Die Verwaltung wird beauftragt, neben der monetären Darstellung zur Unterbringung des Willibrord-Gymnasiums und der Gesamtschule einen entsprechenden Entscheidungsprozess über die Schulplanungskommission unter Einbindung aller Akteure aus Politik, Verwaltung, Schule, Eltern und Stadtplaner auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, eine ansprechende pädagogische und nachhaltige Architektur und eine städtebaulich verträgliche Lösung zu finden, die auch die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulform einbindet. Die Einbindung der Fragestellung zu möglichen Oberstufenkooperationen ist erforderlich. Eine Beteiligung der Montag-Stiftung „Jugend und Gesellschaft“ wird ebenfalls gefordert. Danach ist zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang Sanierungen, An- und/oder Umbauten notwendig, sinnvoll und finanzierbar sind.

 

Verweisung an die Schulplanungskommission.

 


 

Frau Niemeck erläutert die ausgearbeiteten Varianten für den Ausbau der Gesamtschule. Ergänzend zu der tabellarischen Gegenüberstellung der 8 Varianten stellt sie die vom Planungsbüro erstellten 13 Skizzen zu diesen Varianten vor.

 

Auf die Frage von Frau Hieret-McKay, ob Abbruchkosten für leerstehende Gebäude in den Gesamtkosten enthalten sind, antwortet Herr Glapski, dass es sich bei den aufgeführten Kosten um reine Baukosten handelt und Abbruch-, genauso wie Grundstückskosten bei der Kalkulation nicht berücksichtigt wurden.

 

Herr Glapski stellt unter Zugrundelegung von Bauzeiten vergangener Bauten, Einhaltung von Vergabevorschriften und Berücksichtigung von Sitzungsterminen einen zu erwartenden Bauzeitenplan der Variante 1 – Bauvorhaben: Anbau Europaschule - vor und beschreibt den Bauablauf. Danach könne nach Ratsbeschluss im November 2015 mit der Ausschreibung für den Architekten begonnen werden. Nach Auftragsvergabe könne mit der Vorplanung begonnen und der erarbeitete Entwurf dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Für die Bearbeitung der Genehmigungsplanung (Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Statik, Prüfstatik, Planung Haustechnik, Sonderbau-Genehmigung) würden bis zu 9 Monate veranschlagt, wobei nach 3 Monaten ggf. eine Teil-Baugenehmigung erteilt und mit der Vorbereitungsphase begonnen werden könne. Dazu zählen die Erstellung von Leistungsverzeichnisse und Veröffentlichung von Ausschreibungen unter Beteiligung des Vergabeausschusses. Ende September / Anfang Oktober 2016 könne mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden. Fertigstellung wäre danach Ende 2017.

 

Aufgrund des engen Zeitfensters schlägt Herr Glapski vor, den Architekten vorab mit der Vorplanung (Baugrunduntersuchung, Brandschutzkonzept) zu beauftragen. Das Kostenrisiko für den Fall, dass sich der Rat letztlich für eine andere Variante entscheide, betrage ca. 100.000 €

 

Mitglied Schaffeld lehnt im Namen der Ratsfraktion SPD den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Die vorgelegten Modelle seien für sie keine ausreichende und zukunftsfähige Entscheidungsgrundlage. Sie fordert ein Gesamtkonzept, in dem pädagogische Aspekte in einen Baukörper umgesetzt werden und nicht umgekehrt. Darüber hinaus fordert sie die Einbeziehung aller Beteiligten aus Politik, Verwaltung, Nutzer und Architekten und die Initiierung eines Dialogs aus Verwaltung, Politik, Schulleitung, Eltern und Planungsbüro.

 

Mitglied Schaffeld formuliert für die Ratsfraktion SPD folgenden Antrag:

 

‚ Die Verwaltung wird beauftragt, neben der monetären Darstellung zur Unterbringung des Willibrord-Gymnasiums und der Gesamtschule einen entsprechenden Entscheidungsprozess unter Einbindung aller Akteure aus Politik, Verwaltung, Schule, Eltern und Stadtplaner auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, eine ansprechende pädagogische und nachhaltige Architektur und eine städtebaulich verträgliche Lösung zu finden, die auch die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulform einbindet. Eine Beteiligung der Montag-Stiftung „Jugend und Gesellschaft“ wird ebenfalls gefordert. Danach ist zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang Sanierungen, An- und/oder Umbauten notwendig, sinnvoll und finanzierbar sind. ‘

 

Bürgermeister Diks erklärt, dass seitens der Politik der Auftrag gegenüber der Verwaltung erteilt wurde, Szenarien darzustellen, welche Möglichkeiten bzw. Varianten es gibt. Raumfrage und Pädagogik würden im Anschluss für die ausgewählten Varianten geklärt.

 

Frau Feldmann erklärt, dass seit zwei Jahren für die Gesamtschule geplant werde und dabei bereits die Verbindung von Pädagogik und Architektur im Sinne der Montag-Stiftung Berücksichtigung finden.

 

Mitglied Allmacher spricht sich für die Ratsfraktion Embrica für die Variante Neubau aus.

 

Mitglied Ulrich erklärt, dass von der Ratsfraktion CDU die Variante Sanierung im Bestand bevorzugt und für die pädagogisch sinnvollste Lösung gehalten wird. Ein Tausch des Gymnasiums und der Gesamtschule kommt unter Berücksichtigung der Meinungen der beiden Schulleitungen nicht in Frage und die Variante Neubau wird ausgeschlossen.

 

Zum Antrag der Ratsfraktion BGE vom 11.08.2015 bemerkt Mitglied Ulrich, dass das Schulgesetz NRW den Begriff „Oberstufenzentrum“ nicht vorsieht. Vielleicht sei eine Kooperation gemeint.

 

Die Ratsfraktion CDU schließt sich dem Antrag der Ratsfraktion SPD an mit der Ergänzung, die Schulplanungskommission zeitnah mit einer um Schulpflegschaften und Schulleitungen erweiterten Sitzung zu beauftragen.

 

Mitglied Kaiser sieht für die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Beratungsbedarf und schließt sich dem vorgenannten Antrag an.

 

Mitglied Bartels stellt klar, dass die Bezeichnung „Oberstufenzentrum“ im Antrag der Ratsfraktion BGE  auszutauschen ist gegen die Bezeichnung „Oberstufenkooperation“. Er bevorzuge Variante 1, habe aber ebenfalls Beratungsbedarf. Er schließt sich dem vorgenannten Antrag an, wenn dieser um die Variante „Oberstufenkooperation“ erweitert wird.

 

Frau McKay merkt an, dass sie seit Gründung der Gesamtschule im intensiven Austausch mit Frau Feldmann stehe, darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung auf freiwilliger Basis bestehe. Sie fühle sich übergangen und der Schulfrieden würde gestört, wenn ohne Beteiligung der Schulleitungen über einen Tausch des Gymnasiums und der Gesamtschule entschieden wird. Weiter merkt sie an, dass über eine Kooperation zwischen zwei Schulen allein die Schulleitungen entscheiden könnten.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Antrag der Ratsfraktion SPD einschließlich Ergänzungen der Ratsfraktionen CDU und BGE abstimmen.