Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I)            Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.02.2015 zu folgen und den Änderungsbereich 2 aus dem Verfahren herauszunehmen.

Zu II. a)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Hinweis auf eine Abgrabungsgenehmigung im Änderungsbereich 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung aufgrund der Herausnahme des Bereiches aus dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren keinerlei Auswirkungen auf den Ziegeleibetrieb hat.

 

Zu II. b)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Bedenken gegen die Aufgabe einer gewerblichen Entwicklungsmöglichkeit der betroffenen Flächen an der Reeser Straße unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung nicht zu folgen.

Zu III)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als 71. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.