Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Schalltechnischen Untersuchung zum Straßenlärm des Lärmaktionsplanes Stufe II für das Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz.

 


 

Mitglied Kukulies teilt für seine Fraktion mit, dass sie es für sehr wichtig halten, dass der Ortsteil Elten im Lärmaktionsplan Berücksichtigung findet. Er verweist auf die Beantwortung seiner Fragen, die er an die Firma Accon gestellt hat und die Aussage, dass die Firma  die Untersuchung des Ortsteiles befürwortet, sobald belastbare Verkehrszahlen vorliegen und die langfristige Situation feststeht. Mitglied Kukulies fragt nach, ob schon aktuelle Zahlen vorliegen.

Seine Fraktion hat einen Antrag an den Rat gestellt und er hofft, dass der Antrag zeitnah – Verkehrszählung, LKW-Verbot auf der Berg- und Klosterstraße bzw. 30-er-Zone  – abgearbeitet wird. Er  wünscht die Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses.

 

Mitglied Jansen  verweist auf die ausführlichen Ausführungen von Herrn Schmitz-Herkenrath  im Ausschuss für Stadtentwicklung. Die Ergebnisse vom LANUV für die Messung der Schmidtstraße in Elten werden jährlich ermittelt und bekannt gegeben. In August 2013 ist die Straßensperrung in Elten aufgrund der Messungen erfolgt; dieses hat bewirkt, dass in den fünf Monaten die Werte unter dem erlaubten Wert der EU lagen. Er rechnet damit, dass in 2014 die Werte noch weiter heruntergehen werden.

 

Mitglied Hinze stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. In Tagesordnungspunkt 23 wird der Antrag der Embrica-Fraktion an den Fachausschuss verwiesen und dort können die neuen Erkenntnisse der Verwaltung vorgelegt werden.

 

Auf die  Ausführung von Mitglied Kukulies  verdeutlicht Herr Kemkes,  dass in dem Lärmaktionsplan die Situation in Elten dargestellt ist. Die Lärmproblematik in Elten wird von der Verwaltung deutlich betrachtet. Die derzeitige Situation ist, dass eine  temporäre LKW-Sperrung vorliegt.. Es liegen keine aktuellen Verkehrsdaten vor, die als Grundlage für eine Lärmminderungsmaßnahme dienen. Weiterhin  stellt er klar, dass der  Straßenbaulastträger Landesbetrieb für die Umsetzung zuständig ist und konkrete Zahlen vorgelegt werden müssen, um Lärmminderungsmaßnahmen umzusetzen.

In der Sitzung des Rates 09.04.2014 wurde ein Antrag der FDP-Fraktion gestellt, der den gleichen Inhalt hatte, wie der Tagesordnungspunkt 23 der heutigen Sitzung. Dort wurde das weitere Vorgehen bezüglich des Lärmaktionsplanes besprochen und danach handelt die Verwaltung derzeit. Der Abschlussbericht wird fertig gestellt. Auftragsgemäß wird  nach vier bis fünf Jahren die Planung angepasst und  der Lärmaktionsplan wird dann 2016 nochmals auf die Tagesordnung des Fachausschusses  gesetzt werden. Dieses bezieht sich auf den Antrag der Embrica-Fraktion der als Tagesordnungspunkt 23 heute behandelt und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen wird.  Auch dieser Punkt wird im Zuge der Weiterführung des Lärmaktionsplanes behandelt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.