Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0123/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. P 3/1 -Raiffeisenstraße
/ Nord- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB dahin
gehend zur ändern, dass die überbaubare Fläche im Bereich Raiffeisenstraße 43
durch Verschiebung der vorderen Baugrenze in Höhe der Baugrenze im Bereich
Raiffeisenstraße 45 erweitert wird.
Der Änderungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Entwurf zur 8. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes P 3/1 –Raiffeisenstraße / Nord- gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
beauftragt die Verwaltung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 auf dieser Grundlage die
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.
Mitglied Faulseit nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.