Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0364/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I )
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu II)
II 1.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen des Tiefbauamtes dahingehend zu
folgen, dass die Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen sofern sie den Ersatz
von Bäumen auf der Grundlage der Baumschutzsatzung sichern, im Bebauungsplan
entfallen.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Abwicklung
der Rangiervorgänge im Plangebiet zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren
auf Grundlage des bisherigen Planentwurfs fortzuführen.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich
der Darstellung der Sichtdreiecke und zum Ausschluss von Einfriedungen und Einbauten
im Randbereich zur ´s-Heerenberger Straße zu folgen und die zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend zu ändern.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich
einer eingeschränkten Ausfahrtsmöglichkeit aus dem Plangebiet zu
berücksichtigen und Planzeichnung und Begründung zum Bebauungsplan entsprechend
anzupassen.
II 2. bis 5.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Lindemann führt aus, dass im
Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme Bäume gefällt wurden, die unter die
Baumschutzsatzung fallen.
Herr Kemkes erklärt, dass diesbezüglich ein
Bußgeldverfahren anhängig ist.
Mitglied Kaiser fragt nach, ob es richtig
sei, dass die zu fällenden Bäume aus dem Planverfahren herausgenommen werden.
Frau Tepaß erklärt, dass das Bußgeldverfahren
für die widerrechtlich gefällten Bäume ein separates Verfahren ist und somit
aus dem Bauleitplanverfahren herausgenommen wird. Das Bußgeldverfahren wird zu
einem Ergebnis kommen, so dass diese Thematik im Bauleitplanverfahren nicht
nochmals berücksichtigt werden muss.
Vorsitzender Jansen lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.