Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0761/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung
der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 24/2 – Lohmann –.
Die Änderung des
Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst die Fläche des bestehenden Kindergartens nördlich des Plakatmuseums,
östlich der Bebauung Lohmannhof, südlich des Pesthofs und westlich der Bebauung
Baustraße. Es ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie
dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Die Änderung des
Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Auf dieser Grundlage kann von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
abgesehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt somit in Form einer
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Mitglied Spiertz fragt an, wie die Verwaltung
gedenkt, die verkehrstechnischen Probleme zu lösen. Es macht keinen Sinn links
über den Pesthof über die Ampelanlage zu fahren. Es sollte überlegt werden, die
Straße zu öffnen oder auf den Pesthof nur Rechtsabbieger zuzulassen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass diese Anregung auch von einer Anwohnerin vorgetragen wurde und die
Verwaltung diese aufnimmt.
Vorsitzender Jansen lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.