Sitzung: 01.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 1057/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Kampfmittel in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) im Baugenehmigungsverfahren in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
III.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
IV.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Bartels teilt die Ablehnung seiner Fraktion mit, die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung deutlich gemacht wurde.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.