Zu 1)

 

Zu I.a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich des bestehenden Gewerbebetriebes Mühlenweg/Am Portenhövel aufgenommen wird.

 

Zu I.b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung zur Beschränkung der nördlichen Bauzeile (WA 2) am Mühlenweg auf Einzel- und Doppelhäuser aufgenommen wird.

 

Zu I.c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Einwenderin mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Firma Schönmackers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis zu Kampfmittelvorkommen aufgenommen wird.

 

Zu II.c)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, Ausführungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu II.d)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in die Begründung ein Passus zur Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aufgenommen wird.

 

Zu II.e)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den Bebauungsplan entsprechende Hinweise aufgenommen und in die Begründung textliche Ausführungen zum Umgang mit den Altlasten im Plangebiet ergänzt werden.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve – Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Hinweise der Stadtwerke Emmerich zur Kenntnis und beschließt, dass in die Begründung ein Passus zum Anschluss an die bestehenden Versorgungsnetze aufgenommen wird.

 

Zu II.h)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in die Begründung ein Textbaustein zum Anschluss an die Mischwasserkanalisation aufgenommen wird.

 

Zu II.i)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung zum Bestandsschutz und zum Umgang mit Gewerbelärm in den Plan aufgenommen wird.

 

Zu II.j)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung zur Kenntnis und beschließt, eine Festsetzung zur Steuerung des Einzelhandels in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu III.a)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass ein entsprechender Hinweis betreffend die Einleitung von Niederschlagswasser in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

Zu III.b)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen betreffend das Thema Erschließungsstraßen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 8/6 – Wassenbergstraße/Katjes – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Frau Tepaß erläutert ergänzend zur Vorlage, dass in der Ratssitzung am 24.03.2010 der Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Rahmenplanung „Katjes Quartier“ gefasst wurde. Die städtebauliche Rahmenplanung wurde mittlerweile vertieft und ein Bebauungsplanentwurf gefertigt. Als Grundlage für die Erarbeitung des Planentwurfes wurden zahlreiche Gutachten erstellt (Altlasten-Gutachten, Hydrogeologisches Gutachten, Untersuchung Immissionsschutz). Ferner wurde ein Energiekonzept für diesen Bereich erarbeitet, welches wesentliche Aussagen für die künftige Entwicklung des Geländes beinhaltet. Teilweise finden sich die Gutachten in den Festsetzungen zum Bebauungsplan wieder.

Zum Energiekonzept ist auszuführen, dass eine solarenergetische Vorprüfung des Entwurfes erfolgt ist. Das Thema „Verschattung der Fassaden“ spielte eine wesentliche Rolle. In dem Energiekonzept wurden verschiedene Versorgungsvarianten untersucht. Die „Alte Taufabrik“ wurde darauf hin untersucht, inwieweit sie auf den EnEV-Standard 2009 gebracht werden kann und welche Mittel hierfür notwendig sind. Die Siedlung mit Einzel- und Doppelhäusern wurde ebenfalls untersucht. Dort sind verschiedene Nahwärmekonzepte und Konzepte für den jeweiligen Hausbauer untersucht worden.

Da das Energiekonzept sehr umfassend ist, bietet Frau Tepaß an, dieses bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes führt sie aus, dass die „Alte Taufabrik“ erhalten bleiben soll, da sie als Immissionsschutzriegel zur östlich anschließenden geplanten Wohnbebauung in Form von Einzel-/Doppelhäusern und 2 Mehrfamilienhäusern nördlich der Wassenbergstraße dient.

Der Bereich „Portenhövel“/Schreinerei bleibt unverändert bestehen. Die Haupterschließung erfolgt in Süd-Nord-Richtung, ausgehend von der Wassenbergstraße. Diese wird ergänzt durch einen inneren Erschließungsring. Entlang der Haupterschließungen sind Baumpflanzungen in Form einer Allee geplant. Im inneren Bereich ist eine kleine Spielplatzfläche geplant.

Zum weiteren Verfahren führt Frau Tepaß aus, dass die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung ausgewertet worden sind. Nunmehr ist also der Beschluss zur Offenlage zu fassen, die im Dezember bis in den Januar 2011 hinein stattfinden soll. Danach wird das Verfahren  angehalten und der Grundstücksbesitzer wird dann mit künftigen Investoren in Verhandlungen treten. Insbesondere die Themen „Altlast“ und „Energie“ sind dann in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten und auf ihre Umsetzung hin weiter zu konkretisieren.

 

Mitglied ten Brink geht auf den Punkt „III. Ergänzungen, b) Erschließungsstraßen“ in der Vorlage ein. Hinsichtlich der Fahrbahnbreite muss dem Planer deutlich gemacht werden, dass die Erschließung nur dann erfolgt, wenn ein 3-achsiges Müllfahrzeug die Straße vorschriftsmäßig befahren kann. Nunmehr spricht er die Mindestbreite von 5 m und die Parkflächen an.

 

Frau Tepaß erklärt, dass die oberen beiden Absätze als Anregungen aus der Bürger- und Trägerbeteiligung zu verstehen sind. Im Anschluss an diese beiden Absätze ist die Stellungnahme der Verwaltung abgedruckt. Durch das Büro Wolters und Partner wurde der Fahrbereich mittels Schleppkurven so festgelegt, dass die Fahrbahnbreite für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ausreichend dimensioniert ist.

Die Thematik der angesprochenen Stellplätze wird dahin gehend beantwortet, dass die Stellplätze außerhalb der als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzten Fläche angelegt sind. Die südliche überbaubare Fläche, die sich zur Wassenbergstraße hin orientiert, wird von dem inneren Ring erschlossen. Nach den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Garage pro Grundstück mit davorliegender Stellplatzfläche möglich, so dass pro Grundstück 2 Fahrzeuge untergebracht werden können. Zusätzlich würde im Rahmen der Erschließungsplanung, welche nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, versucht werden, einzelne Stellplätze im Straßenraum für Besucher anzuordnen.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen