Sitzung: 15.10.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 05 - 15 1057/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Kampfmittel in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) im Baugenehmigungsverfahren in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
III.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
IV.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Bartels bittet die Ratsmitglieder die Beschlussfassung noch einmal zu bedenken, da sich der Einzelhandel nach Meinung seiner Fraktion nicht günstig entwickelt.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu entwickeln.