Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. P 3/1 -Raiffeisenstraße / Nord- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB dahin gehend zur ändern, dass die überbaubare Fläche im Bereich Raiffeisenstraße 43 durch Verschiebung der vorderen Baugrenze in Höhe der Baugrenze im Bereich Raiffeisenstraße 45  erweitert wird.

Der Änderungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Entwurf zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes P 3/1 –Raiffeisenstraße / Nord-  gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.

 


Mitglied Faulseit nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.