Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur Festlegung des Verfahrensgebietes in diesem Bebauungsplanaufstellungsverfahren nicht durch Einbeziehung der angrenzenden Grünfläche auf der Westseite der Tackenweide abzuändern.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung keine Immissionskonflikte hinsichtlich des Immissionspfades Lärm aus den bestehenden Betrieben an der Hohen Sorge und den benachbarten Betrieben in den GE-Gebieten auf das Sondergebiet der Sozialunterkünfte vorbereitet werden, bzw. die Festsetzung technischer Vorkehrungen im Sondergebiet solche Konflikte vermeiden.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die eingetretene Entwicklung im Gewerbebereich des Plangebietes nach dem Rücksichtnahmegebot des § 15 BauNVO eine zukünftige Ansiedlung erheblich emittierender Betriebe im Plangebiet ausschließt und beschließt im Bebauungsplanentwurf die Festsetzung von Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO vorzusehen.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung keine Notwendigkeit zur Änderung der vorhandenen Verkehrsbeziehungen im betroffenen Gewerbebereich hervorgerufen wird.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass eine Betätigung von akustischen Sondersignaleinrichtungen im Einsatzfall des THW keine Immissionskonflikte in Bezug auf das Wohnen in den Sozialunterkünften hervorruft.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, es bei der bisherigen Festsetzung der Straßenfläche der Tackenweide im Plangebiet zu belassen und keinen veränderten Straßenausbau der Tackenweide und der Duirlinger Straße durch dieses Planverfahren planungsrechtlich vorzubereiten.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Wandlung des bislang als Industriegebiet festgesetzten Gewerbebereiches nicht ursächlich durch die Ansiedlung der Sozialunterkünfte an der Westseite der Tackenweide eingetreten ist und die städtebauliche Gemengelage nicht erst durch die anstehende Planung hervorgerufen wird.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Befristung der durch ihn festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB nicht vorliegt.

 

1.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen der IHK und der Handwerkskammer zu folgen und bei Ausschluss des Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten in den GE-Bereichen untergeordnete Verkaufsstätten im Zusammenhang produzierenden Betrieben oder Handwerksbetrieben als Ausnahme zuzulassen.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Über den Entwurf dieses Verfahrens wurde bereits in einer vorherigen Sitzung beschlossen und auch eine Bürgerbeteiligung sowie eine Trägerbeteiligung wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Daraus ergibt sich der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf zur Offenlage, der weitgehend Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt hat. Er bittet um entsprechende Beschlussfassung, um die genannte Offenlage durchführen zu können und somit schnellstmöglich ein Baurecht zu erlangen, um für die Asylbewerber eine Unterkunft zu schaffen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag des Mitgliedes Brouwer beschließen.