Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 11/1 -Spillingscher Weg / Gewerbegebiet Ost- dahin gehend zu ändern, dass

a)    die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf der südlichen Teilfläche des Grundstückes Marie-Curie-Straße 12, Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 422 umgewandelt und dem östlich angrenzenden Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,

b)    eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche am Bärensackerweg betreffend Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 umgewandelt und ebenfalls dem Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,

c)    die als GI-Gebiete festgesetzten beiden Teilflächen der Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 in Öffentliche Grünfläche der Zweckbestimmung „Abpflanzung mit integriertem Rad- und Fußweg“ umgewandelt werden,

d)    die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Max-Planck-Str. 6, Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 326 der bestehenden südlichen Grundstücksgrenze angepasst wird.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des vorgelegten Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.