Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2).

 

Der Planbereich befindet sich östlich des rechtsgültigen Bebauungsplangebietes Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1). Nach Süden wird das Plangebiet begrenzt durch die Duirlinger Straße, nach Westen durch die Straße Baustedter Kamp. Die östliche Grenze verläuft in ca. 460 m Abstand zum Baustedter Kamp, die nördliche Grenze bildet eine in ca. 125 m Abstand nördlich des Ravensackerweges verlaufende Parallele.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Für den 1. Abschnitt der Budberger Straße wurde ein Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht, wonach OBI und BLG angesiedelt wurden. Die damalig angedachte Aufstellung eines Bebauungsplanes für den 2. Bereich wurde zurückgestellt, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Nunmehr liegt der Verwaltung ein Antrag vor, das Grundstück mit einer weiteren Logistikhalle zu bebauen. Daher schlägt die Verwaltung vor, erneut das Planverfahren zu starten.

 

Mitglied Brouwer teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Mitglied Tepaß schließt sich dem Antrag, nach Vorlage zu beschließen, an. Auf Nachfrage von Mitglied Tepaß teilt Bürgermeister Diks mit, dass kein Grundstück dazu gekauft wurde. Es handelt sich um den Nettpark-Abschnitt 2, der mit einem Bebauungsplan belegt werden soll. Aus der Planzeichnung geht deutlich der Ausbau der Budberger Straße hervor, der nur geringfügig verlängert wird. Sicherlich ist nicht ausgeschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt den Durchstich zum Ravensackerweg vorzunehmen; auch vor dem Hintergrund eines möglichen 3. Autobahnanschlusses. Für eine solche Planung müssen allerdings vorab noch die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.