Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I )

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu II)

II 1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen des Tiefbauamtes dahingehend zu folgen, dass die Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen sofern sie den Ersatz von Bäumen auf der Grundlage der Baumschutzsatzung sichern, im Bebauungsplan entfallen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Abwicklung der Rangiervorgänge im Plangebiet zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren auf Grundlage des bisherigen Planentwurfs fortzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich der Darstellung der Sichtdreiecke und zum Ausschluss von Einfriedungen und Einbauten im Randbereich zur ´s-Heerenberger Straße zu folgen und die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend zu ändern.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich einer eingeschränkten Ausfahrtsmöglichkeit aus dem Plangebiet zu berücksichtigen und Planzeichnung und Begründung zum Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

 

II 2. bis 5.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Lindemann führt aus, dass im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme Bäume gefällt wurden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Herr Kemkes erklärt, dass diesbezüglich ein Bußgeldverfahren anhängig ist.

 

Mitglied Kaiser fragt nach, ob es richtig sei, dass die zu fällenden Bäume aus dem Planverfahren herausgenommen werden.

Frau Tepaß erklärt, dass das Bußgeldverfahren für die widerrechtlich gefällten Bäume ein separates Verfahren ist und somit aus dem Bauleitplanverfahren herausgenommen wird. Das Bußgeldverfahren wird zu einem Ergebnis kommen, so dass diese Thematik im Bauleitplanverfahren nicht nochmals berücksichtigt werden muss.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.