Sitzung: 18.08.2015 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 0428/2015
Die Verwaltung wird beauftragt, neben der
monetären Darstellung zur Unterbringung des Willibrord-Gymnasiums und der
Gesamtschule einen entsprechenden Entscheidungsprozess über die
Schulplanungskommission unter Einbindung aller Akteure aus Politik, Verwaltung,
Schule, Eltern und Stadtplaner auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, eine
ansprechende pädagogische und nachhaltige Architektur und eine städtebaulich
verträgliche Lösung zu finden, die auch die pädagogischen Konzepte der
jeweiligen Schulform einbindet. Die Einbindung der Fragestellung zu möglichen Oberstufenkooperationen
ist erforderlich. Eine Beteiligung der Montag-Stiftung „Jugend und
Gesellschaft“ wird ebenfalls gefordert. Danach ist zu entscheiden, in welcher
Form und in welchem Umfang Sanierungen, An- und/oder Umbauten notwendig,
sinnvoll und finanzierbar sind.
Verweisung an die Schulplanungskommission.
Frau Niemeck erläutert die ausgearbeiteten
Varianten für den Ausbau der Gesamtschule. Ergänzend zu der tabellarischen
Gegenüberstellung der 8 Varianten stellt sie die vom Planungsbüro erstellten 13
Skizzen zu diesen Varianten vor.
Auf die Frage von Frau Hieret-McKay,
ob Abbruchkosten für leerstehende Gebäude in den Gesamtkosten enthalten sind,
antwortet Herr Glapski, dass es sich bei den aufgeführten Kosten um reine
Baukosten handelt und Abbruch-, genauso wie Grundstückskosten bei der
Kalkulation nicht berücksichtigt wurden.
Herr Glapski stellt unter Zugrundelegung von
Bauzeiten vergangener Bauten, Einhaltung von Vergabevorschriften und
Berücksichtigung von Sitzungsterminen einen zu erwartenden Bauzeitenplan der
Variante 1 – Bauvorhaben: Anbau Europaschule - vor und beschreibt den
Bauablauf. Danach könne nach Ratsbeschluss im November 2015 mit der
Ausschreibung für den Architekten begonnen werden. Nach Auftragsvergabe könne
mit der Vorplanung begonnen und der erarbeitete Entwurf dem Rat zum Beschluss
vorgelegt werden. Für die Bearbeitung der Genehmigungsplanung
(Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Statik, Prüfstatik, Planung Haustechnik,
Sonderbau-Genehmigung) würden bis zu 9 Monate veranschlagt, wobei nach 3
Monaten ggf. eine Teil-Baugenehmigung erteilt und mit der Vorbereitungsphase
begonnen werden könne. Dazu zählen die Erstellung von Leistungsverzeichnisse
und Veröffentlichung von Ausschreibungen unter Beteiligung des
Vergabeausschusses. Ende September / Anfang Oktober 2016 könne mit der
Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden. Fertigstellung wäre danach Ende
2017.
Aufgrund des engen Zeitfensters schlägt Herr
Glapski vor, den Architekten vorab mit der Vorplanung (Baugrunduntersuchung,
Brandschutzkonzept) zu beauftragen. Das Kostenrisiko für den Fall, dass sich
der Rat letztlich für eine andere Variante entscheide, betrage ca. 100.000 €
Mitglied Schaffeld lehnt im Namen der
Ratsfraktion SPD den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Die vorgelegten
Modelle seien für sie keine ausreichende und zukunftsfähige
Entscheidungsgrundlage. Sie fordert ein Gesamtkonzept, in dem pädagogische
Aspekte in einen Baukörper umgesetzt werden und nicht umgekehrt. Darüber hinaus
fordert sie die Einbeziehung aller Beteiligten aus Politik, Verwaltung, Nutzer
und Architekten und die Initiierung eines Dialogs aus Verwaltung, Politik,
Schulleitung, Eltern und Planungsbüro.
Mitglied Schaffeld formuliert für die
Ratsfraktion SPD folgenden Antrag:
‚ Die Verwaltung wird beauftragt, neben der monetären Darstellung zur
Unterbringung des Willibrord-Gymnasiums und der Gesamtschule einen entsprechenden
Entscheidungsprozess unter Einbindung aller Akteure aus Politik, Verwaltung,
Schule, Eltern und Stadtplaner auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, eine
ansprechende pädagogische und nachhaltige Architektur und eine städtebaulich
verträgliche Lösung zu finden, die auch die pädagogischen Konzepte der
jeweiligen Schulform einbindet. Eine Beteiligung der Montag-Stiftung „Jugend
und Gesellschaft“ wird ebenfalls gefordert. Danach ist zu entscheiden, in
welcher Form und in welchem Umfang Sanierungen, An- und/oder Umbauten
notwendig, sinnvoll und finanzierbar sind. ‘
Bürgermeister Diks erklärt, dass seitens der
Politik der Auftrag gegenüber der Verwaltung erteilt wurde, Szenarien
darzustellen, welche Möglichkeiten bzw. Varianten es gibt. Raumfrage und Pädagogik
würden im Anschluss für die ausgewählten Varianten geklärt.
Frau Feldmann erklärt, dass seit zwei Jahren
für die Gesamtschule geplant werde und dabei bereits die Verbindung von
Pädagogik und Architektur im Sinne der Montag-Stiftung Berücksichtigung finden.
Mitglied Allmacher spricht sich für die
Ratsfraktion Embrica für die Variante Neubau aus.
Mitglied Ulrich erklärt, dass von der
Ratsfraktion CDU die Variante Sanierung im Bestand bevorzugt und für die
pädagogisch sinnvollste Lösung gehalten wird. Ein Tausch des Gymnasiums und der
Gesamtschule kommt unter Berücksichtigung der Meinungen der beiden
Schulleitungen nicht in Frage und die Variante Neubau wird ausgeschlossen.
Zum Antrag der Ratsfraktion BGE vom
11.08.2015 bemerkt Mitglied Ulrich, dass das Schulgesetz NRW den Begriff
„Oberstufenzentrum“ nicht vorsieht. Vielleicht sei eine Kooperation gemeint.
Die Ratsfraktion CDU schließt sich dem Antrag
der Ratsfraktion SPD an mit der Ergänzung, die Schulplanungskommission zeitnah
mit einer um Schulpflegschaften und Schulleitungen erweiterten Sitzung zu
beauftragen.
Mitglied Kaiser sieht für die Ratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Beratungsbedarf und schließt sich dem
vorgenannten Antrag an.
Mitglied Bartels stellt klar, dass die
Bezeichnung „Oberstufenzentrum“ im Antrag der Ratsfraktion BGE auszutauschen ist gegen die Bezeichnung
„Oberstufenkooperation“. Er bevorzuge Variante 1, habe aber ebenfalls Beratungsbedarf.
Er schließt sich dem vorgenannten Antrag an, wenn dieser um die Variante
„Oberstufenkooperation“ erweitert wird.
Frau McKay merkt an, dass sie seit Gründung
der Gesamtschule im intensiven Austausch mit Frau Feldmann stehe, darüber
hinaus eine Kooperationsvereinbarung auf freiwilliger Basis bestehe. Sie fühle
sich übergangen und der Schulfrieden würde gestört, wenn ohne Beteiligung der
Schulleitungen über einen Tausch des Gymnasiums und der Gesamtschule
entschieden wird. Weiter merkt sie an, dass über eine Kooperation zwischen zwei
Schulen allein die Schulleitungen entscheiden könnten.
Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen,
lässt der Vorsitzende über den Antrag der Ratsfraktion SPD einschließlich
Ergänzungen der Ratsfraktionen CDU und BGE abstimmen.