Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 24/2 – Lohmann –.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche des bestehenden Kindergartens nördlich des Plakatmuseums, östlich der Bebauung Lohmannhof, südlich des Pesthofs und westlich der Bebauung Baustraße. Es ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

Zu 2)

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.  Auf dieser Grundlage kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt somit in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Mitglied Spiertz fragt an, wie die Verwaltung gedenkt, die verkehrstechnischen Probleme zu lösen. Es macht keinen Sinn links über den Pesthof über die Ampelanlage zu fahren. Es sollte überlegt werden, die Straße zu öffnen oder auf den Pesthof nur Rechtsabbieger zuzulassen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass diese Anregung auch von einer Anwohnerin vorgetragen wurde und die Verwaltung diese aufnimmt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.