Sitzung: 16.02.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 05 - 16 0636/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
1. Der Rat beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bedarfs an der
Nutzung „Wohnen mit Pferd“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2. Der Rat beschließt, dass die Thematik einer künftigen Versorgung der
Pferde über die Straße „Am Busch“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
3. Der Rat beschließt, dass die Anregung, in dem Plangebiet einen „Burger
King“ anzusiedeln mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4. Der Rat beschließt, auf die Ausweisung eines Kinderspielplatzes im
Plangebiet zu verzichten und Ausführungen zu dem bestehenden Spielplatz im
Nahbereich des Plangebietes an der Ketteler Straße in die Begründung zum
Bebauungsplan aufzunehmen.
5. Der Rat beschließt, dass die Anregung, der Grünzug im Bereich der
Straße „Am Busch“ sei im B-Plan nicht dargestellt, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
6. Der Rat beschließt, dass die Bäume parallel zum Borgheeser Weg (welche
innerhalb des Plangebietes stehen) nicht erhalten werden sollen, da hier der
Etablierung eines allgemeinen Wohngebietes mit dem Ziel der Schaffung von
Baugrundstücken der Vorrang vor dem Erhalt dieser kleinflächigen Grünstruktur
eingeräumt werden soll.
Weiterhin beschließt der Rat, dass die im Bereich der Straßenparzelle
des Borgheeser Wegs (östliche Seite), nördlich der Einmündung Am Busch,
vorhandenen Straßenbegleitbäume erhalten bleiben, mit Ausnahme des
erforderlichen Einfahrtsbereiches für die neue Planstraße.
7. Der Rat beschließt, der Anregung bezüglich der Öffnung des
Kasernengeländes zu den umliegenden Stadtbereichen insofern zu folgen, dass
durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden, um insbesondere
eine Anbindung des Geländes an den Borgheeser Wald zu ermöglichen.
8. Der Rat beschließt, dass die Anregung, die umliegenden Gewerbebereiche
an der Ostermayerstraße mit in das Plangebiet einzubeziehen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9. Der Rat beschließt, dass die Anregung, die an der B 220 gelegene
Behelfszufahrt zum Kasernengelände könnte als zweite Zufahrt genutzt werden,
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10. Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich der nicht
funktionierenden Reithallenplanung und dem nicht vorhandenen weiteren Bedarf an
Gewerbeflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11. Der Rat beschließt, dass die Anregung, kein weiteres Bauland
auszuweisen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist. Das Kasernengelände
ist Bestandteil des vom Rat beschlossenen Konzeptes zur bedarfsgerechten
Entwicklung von Wohnbauflächen und ist entsprechend der Prioritätenliste,
welche Teil des Konzeptes ist, vorrangig zu entwickeln. Der Rat beschließt,
einen Hinweis hierauf in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
II.
Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, der Anregung zur verkehrlichen Erschließung des
Plangebietes über die bereits vorhandenen städtischen Straßen zu folgen.
1.2 Der Rat beschließt, zur Verdeutlichung, dass kein Anschluss des
Gewerbegebietes an die B 220 zulässig ist, der Anregung zu folgen und einen
„Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V.m. Nr. 6.4
der PlanzV festzusetzen.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich des Rückbaus der
Behelfszufahrt zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der
Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich einer nicht übersteigbaren
Einzäunung des Plangebietes zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Weiterhin beschließt der Rat, durch die Festsetzung einer privaten
Grünfläche mit einer Tiefe von 10,0 m einen Puffer zwischen den Gewerbeflächen
und der Straßenverkehrsfläche zu schaffen.
1.5 Der Rat beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen und eine
entsprechende Darstellung der Sichtfelder im Kreuzungsbereich Nollenburger
Weg/Klever Straße nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen.
1.6 Der Rat beschließt, die Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG von 20
m zur Fahrbahngrenze nachrichtlich und als Hinweis in den Bebauungsplan zu
übernehmen.
Weiterhin beschließt der Rat, innerhalb dieser Bauverbotszone im
Entwurf des Bebauungsplans eine private Grünfläche und das Anpflanzen von
Bäumen bzw. nicht überbaubare gewerbliche Bauflächen festzusetzen.
1.7 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Errichtung von Werbeanlagen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Weiterhin beschließt der Rat, einen Hinweis auf die Werbeverbotszone,
welche identisch mit der Bauverbotszone (siehe 6.) ist, in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
1.8 Der
Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich möglichen Nutzungskonflikten
zwischen Verkehrslärm und Gewerbelärm mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Thema Entwässerung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2. Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes
Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3. Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Weiterhin beschließt der Rat, der Anregung zur Angleichung der
Bauleitplanungen in Bezug auf Handelsnutzungen zu folgen. Die Begründung zur
FNP-Änderung wird auf S. 6 in Ziff. 5.4 insofern angepasst, dass der Begriff
„Handelsbetriebe“ gestrichen wird.
4. Der Rat beschließt, die entsprechend der von der Forstbehörde
übergebenen Waldbestandskarte als Wald dargestellten Flächen nach Abstimmung
mit der Forstbehörde nicht mehr als „Flächen mit Bindungen für den Erhalt von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gem. § 9 (1) Nr. 25 b BauGB
sondern als „Fläche für Wald“ gem. § 9 (1) Nr. 18 b BauGB mit der zusätzlichen
Zweckbestimmung „Erholungswald“ i. S. d. LFoG festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregung bezüglich der
Einleitung von Niederschlagswasser in bestehende Waldflächen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
5. Der Rat beschließt, dass die Anregung der Handwerkskammer bezüglich der
noch nicht vorliegenden Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
6. Der Rat beschließt, den Hinweis zum Leitungsrecht zu berücksichtigen
und den Bebauungsplan insofern zu ergänzen, in dem dort wie bisher ein Geh- und
Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und ein Leitungsrecht zu Gunsten der
Versorgungsträger verbindlich festgesetzt wird.
Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregungen zur grundbuchlichen
Sicherung und im Hinblick auf die Pferdehaltung in der Wasserschutzzone mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
7. Der Rat beschließt, der Anregung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu
folgen und einen entsprechenden Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan
aufzunehmen.
8. Der Rat beschließt, die Anregung in Bezug auf die Festsetzung von
„Flächen für Wald“ statt Grünflächen zu berücksichtigen (s. a. Abwägung zu Nr.
1.15 Regionalforstamt).
Weiterhin beschließt der Rat, die Anregung in Bezug auf die
Versickerung des Niederschlagswassers zu berücksichtigen (s. a. Abwägung zu Nr.
1.15 Regionalforstamt).
Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die Gestaltung der neu
entstehenden Grünflächen im Plangebiet im Rahmen der Erschließungsplanung mit
den Kommunalbetrieben abgestimmt und Bestandteil des zwischen der Stadt
Emmerich am Rhein und dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen
Vertrages wird, so dass die Belange der Kommunalbetriebe Emmerich i. S. d.
Anregung berücksichtigt werden. Die Gestaltung dieser Flächen ist zudem in dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, der Bestandteil des
Bebauungsplanes wird.
9.1 Der Rat beschließt, die Anregung zur Eingrünung des GE-Gebietes zu
berücksichtigen und im westlichen Bereich des GE-Gebietes im Übergangsbereich
zur Wohnbebauung Am Busch eine „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern“ in Form einer 2-reihigen Baum- und Strauchhecke festzusetzen, um
das geplante Gewerbegebiet von der angrenzenden Wohnnutzung abzugrenzen und
visuelle Beeinträchtigungen zu mindern.
Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregung zur zusätzlichen
Eingrünung des Allgemeinen Wohngebietes zur angrenzenden Bebauung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.2 Der Rat beschließt, der Anregung, auf eine Zerschneidung der
Waldflächen durch Fuß- und Radwege oder die Anlage von Entwässerungsmulden
innerhalb der Waldflächen zu verzichten, zu folgen.
9.3 Der Rat beschließt, eine Nutzung der Waldflächen für die Versickerung
von Niederschlagswasser nicht mehr vorzusehen.
9.4 siehe 9.2.
9.5
Der Rat beschließt, innerhalb der festgesetzten Fläche mit Bindungen
zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ die Zulässigkeit
der Errichtung von Garagen und Stellplätzen i. S. d. § 12 BauNVO und
Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO auszuschließen, so dass Beeinträchtigungen
der Wurzelbereiche der Bäume durch bauliche Anlagen vermieden werden können.
9.6 Der Rat beschließt, die verbleibenden Waldflächen im Bebauungsplan i. S.
d. Anregung als „Flächen für Wald“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB mit der
Ergänzung „Zweckbestimmung Erholungswald“ festzusetzen.
9.7 Der Rat beschließt, einen Hinweis auf die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen
Bauzeitenregelungen in den Bebauungsplan und in die Begründung aufzunehmen.
9.8 Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
9.9 Der Rat beschließt, in Plan und Begründung einen Hinweis auf die
eingeschränkte Errichtung von Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen
umgehen, aufzunehmen.
9.10-15 Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Wasserbehörde mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
9.16 Der Rat beschließt, einen Hinweis auf die Lage des Plangebietes
innerhalb der Wasserschutzgebietsverordnung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
10. Der Rat beschließt, dass die Anregungen des
Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
III.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
1.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu den Auswirkungen der Reitsportnutzung auf
dem Gelände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den erfindlichen Weideflächen
für Pferde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den Parkplätzen für
Pferdeanhänger und PKW der Pferdebesitzer mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.4
Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Verkehrsbelastung der
Ostermayerstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Nutzung der Reitwege im
Borgheeser Wald mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.6 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Gefahr der Realisierung anderer Nutzungen
(z. B. Outlet-Center) im Planbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
2. Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur Schließung des
Gnadentalweges und zur Bepflanzung des alten Rheingolders mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
3. Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung der
geplanten Verlagerung der Kaffeerösterei mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
4. Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Bepflanzung des alten
Rheingolders mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
IV.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung von
Denkmalbehörden mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat nimmt Anregung zum Immissionsschutz zur Kenntnis.
1.3 Der
Rat nimmt die Anregungen zum Gewässerschutz zur Kenntnis.
1.4 Der Rat stellt fest, dass die Beteiligung der unteren Umweltbehörden
bereits erfolgt ist.
2.1 Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Heranrücken der Wohnbebauung
an Gewerbe-/Industriegebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2 Der Rat nimmt die Anregung zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt die Anregung zur Verkehrsabwicklung am Knotepunkt
Nollenburger Weg / Am Busch zur Kenntnis.
4.1 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur grundbuchlichen Sicherung der
Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Erschließung des Planbereiches mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.3 Der Rat nimmt die Anregung zur Löschwassermenge zur Kenntnis.
4.4 Der Rat nimmt die Anregung zur Beachtung der
Trinkwasserschutzverordnung zur Kenntnis.
5. Der Rat nimmt die Anregungen zur Entwässerung zur Kenntnis.
6. Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur Verkleinerung der Reithalle
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
7.1 Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur naturschutzfachlichen
Eingriffsregelung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
7.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum integrierten Klimaschutzkonzept mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.3 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Ersetzung der Kiefern durch
Eichen entlang der Klever Straße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
7.4
Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Kennzeichnung von
Einzelbäumen im Bebauungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
7.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Unstimmigkeiten zwischen der
Begründung zum Bebauungsplan und dem landschaftspflegerischen Begleitplan
bezüglich der verloren gehenden Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
7.6 Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Waldumwandlungsverfahren mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.7 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur ökologischen Bewertung der Waldfläche im
geplanten Industriegebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.8 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Sichtbegrünung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.9 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Bilanzierung im
landschaftspflegerischen Begleitplan mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
7.10 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung
Brutvogelkartierung in der Artenschutzprüfung durch die Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
7.11 Der Rat beschließt, dass die Anregung zu CEF-Maßnahmen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
7.12 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Geruchsimmissionsprognose
durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.13 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur schalltechnischen
Untersuchung durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.14 Der Rat stellt fest, dass die angeregte Beteiligung des Landesbetriebes
Straßen NRW bereits erfolgt ist.
7.15 Der Rat beschließt gemäß der Anregung die Grenze des
Wasserschutzgebietes in die Planzeichnung zu übernehmen.
7.16 Der Rat beschließt gemäß der Anregung den Hinweis auf
flüssigkeitsundurchlässige und medienbeständige Ausführung der Böden von
Stallungen, Unterständen u. ä. in den Bebauungsplan und seiner Begründung
aufzunehmen.
7.17 Der Rat beschließt, dass die Anregungen zum Bodenschutz durch die
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
7.18 Der Rat stellt fest, dass die Belange der Trinkwasserqualität durch die
Wasserschutzgebietsverordnung bereits im Bebauungsplan und seiner Begründung
enthalten sind.
8. Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Einbeziehung der Kaffeerösterei in das
Geruchsgutachten durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
2)
Der
Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag
gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 –Kaserne-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf des Bebauungsplan Nr. E 33/1 –Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der städtebauliche als auch der Erschließungsvertrag unterschrieben sind, so dass die formalen Gegebenheiten für den Satzungsbeschluss gegeben sind.
Mitglied Bartels teilt für seine Fraktion mit, dass seine Fraktion mit der Entwicklung und den Möglichkeiten, die dort auf dem Gelände geschaffen werden einverstanden sind und sich analog zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wohlwollend enthalten werden.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.
Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.