Beschluss

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. V 8/5 -Logistik Gewerbe Park- dahin gehend zur ändern, dass der östliche Teil des als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Rad- und Fußweg) festgesetzten Alten Reeser Landstraße im Abschnitt zwischen den Straßen „An der Schleuse“ und „Stadtweide“ auf der Länge des Grundstückes Stadtweide 14, Gemarkung Vrasselt, Flur 8, Flurstück 360, aufgehoben und in Nutzungen, die den angrenzenden GI-Bereichen sowie den wasserrechtlichen Belangen in Bezug auf den im betroffenen Bereich befindlichen Entwässerungsgraben angepasst sind, umgewandelt wird.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der stellv. Vorsitzende Hinze lässt über den Antrag von Mitglied Jessner, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: