Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den Neubau eines Übergangsheimes für die Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände Tackenweide in der im Vortrag vorgestellten Form und beauftragt die Verwaltung, zusätzlich den Kauf eines Betriebsgebäudes im Gewerbegebiet, das unter anderen Prämisse als Alternative zum Neubau bereits fokussiert wurde, zu prüfen.

 

 


 

Mitglied Gertsen erläutert den von seiner Fraktion gestellte Erweiterung des Beschlussvorschlages.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass in GI-Gebieten, hier speziell das alte Obi-Gelände, längerfristiges Wohnen nach Bauplanungsrecht nicht zulässig ist.  Sollte das Land NRW jedoch auf die Stadt zukommen, eine Erstaufnahme einzurichten, dann wäre das Gelände ein zu prüfendes Objekt, da dann nicht die Frage des dauerhaften Aufenthaltes in eine Räumlichkeit gestellt wird, sonder nur für eine kurze Zeit.

 

Mitglied Spiertz fragt nach, ob die Verwaltung schon darüber nachgedacht hat, Objekte z. B. Zwei- oder Mehrfamilienhäuser zu kaufen, die später auch wieder verkauft werden können.

Er nennt hier ein Objekt auf der Schulstraße.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt hierzu mit, dass die Verwaltung schon prüft, ob evtl. Objekte gekauft werden können.

Der Vorsitzende bittet, sollten geeignete Objekte bekannt sein, diese dem zuständigen Fachbereich 3 zu melden.

 

Mitglied Siebers  teilt mit, dass sie gegen den Neubau eines Übergangheimes an der Tackenweide stimmt, da  sie der Auffassung ist, wenn die Flüchtlinge und Asylanten so geballt untergebracht werden und hier ein Brennpunkt entsteht.

 

Der Vorsitzende lässt über den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag, einschl. Ergänzung, abstimmen.