Beschlussvorschlag

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den vorgelegten Entwurf der Fortführung des Konzeptes zur Bestimmung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein als Grundlage für die Festlegung der Konzentrationszonen im Offenlageentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zu bestimmen.

 

2.1)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, der Anregung auf Darstellung von neuen Konzentrationszonenbereichen in einem Abstand von weniger als 450 m zu Außenbereichswohnbebauung nicht zu folgen.

 

2.2)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, der Anregung auf FNP-Darstellungen zur Ermöglichung weiterer Einzelstandorte von Windenergieanlagen nicht zu folgen.

 

2.3)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Begrenzung der Darstellung der Konzentrationszone 3 im Entwurf der Offenlage auf den in der Fortführung des Konzeptes für Windkraftpotenzialflächen ermittelten gesamten Eignungsbereich zwischen Asseltscher Weg und Zum Frauenmaad auszudehnen.

 

2.4)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keine Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Festsetzung von Windparks parallel zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ einzuleiten.

 

2.5)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des BAIUDBw im Rahmen vorbereitenden Bauleitplanung ausreichend berücksichtigt und erst in der nachfolgenden Anlagengenehmigungsplanung konkret geprüft werden.

 

2.6)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die vom Geologischen Dienst NRW angeführten Thematiken in der Begründung bzw. im Umweltbericht erörtert werden.

 

2.7)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau, Regionalniederlassung Niederrhein zur Kenntnis.

 

2.8)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und stellt fest, dass die Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung zu berücksichtigen sind.

 

2.9)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der 110-kV-Leitung durch die zukünftige Errichtung von Windkraftanlagen in der Konzentrationszone 1 nicht beeinträchtigt werden.

 

2.10)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Artenschutzes im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanungen durch Festsetzung und Durchführung von CEF-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie und Monitoring berücksichtigt werden können.

 

2.11)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Trinkwasserschutzes bei der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzonen IIIa und IIIb der Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich-Helenenbusch durch Auflagen im Rahmen der Genehmigungsplanung ausreichend beachtet werden können.

 

2.12)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

2.13)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bedenken des Straßenbaulastträgers der Bundesautobahn A3 zu entsprechen und die Grenzen der Konzentrationszonen 1 und 2 unter Berücksichtigung der Anbaubeschränkungszone nach § 9 Abs. 2 FStrG in einem Abstand von 100 m zum jeweiligen Fahrbahnrand festzusetzen.

 

2.14)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen und Bedenken der EGD zurückzuweisen und die durch Beschluss des Rates vom 12.05.15 bestimmte  Begrenzung der Konzentrationszonen 2 und 3 gegenüber dem Bereich der Sondierungsflächendarstellung im GEP 99 zum weiteren Gegenstand des Verfahrens zu machen.

 

2.15)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, den Anregungen der Naturschutzverbände nicht zu folgen und die Darstellung der Konzentrationszone 2 einschließlich der südwestlichen Teilfläche zum Gegenstand des weiteren Verfahrens zu machen.

 

3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss vom 26.08.2014 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 12.05.2015 zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ im Sinne des § 5 Abs. 2b) BauGB erneut dahingehend zu ändern, dass der Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt wird und für die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie ein Bereich in der Lage der aktuell im allgemeinen Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein dargestellten Konzentrationszone südöstlich der Autobahnanschlussstelle Emmerich sowie drei weitere im Anlageplan gekennzeichnete Bereiche im Ortsteil Klein-Netterden in der Lage zwischen Bundesautobahn A3, B 220, Bundesgrenze und Budberger Straße ins Verfahren eingestellt werden.

 

4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorgelegten Entwurf des sachlichen

            Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b) BauGB als Entwurf der

            Offenlage und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung

            nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

            durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden gemeinsam behandelt; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser teilt Herr Kemkes mit, dass die Fläche Nr. 1 (wie sie in der Anlage zu Top 12 dargestellt ist) auf der Flächennutzungsplanebene festgelegt wird. Sie weicht in geringem Umfang von der bislang noch geltenden Flächennutzungsplandarstellung ab. In Tagesordnungspunkt 13 soll über eine separate Vorlage die alte Flächennutzungsplandarstellung aufgehoben werden und über die Vorlage in Top 12 ersetzt. Es handelt sich hier um die Zone, wo bereits 3 Windenergieanlagen angesiedelt sind.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.