Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0473/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den
Aufstellungsbeschluss zur Festlegung des Verfahrensgebietes in diesem
Bebauungsplanaufstellungsverfahren nicht durch Einbeziehung der angrenzenden
Grünfläche auf der Westseite der Tackenweide abzuändern.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung
keine Immissionskonflikte hinsichtlich des Immissionspfades Lärm aus den
bestehenden Betrieben an der Hohen Sorge und den benachbarten Betrieben in den
GE-Gebieten auf das Sondergebiet der Sozialunterkünfte vorbereitet werden, bzw.
die Festsetzung technischer Vorkehrungen im Sondergebiet solche Konflikte
vermeiden.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die eingetretene
Entwicklung im Gewerbebereich des Plangebietes nach dem Rücksichtnahmegebot des
§ 15 BauNVO eine zukünftige Ansiedlung erheblich emittierender Betriebe im
Plangebiet ausschließt und beschließt im Bebauungsplanentwurf die Festsetzung
von Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO vorzusehen.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung
keine Notwendigkeit zur Änderung der vorhandenen Verkehrsbeziehungen im
betroffenen Gewerbebereich hervorgerufen wird.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass eine Betätigung
von akustischen Sondersignaleinrichtungen im Einsatzfall des THW keine
Immissionskonflikte in Bezug auf das Wohnen in den Sozialunterkünften
hervorruft.
1.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, es bei der bisherigen
Festsetzung der Straßenfläche der Tackenweide im Plangebiet zu belassen und
keinen veränderten Straßenausbau der Tackenweide und der Duirlinger Straße
durch dieses Planverfahren planungsrechtlich vorzubereiten.
1.7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Wandlung des
bislang als Industriegebiet festgesetzten Gewerbebereiches nicht ursächlich
durch die Ansiedlung der Sozialunterkünfte an der Westseite der Tackenweide
eingetreten ist und die städtebauliche Gemengelage nicht erst durch die
anstehende Planung hervorgerufen wird.
1.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die
Voraussetzungen für eine Befristung der durch ihn festgesetzten baulichen und
sonstigen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB nicht vorliegt.
1.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen der IHK
und der Handwerkskammer zu folgen und bei Ausschluss des Einzelhandels mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten in den GE-Bereichen
untergeordnete Verkaufsstätten im Zusammenhang produzierenden Betrieben oder
Handwerksbetrieben als Ausnahme zuzulassen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen.
Herr Kemkes
erläutert die Vorlage. Über den Entwurf dieses Verfahrens wurde bereits in
einer vorherigen Sitzung beschlossen und auch eine Bürgerbeteiligung sowie eine
Trägerbeteiligung wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Daraus ergibt sich der
nun vorliegende Bebauungsplanentwurf zur Offenlage, der weitgehend Bedenken und
Anregungen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt hat. Er bittet um
entsprechende Beschlussfassung, um die genannte Offenlage durchführen zu können
und somit schnellstmöglich ein Baurecht zu erlangen, um für die Asylbewerber
eine Unterkunft zu schaffen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag des
Mitgliedes Brouwer beschließen.