Sitzung: 28.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0463/2011
Beschluss
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den
anhängenden Vorentwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – inklusive der textlichen Festsetzungen und der Begründung mit
einer Festsetzung des Änderungsbereichs als Mischgebiet (MI) als Grundlage für
die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die
Verwaltung, für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere
Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung
durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Auf Anfrage von Mitglied ten Brink
hinsichtlich Geschossigkeit und Gebäudehöhen teilt Frau Tepaß mit, dass die
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß mit maximal II festgesetzt wird; d. h. es
kann sowohl 1- als auch 2-geschossig gebaut werden. Wenn allerdings eine
Ansiedlung mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten geplant ist kann ein
Geschoss nicht wie bei einem Wohngebäude betrachtet werden. Daher wurde
ergänzend zur Festlegung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß auch die
Festsetzung der Gebäudehöhen aufgenommen, welche die bestehenden Gebäudehöhen
im Umfeld nicht wesentlich überragt.
Mitglied ten Brink geht auf den Punkt 6
„Verkehr“ in der Begründung ein. Hierin ist zu lesen, dass der Rat in seiner
Sitzung am 31.05.2011 beschlossen hat, die weitere Planung der EÜ Löwentor ohne
die Berücksichtigung eines zusätzlichen Geh- und Radweges vorzunehmen.
Seiner Meinung nach ist es so gewesen,
dass dies nur zum Tragen kommt, wenn im Planfeststellungsverfahren anders
entschieden wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erläutert, sollte im Planfeststellungsverfahren etwas anderes beschlossen
werden, dies rechtsbindend ist.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschluss
nach Vorlage abstimmen.