Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0523/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 11/1 -Spillingscher Weg / Gewerbegebiet
Ost- dahin gehend zu ändern, dass
a)
die
Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf der südlichen Teilfläche des Grundstückes
Marie-Curie-Straße 12, Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 422 umgewandelt
und dem östlich angrenzenden Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer
Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,
b)
eine
Teilfläche der öffentlichen Grünfläche am Bärensackerweg betreffend Grundstück
Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 umgewandelt und ebenfalls dem
Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer
Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,
c)
die als
GI-Gebiete festgesetzten beiden Teilflächen der Grundstückes Gemarkung
Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 in Öffentliche Grünfläche der Zweckbestimmung
„Abpflanzung mit integriertem Rad- und Fußweg“ umgewandelt werden,
d)
die
überbaubare Fläche auf dem Grundstück Max-Planck-Str. 6, Gemarkung Emmerich,
Flur 11, Flurstück 326 der bestehenden südlichen Grundstücksgrenze angepasst
wird.
Das Verfahren wird
als vereinfachtes Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch
durchgeführt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des
vorgelegten Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.