Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0703/2016
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den vorgelegten Entwurf der Fortführung des
Konzeptes zur Bestimmung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der
Stadt Emmerich am Rhein als Grundlage für die Festlegung der
Konzentrationszonen im Offenlageentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes
„Windenergie“ zu bestimmen.
2.1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung,
der Anregung auf Darstellung von neuen Konzentrationszonenbereichen in einem
Abstand von weniger als 450 m zu Außenbereichswohnbebauung nicht zu folgen.
2.2) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung,
der Anregung auf FNP-Darstellungen zur Ermöglichung weiterer Einzelstandorte
von Windenergieanlagen nicht zu folgen.
2.3) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Begrenzung der Darstellung der
Konzentrationszone 3 im Entwurf der Offenlage auf den in der Fortführung des
Konzeptes für Windkraftpotenzialflächen ermittelten gesamten Eignungsbereich
zwischen Asseltscher Weg und Zum Frauenmaad auszudehnen.
2.4) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, keine Bebauungsplanverfahren zur
planungsrechtlichen Festsetzung von Windparks parallel zur Aufstellung des
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ einzuleiten.
2.5) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des BAIUDBw im Rahmen vorbereitenden
Bauleitplanung ausreichend berücksichtigt und erst in der nachfolgenden
Anlagengenehmigungsplanung konkret geprüft werden.
2.6) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die vom Geologischen Dienst NRW
angeführten Thematiken in der Begründung bzw. im Umweltbericht erörtert werden.
2.7) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau,
Regionalniederlassung Niederrhein zur Kenntnis.
2.8) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und stellt fest, dass die Belange der
Bodendenkmalpflege im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung zu
berücksichtigen sind.
2.9) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der 110-kV-Leitung durch die
zukünftige Errichtung von Windkraftanlagen in der Konzentrationszone 1 nicht
beeinträchtigt werden.
2.10) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Artenschutzes im Rahmen der
nachfolgenden Genehmigungsplanungen durch Festsetzung und Durchführung von
CEF-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie und Monitoring berücksichtigt
werden können.
2.11) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Trinkwasserschutzes bei der
Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzonen IIIa und IIIb
der Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich-Helenenbusch durch Auflagen im
Rahmen der Genehmigungsplanung ausreichend beachtet werden können.
2.12) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
zur Kenntnis.
2.13) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Bedenken des Straßenbaulastträgers der
Bundesautobahn A3 zu entsprechen und die Grenzen der Konzentrationszonen 1 und
2 unter Berücksichtigung der Anbaubeschränkungszone nach § 9 Abs. 2 FStrG in
einem Abstand von 100 m zum jeweiligen Fahrbahnrand festzusetzen.
2.14) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen und Bedenken der EGD zurückzuweisen
und die durch Beschluss des Rates vom 12.05.15 bestimmte Begrenzung der Konzentrationszonen 2 und 3
gegenüber dem Bereich der Sondierungsflächendarstellung im GEP 99 zum weiteren
Gegenstand des Verfahrens zu machen.
2.15) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung,
den Anregungen der Naturschutzverbände nicht zu folgen und die Darstellung der
Konzentrationszone 2 einschließlich der südwestlichen Teilfläche zum Gegenstand
des weiteren Verfahrens zu machen.
3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
den Aufstellungsbeschluss vom 26.08.2014 in der Fassung des Änderungsbeschlusses
vom 12.05.2015 zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ im Sinne
des § 5 Abs. 2b) BauGB erneut dahingehend zu ändern, dass der Geltungsbereich
des Teilflächennutzungsplanes für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf das
gesamte Stadtgebiet ausgedehnt wird und für die Darstellung von
Konzentrationszonen für Windenergie ein Bereich in der Lage der aktuell im
allgemeinen Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein dargestellten
Konzentrationszone südöstlich der Autobahnanschlussstelle Emmerich sowie drei
weitere im Anlageplan gekennzeichnete Bereiche im Ortsteil Klein-Netterden in
der Lage zwischen Bundesautobahn A3, B 220, Bundesgrenze und Budberger Straße
ins Verfahren eingestellt werden.
4) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorgelegten Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes
„Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b) BauGB als Entwurf der
Offenlage und beauftragt die
Verwaltung auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden
gemeinsam behandelt; die Abstimmung erfolgt getrennt.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage.
Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser teilt Herr
Kemkes mit, dass die Fläche Nr. 1 (wie sie in der Anlage zu Top 12 dargestellt
ist) auf der Flächennutzungsplanebene festgelegt wird. Sie weicht in geringem
Umfang von der bislang noch geltenden Flächennutzungsplandarstellung ab. In
Tagesordnungspunkt 13 soll über eine separate Vorlage die alte
Flächennutzungsplandarstellung aufgehoben werden und über die Vorlage in Top 12
ersetzt. Es handelt sich hier um die Zone, wo bereits 3 Windenergieanlagen
angesiedelt sind.
Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.