Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.              Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.           Der Rat beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bedarfs an der Nutzung „Wohnen mit Pferd“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.           Der Rat beschließt, dass die Thematik einer künftigen Versorgung der Pferde über die Straße „Am Busch“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.           Der Rat beschließt, dass die Anregung, in dem Plangebiet einen „Burger King“ anzusiedeln mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.           Der Rat beschließt, auf die Ausweisung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet zu verzichten und Ausführungen zu dem bestehenden Spielplatz im Nahbereich des Plangebietes an der Ketteler Straße in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

5.           Der Rat beschließt, dass die Anregung, der Grünzug im Bereich der Straße „Am Busch“ sei im B-Plan nicht dargestellt, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

6.           Der Rat beschließt, dass die Bäume parallel zum Borgheeser Weg (welche innerhalb des Plangebietes stehen) nicht erhalten werden sollen, da hier der Etablierung eines allgemeinen Wohngebietes mit dem Ziel der Schaffung von Baugrundstücken der Vorrang vor dem Erhalt dieser kleinflächigen Grünstruktur eingeräumt werden soll.

Weiterhin beschließt der Rat, dass die im Bereich der Straßenparzelle des Borgheeser Wegs (östliche Seite), nördlich der Einmündung Am Busch, vorhandenen Straßenbegleitbäume erhalten bleiben, mit Ausnahme des erforderlichen Einfahrtsbereiches für die neue Planstraße.

 

7.           Der Rat beschließt, der Anregung bezüglich der Öffnung des Kasernengeländes zu den umliegenden Stadtbereichen insofern zu folgen, dass durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden, um insbesondere eine Anbindung des Geländes an den Borgheeser Wald zu ermöglichen.

 

8.           Der Rat beschließt, dass die Anregung, die umliegenden Gewerbebereiche an der Ostermayerstraße mit in das Plangebiet einzubeziehen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.           Der Rat beschließt, dass die Anregung, die an der B 220 gelegene Behelfszufahrt zum Kasernengelände könnte als zweite Zufahrt genutzt werden, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.         Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich der nicht funktionierenden Reithallenplanung und dem nicht vorhandenen weiteren Bedarf an Gewerbeflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.         Der Rat beschließt, dass die Anregung, kein weiteres Bauland auszuweisen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist. Das Kasernengelände ist Bestandteil des vom Rat beschlossenen Konzeptes zur bedarfsgerechten Entwicklung von Wohnbauflächen und ist entsprechend der Prioritätenliste, welche Teil des Konzeptes ist, vorrangig zu entwickeln. Der Rat beschließt, einen Hinweis hierauf in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

 

II.            Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1         Der Rat beschließt, der Anregung zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes über die bereits vorhandenen städtischen Straßen zu folgen.

 

1.2         Der Rat beschließt, zur Verdeutlichung, dass kein Anschluss des Gewerbegebietes an die B 220 zulässig ist, der Anregung zu folgen und einen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V.m. Nr. 6.4 der PlanzV festzusetzen.

 

1.3         Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich des Rückbaus der Behelfszufahrt zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.4         Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich einer nicht übersteigbaren Einzäunung des Plangebietes zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Weiterhin beschließt der Rat, durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit einer Tiefe von 10,0 m einen Puffer zwischen den Gewerbeflächen und der Straßenverkehrsfläche zu schaffen.

 

1.5         Der Rat beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen und eine entsprechende Darstellung der Sichtfelder im Kreuzungsbereich Nollenburger Weg/Klever Straße nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen.

 

1.6         Der Rat beschließt, die Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG von 20 m zur Fahrbahngrenze nachrichtlich und als Hinweis in den Bebauungsplan zu übernehmen.

Weiterhin beschließt der Rat, innerhalb dieser Bauverbotszone im Entwurf des Bebauungsplans eine private Grünfläche und das Anpflanzen von Bäumen bzw. nicht überbaubare gewerbliche Bauflächen festzusetzen.

 

1.7         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Errichtung von Werbeanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Weiterhin beschließt der Rat, einen Hinweis auf die Werbeverbotszone, welche identisch mit der Bauverbotszone (siehe 6.) ist, in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

1.8         Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich möglichen Nutzungskonflikten zwischen Verkehrslärm und Gewerbelärm mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.9         Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Thema Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.           Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.           Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

Weiterhin beschließt der Rat, der Anregung zur Angleichung der Bauleitplanungen in Bezug auf Handelsnutzungen zu folgen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird auf S. 6 in Ziff. 5.4 insofern angepasst, dass der Begriff „Handelsbetriebe“ gestrichen wird.

 

4.           Der Rat beschließt, die entsprechend der von der Forstbehörde übergebenen Waldbestandskarte als Wald dargestellten Flächen nach Abstimmung mit der Forstbehörde nicht mehr als „Flächen mit Bindungen für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gem. § 9 (1) Nr. 25 b BauGB sondern als „Fläche für Wald“ gem. § 9 (1) Nr. 18 b BauGB mit der zusätzlichen Zweckbestimmung „Erholungswald“ i. S. d. LFoG festzusetzen.

Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregung bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser in bestehende Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.           Der Rat beschließt, dass die Anregung der Handwerkskammer bezüglich der noch nicht vorliegenden Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

6.           Der Rat beschließt, den Hinweis zum Leitungsrecht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan insofern zu ergänzen, in dem dort wie bisher ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und ein Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger verbindlich festgesetzt wird.

Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregungen zur grundbuchlichen Sicherung und im Hinblick auf die Pferdehaltung in der Wasserschutzzone mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

7.           Der Rat beschließt, der Anregung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu folgen und einen entsprechenden Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

8.           Der Rat beschließt, die Anregung in Bezug auf die Festsetzung von „Flächen für Wald“ statt Grünflächen zu berücksichtigen (s. a. Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).

Weiterhin beschließt der Rat, die Anregung in Bezug auf die Versickerung des Niederschlagswassers zu berücksichtigen (s. a. Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).

Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die Gestaltung der neu entstehenden Grünflächen im Plangebiet im Rahmen der Erschließungsplanung mit den Kommunalbetrieben abgestimmt und Bestandteil des zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrages wird, so dass die Belange der Kommunalbetriebe Emmerich i. S. d. Anregung berücksichtigt werden. Die Gestaltung dieser Flächen ist zudem in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird.

 

9.1         Der Rat beschließt, die Anregung zur Eingrünung des GE-Gebietes zu berücksichtigen und im westlichen Bereich des GE-Gebietes im Übergangsbereich zur Wohnbebauung Am Busch eine „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ in Form einer 2-reihigen Baum- und Strauchhecke festzusetzen, um das geplante Gewerbegebiet von der angrenzenden Wohnnutzung abzugrenzen und visuelle Beeinträchtigungen zu mindern.

Weiterhin beschließt der Rat, dass die Anregung zur zusätzlichen Eingrünung des Allgemeinen Wohngebietes zur angrenzenden Bebauung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2         Der Rat beschließt, der Anregung, auf eine Zerschneidung der Waldflächen durch Fuß- und Radwege oder die Anlage von Entwässerungsmulden innerhalb der Waldflächen zu verzichten, zu folgen.

 

9.3         Der Rat beschließt, eine Nutzung der Waldflächen für die Versickerung von Niederschlagswasser nicht mehr vorzusehen.

 

9.4         siehe 9.2.

 

9.5         Der Rat beschließt, innerhalb der festgesetzten Fläche mit Bindungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ die Zulässigkeit der Errichtung von Garagen und Stellplätzen i. S. d. § 12 BauNVO und Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO auszuschließen, so dass Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche der Bäume durch bauliche Anlagen vermieden werden können.

 

9.6         Der Rat beschließt, die verbleibenden Waldflächen im Bebauungsplan i. S. d. Anregung als „Flächen für Wald“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB mit der Ergänzung „Zweckbestimmung Erholungswald“ festzusetzen.

 

 

9.7         Der Rat beschließt, einen Hinweis auf die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bauzeitenregelungen in den Bebauungsplan und in die Begründung aufzunehmen.

 

 

9.8         Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

9.9         Der Rat beschließt, in Plan und Begründung einen Hinweis auf die eingeschränkte Errichtung von Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, aufzunehmen.

 

9.10-15  Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

9.16       Der Rat beschließt, einen Hinweis auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzgebietsverordnung in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

10.         Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

III.           Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1         Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den Auswirkungen der Reitsportnutzung auf dem Gelände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2         Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den erfindlichen Weideflächen für Pferde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3         Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den Parkplätzen für Pferdeanhänger und PKW der Pferdebesitzer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.4         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Verkehrsbelastung der Ostermayerstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Nutzung der Reitwege im Borgheeser Wald mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.6         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Gefahr der Realisierung anderer Nutzungen (z. B. Outlet-Center) im Planbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.           Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur Schließung des Gnadentalweges und zur Bepflanzung des alten Rheingolders mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.           Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung der geplanten Verlagerung der Kaffeerösterei mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.           Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Bepflanzung des alten Rheingolders mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

IV.          Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung von Denkmalbehörden mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2         Der Rat nimmt Anregung zum Immissionsschutz zur Kenntnis.

 

1.3         Der Rat nimmt die Anregungen zum Gewässerschutz zur Kenntnis.

 

1.4         Der Rat stellt fest, dass die Beteiligung der unteren Umweltbehörden bereits erfolgt ist.

 

2.1         Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbe-/Industriegebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2         Der Rat nimmt die Anregung zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zur Kenntnis.

 

3.           Der Rat nimmt die Anregung zur Verkehrsabwicklung am Knotepunkt Nollenburger Weg / Am Busch zur Kenntnis.

 

4.1         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur grundbuchlichen Sicherung der Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.2         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Erschließung des Planbereiches mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.3         Der Rat nimmt die Anregung zur Löschwassermenge zur Kenntnis.

 

4.4         Der Rat nimmt die Anregung zur Beachtung der Trinkwasserschutzverordnung zur Kenntnis.

 

5.           Der Rat nimmt die Anregungen zur Entwässerung zur Kenntnis.

 

6.           Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur Verkleinerung der Reithalle mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

7.1         Der Rat beschließt, dass die Anregungen zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

7.2         Der Rat beschließt, dass die Anregung zum integrierten Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.3         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Ersetzung der Kiefern durch Eichen entlang der Klever Straße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.4         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Kennzeichnung von Einzelbäumen im Bebauungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.5         Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Unstimmigkeiten zwischen der Begründung zum Bebauungsplan und dem landschaftspflegerischen Begleitplan bezüglich der verloren gehenden Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.6         Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Waldumwandlungsverfahren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.7         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur ökologischen Bewertung der Waldfläche im geplanten Industriegebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.8         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Sichtbegrünung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.9         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Bilanzierung im landschaftspflegerischen Begleitplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.10       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung Brutvogelkartierung in der Artenschutzprüfung durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.11       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu CEF-Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.12       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Geruchsimmissionsprognose durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.13       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur schalltechnischen Untersuchung durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.14       Der Rat stellt fest, dass die angeregte Beteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW bereits erfolgt ist.

 

7.15       Der Rat beschließt gemäß der Anregung die Grenze des Wasserschutzgebietes in die Planzeichnung zu übernehmen.

 

7.16       Der Rat beschließt gemäß der Anregung den Hinweis auf flüssigkeitsundurchlässige und medienbeständige Ausführung der Böden von Stallungen, Unterständen u. ä. in den Bebauungsplan und seiner Begründung aufzunehmen.

 

7.17       Der Rat beschließt, dass die Anregungen zum Bodenschutz durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

7.18       Der Rat stellt fest, dass die Belange der Trinkwasserqualität durch die Wasserschutzgebietsverordnung bereits im Bebauungsplan und seiner Begründung enthalten sind.

 

8.           Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Einbeziehung der Kaffeerösterei in das Geruchsgutachten durch die Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 –Kaserne-.

 

 

 

Zu 3)

 

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. E 33/1 –Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der städtebauliche als auch der Erschließungsvertrag unterschrieben sind, so dass die formalen Gegebenheiten für den Satzungsbeschluss gegeben sind.

 

Mitglied Bartels teilt für seine Fraktion mit, dass seine Fraktion mit der Entwicklung und den Möglichkeiten, die dort auf dem Gelände geschaffen werden einverstanden sind und sich analog zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wohlwollend enthalten werden.

 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.