungen aus der Bürger- und Trägerbeteiligung zu
verstehen sind. Im Anschluss an diese beiden Absätze ist die Stellungnahme der
Verwaltung abgedruckt. Durch das Büro Wolters und Partner wurde der Fahrbereich
mittels Schleppkurven so festgelegt, dass die Fahrbahnbreite für ein 3-achsiges
Müllfahrzeug ausreichend dimensioniert ist.
Die Thematik der angesprochenen
Stellplätze wird dahin gehend beantwortet, dass die Stellplätze außerhalb der
als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzten Fläche angelegt sind. Die südliche
überbaubare Fläche, die sich zur Wassenbergstraße hin orientiert, wird von dem
inneren Ring erschlossen. Nach den derzeitigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Garage pro Grundstück mit
davorliegender Stellplatzfläche möglich, so dass pro Grundstück 2 Fahrzeuge
untergebracht werden können. Zusätzlich würde im Rahmen der Erschließungsplanung,
welche nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, versucht werden,
einzelne Stellplätze im Straßenraum für Besucher anzuordnen.
Mitglied Diekman
stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen