Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

               

I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

8.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.1     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des

Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der

Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des

Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.

 

3.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2016 bezüglich des Geltungsbereiches der 89. Änderung des Flächennutzungsplans zu ändern.

 

Die geänderte Verfahrensgebietsgrenze der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 gemeinsam beraten werden; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er bei den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt. Als Vertreter für diese Tagesordnungspunkte übernimmt Mitglied Bartels die Funktion.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt einleitend aus, dass zur Erlangung des Planungsrechtes 4 Planverfahren angestoßen sind. In heutiger Sitzung liegt der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Entwürfe zu den Bebauungsplänen E 18/13 und E 18/14 vor, die erforderlich sind, um das Baurecht zu schaffen. Im besten Fall wird der Beschluss zur Offenlage gefasst werden.

Er bedankt sich für die geleistete Arbeit zur Erstellung der umfangreichen Vorlagen sowohl beim Investor Schoofs, Frau Waßmann, Herrn Bäumer vom Kreis und den Kollegen des Fachbereiches 5.

Nunmehr geht er kurz auf die Presseberichterstattung zwischen Emmericher Baugenossenschaft (EBG) und Stadt Emmerich ein. Von der EBG hat man neben den Einwendungen der einzelnen Mieter und Genossen auch 2 Stellungnahmen erhalten. Auf die erste Stellungnahme erfolgte ein Gespräch am 11.08.2016, wo man sich mit den Argumenten auseinandergesetzt hat. Auf die 2. Stellungnahme hat die Verwaltung in schriftlicher Form reagiert. Zum einen sind auf der einen Seite die Positionen der Stadt Emmerich am Rhein und des Investors deutlich gemacht worden, zum anderen wurde deutlich gemacht, was hinsichtlich der Frage der Erreichbarkeit des rückwärtigen Grundstücksteils getan werden könnte. Auch wurde ein Vorschlag für die angesprochene Draufsicht auf die Gebäude und die Abschlusswand gemacht. Wie sich die EBG hinsichtlich des Verkaufs der Fläche von 19 qm entscheidet wird die Zukunft zeigen. Es wird einen abschließenden Beschluss der entsprechenden Organe geben.

Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Teils werden die Bedenken und Anregungen der Mieter in das Verfahren eingebracht werden; diese werden somit Gegenstand der Abwägung. Genauso wird mit den Bedenken und Anregungen der EBG verfahren. Die Abwägung findet im späteren Satzungsbeschluss Berücksichtigung.

 

Nunmehr erläutert Herr Kemkes anhand einer Power-Point-Präsentation die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5. Ursprünglich kennzeichnete die rote Linie den Bereich des damaligen Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan E 18/11, der den gesamten Bereich umfasste. Aus dem weiteren Verfahrensablauf wurde deutlich, dass man es mittlerweile mit 4 Bauleitplanverfahren zu tun haben wird. Der Bebauungsplan E 18/15 wird derzeit ruhend gestellt, da einem Ratsbeschluss folgend eine Regelung getroffen werden soll, die den Vorhabenträger verpflichtet, den Durchstich zur Kaßstraße dann zu realisieren, wenn ein entsprechendes Grundstück verfügbar ist, um das Vorhaben umzusetzen. Eine entsprechende Regelung soll auch im Städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

Bei der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich in etwa um den Bereich des ehemaligen Rewe-Centers bzw. des Neubaus; derzeit ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Künftig soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Wohnen und Büro mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.900 qm festgelegt werden.

Zum Bebauungsplan E 18/13 führt er aus, dass im VEP Regelungen dahin gehend getroffen werden, in welcher Form das Vorhaben zu realisieren ist. Es werden 2 Sondergebiete (SO 1 und SO 2) festgesetzt. Das SO 1 sieht Einzelhandelsnutzungen im EG und Wohnungen und Büros im OG vor, das SO 2 ist für die Caritas-Sozialstation und Wohnungen vorgesehen. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist auf einen Durchführungsvertrag zu verweisen. Die Inhalte des Durchführungsvertrages sind in der Begründung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wiederzufinden. Dort sind die Nutzungen im EG festgelegt (Einzelhandelsnutzungen mit Elektronikfachmarkt, Lebensmittelsortimenter, Frischearena), die eine Gesamtverkaufsfläche von 2.900 qm möglich machen. Abgestimmt mit dem Einzelhandelskonzept ist festgelegt worden, dass die 2.900 qm Verkaufsfläche in der Belegung flexibel handhabbar sind. Im Durchführungsvertrag wird die Erstbelegung festgelegt; zukünftige Änderungen werden über die Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan so gewählt, dass innerhalb des Kontingentes von 2.900 qm die Einzelhandelssortimente verschoben werden können, die aber die maximal verträglichen Sortimentsflächen mit einer Obergrenze belegen.

Der Durchführungsvertrag regelt ferner die Zufahrt zur Tiefgarage an sich und die Sicherung der Tiefgaragenzufahrt für das Gebäude der Deutschen Bank. Um diese Planung zu ermöglichen steht man in Verhandlungen mit der EBG. Die im Vorfeld diesbezüglich aufgetretene Kritik war die hohe Wand und eine Veränderung des Gebäudes gegenüber dem Planungsstand von 2011/2012. Das Gebäude hat seit Beginn der Planung immer an dem Standort gestanden. In dem Korridor lag bereits damals und liegt auch zukünftig die Tiefgaragenzufahrt für die Deutsche Bank. In der Ursprungsplanung war die Zufahrt zur Tiefgarage in das Gebäude integriert. Eine Änderung sieht nunmehr vor, dass die Tiefgaragenzufahrt auch über die Zufahrt zur Tiefgarage der Deutschen Bank gelegt wird.

Hinsichtlich der geplanten Brüstungswand steht man in Gesprächen mit der EBG, um sie transparenter zu gestalten und somit die Mächtigkeit der Wand zu reduzieren.

In der Abwägung muss allerdings immer berücksichtigt werden, dass es sich um ein innerstädtisches Grundstück handelt. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit und der Gebäudehöhen des Baukörpers sind so gewählt, dass dieser sich in die umliegende Bebauung einfügt.

Es handelt sich um ein städtebaulich bedeutsames Vorhaben für die Gesamtentwicklung der Stadt.

Der Bebauungsplan E 18/14 betrifft den Bereich um das Gebäude herum; zum einen der Teilbereich entlang der Tempelstraße und zum anderen das Gebäude der Deutschen Bank und die Verkehrsflächen um das Gebäude herum. In das Verfahrensgebiet ist die Parkplatzfläche von DM und Deichmann einbezogen. Mit den Eigentümern ist man im Gespräch, um sicherstellen zu können, dass bei Neugestaltung der Gesamtfläche auch diese Fläche mit einbezogen wird. Die Festsetzungen orientieren sich im Wesentlichen am Bestand. Die überbaubaren Flächen sind bis an den Bereich der EBG herangelegt. Eine bauliche Nutzung bis an diese Grenze heran wäre nur möglich, wenn die EBG dem zustimmt. Ansonsten müssen die Abstandsflächen nach Landesbauordnung eingehalten werden.

Nunmehr geht er noch kurz auf die Platzgestaltung ein. Die Vorplanung hat bereits im Jahre 2011/2014 begonnen. Die damalige Planung der Planergruppe Oberhausen ist weiter verfeinert worden; sie orientiert sich jedoch weiterhin an den Standards der damaligen Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald es um die gezielten Materialien geht wird sowohl die Öffentlichkeit als auch der Fachausschuss informiert werden, um die endgültige Beschlussfassung den Ausschüssen vorlegen zu können.

Gemäß Zeitplan ist vorgesehen, dass heute der Beschluss zur Offenlage gefasst werden soll. Unmittelbar anschließend erfolgt von Mitte September bis Mitte Oktober 2016 die Offenlage. Für den 07.09.2016 ist im HFA die Thematik Kaufvertrag auf der Tagesordnung. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im November 2016 ist geplant, die Abwägung vorzunehmen und den Feststellungsbeschluss und den städtebaulichen Vertrag und ggfs. den Durchführungsvertrag zu beschließen. Daran anschließend sind die Sitzung des HFA und des Rates im November/Dezember 2016. Sofern dann die Voraussetzungen zu Anwendung des Planungsstandes nach § 33 BauGB geschaffen sind, könnte eine Baugenehmigung erteilt werden; vorausgesetzt natürlich es liegen keine wesentlichen Bedenken vor und der Durchführungsvertrag ist beschlossen. Für Dezember 2016 ist geplant, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung bei der Bezirksregierung einzureichen und die beiden Bebauungspläne in der folgenden Sitzungsperiode 2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung, HFA und Rat zur Abwägung vorzulegen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung rechnet zum April 2017 mit dem Wirksamwerden des Bebauungsplanes.

Die Verwaltung teilt ergänzend mit, dass in den Gutachten und Begründungen Korrekturen redaktioneller Art vor Beginn der Offenlage durchgeführt werden.

 

Mitglied Spiertz merkt an, dass er die Aufregung der Betroffenen durchaus verstehen kann; in diesem Projekt stecken viele Unwägbarkeiten. Die größten Unwägbarkeiten bestehen seines Erachtens nach mit der EBG. Er stellt gezielt die Frage an die Verwaltung, ob wirklich alle Unstimmigkeiten schon geklärt sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass man zwischen dem zivil-rechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Teil unterscheiden muss. Die Stellungnahmen der EBG sind aufgenommen und die Position der Verwaltung wurde in einem persönlichen Gespräch deutlich gemacht bzw. wurde erläutert, wie die Sachverhalte zu bewerten sind. Ein nachträglicher Schriftsatz der EBG wurde beantwortet. Nunmehr liegt es bei der EBG, in dem Ansinnen des Investors hinsichtlich der Fläche von 19 qm eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Danach weiß man, ob das Projekt zivil-rechtlich realisierbar ist oder nicht. Die Antworten an die EBG sind und müssen auch nicht in der Verwaltungsvorlage abgelichtet sein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss man sich lediglich mit der öffentlich-rechtlichen Seite auseinandersetzen. Die bislang eingegangenen Einwendungen und Anregungen der Mieter/Eigentümer und der EBG werden in den Abwägungsvorgang einfließen.

 

Mitglied Spiertz teilt die Stellungnahme der BGE zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 mit:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich glaube, dass alle hier am Tisch Sitzenden wissen, welche Stellung die BGE, und insbesondere ich als Ratsmitglied, gegenüber dem Neumarktinvestor Schoofs vertrete. Dieses möchte und werde ich auch an dieser Stelle nicht wiederholen, weil dadurch wird meine Ablehnung und erst recht das Projekt des Herrn Schoofs nicht besser. Ich möchte heute und hier nochmals die Gelegenheit nutzen, allen Ausschussmitgliedern des ASE sowie auch später alle meine Ratskolleginnen und Ratskollegen daran erinnern, was Herr Schoofs mit diesem Rat gemacht hat. Er hat uns jahrelang hingehalten und uns am Nasenring vorgeführt. Der aktuelle Vorgang mit der EBG müsste doch allen Verantwortlichen aufzeigen, was man davon halten muss. Herr Schoofs plant das Objekt anders, überplant sogar das Grundstück der EBG ohne deren Wissen. Besitzt dann in meinen Augen, so bezeichne ich es, die Frechheit, die EBG erst im Mai 2016 davon in Kenntnis zu setzen, die dann auch noch schnell dieser Lösung zustimmen soll. Dass sich hier das Wirtschaftsunternehmen EBG erst einmal Gedanken hierzu macht, versteht sich meines Erachtens von allein. Und jetzt sind wir als Ratsmitglieder gehalten, der EBG zur Seite zu stehen. Denn gerade die EBG, und die ist seit 1899 für das Wohlergehen unserer Bürger zuständig, benötigt gerade jetzt unsere Unterstützung. Den Vorschlag, den die EBG gemacht hat, ist ein möglicher Kompromiss, den Herr Schoofs und auch die Verwaltung der Stadt Emmerich beachten sollte. Haben sie gleich bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt den Mut, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen und lediglich den Vorschlag der EBG einzufordern. Denn glauben sie mir, sollte die Mehrheit des Rates, vertreten durch die CDU und SPD, den Verwaltungsvorschlag unterstützen, werden sie alle meine Damen und Herren der CDU und SPD dieses schmerzlich bei der nächsten Wahl erfahren. Ich hoffe sie haben für diesen Vorschlag Verständnis und stimmen gegen den Verwaltungsvorschlag. Danke schön.“

 

Mitglied Kaiser teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen wird. Es ist für ihn unbegreiflich, wie man auf fremden Grund und Boden etwas bauen kann. Herr Schoofs hat zweimal einfach so geplant; zum einen, als er die Tiefgarageneinfahrt geplant hat, wo bereits eine besteht und diesen ebenfalls nicht gefragt hat, zum anderen setzt er sich einfach mit einer Fläche von 19 qm über ein fremdes Grundstück hinweg. Er geht auf die Immissionsrichtwerte und einen Wortlaut von der Verwaltung ein: „Eine Lärmbeeinträchtigung durch das Vorhaben ist somit ausgeschlossen.“ Er kann es nicht verstehen, wie von Seiten der Verwaltung eine solche Aussage gemacht werden kann. Er weist darauf hin, dass der Kreis Kleve dem Lärmgutachten kritisch gegenüber steht, da es anscheinend Mängel aufweist. An einigen Stellen sind 84 dB zu erwarten; in seinen Augen ist dies durchaus Lärmbelästigung. Ferner sagt der Kreis Kleve, dass das zitierte Urteil zum Lärmgutachten keine Anwendung finden kann.

 

Mitglied Tepaß teilt mit, dass die überarbeiten Pläne seit 2014 existieren, aber erst in 2016 der EBG vorgestellt wurden. Die EBG wird so dargestellt, dass sie das Projekt verhindern möchte, was nicht richtig ist. In seinen Augen wird vom Investor nicht mit offenen Karten gespielt und er lehnt die Verwaltungsvorlage ab.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass Sinn und Zweck eines Bebauungsplanes die Erarbeitung rechtmäßiger und gerichtsfester Planungen ist. Die Verwaltung wird keine Formulierungen tätigen, die nicht mit dem geltenden Bauplanungsrecht übereinstimmen. Die Verwaltung hat weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart die EBG in irgendeine Ecke gedrängt. In 2014 sind sowohl im Mai in der Sitzung des Rates und im Juni im PAN die Pläne umfänglich dargestellt worden.

 

Mitglied Bartels schlägt vor, in heutiger Sitzung nicht über die Offenlage zu beschließen, sondern kurzfristig einen Ortstermin anzusetzen und danach zu beschließen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass nicht in fremdes Eigentum eingegriffen wird; diese Entscheidung liegt bei der EBG. Durch den heutigen Beschluss zur Durchführung der Offenlage wird allen Emmericher Bürgern, und nicht nur den direkten Anwohnern, die Möglichkeit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken abzugeben. Danach wird die Verwaltung mit diesen Anregungen und Bedenken in den Abwägungsprozess hineingehen. Sämtliche Vorlagen sind beschlussfähig.

 

Mitglied Sigmund führt an, dass man sich mit Thema „Neumarkt“ bereits einige Jahre befasst. Nunmehr ist man an einen Punkt angelangt, wo man sich fragen müsste, ob dieses städtebaulich bedeutsame Vorhaben und dessen Planung vom Bürger überhaupt noch gewollt ist. Die Planung ist mittlerweile entsprechend überholt. Er fragt die Verwaltung, was passiert, wenn die EBG den kleinen Grundstücksteil nicht verkauft.

Darauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass sich dann der Investor und die Verwaltung Gedanken darüber machen muss, wie man weiter reagiert; ob eine Umplanung innerhalb des Gebäudes möglich ist. Es ändert aber nichts am aufstehenden geplanten Gebäude.

 

Mitglied Sigmund fragt, ob man überhaupt in die Offenlage gehen kann, wenn die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass eine Offenlage nicht unbedingt voraussetzt, dass die Eigentumsverhältnisse geklärt sein müssen. Der Bebauungsplan würde nur dann in seiner Form in Frage zu stellen sein, wenn jetzt sicher wäre, dass von Seiten der EBG die Fläche nicht verkauft würde und der Satzungsbeschluss trotz dieses Wissens beschlossen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dem Beschluss zur Offenlage nichts entgegen.

 

Mitglied Sigmund stellt die Frage, welche Kosten auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommen, wenn zum  gegenwärtigen oder einem späteren Zeitpunkt das Bauvorhaben abgebrochen wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass es sich im Falle der Stadt Kleve um ein vergaberechtliches Problem handelt. Für das Projekt Neumarkt gibt es derzeit keine Überlegungen für Plan B, C, D usw. Die Frage nach evtl. auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommenden Kosten kann derzeit nicht beantwortet werden. Aus den bisherigen politischen Entscheidungen haben sich solche Fragen bislang nicht gestellt.

 

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Grundstücksverträge zwischen dem Eigentümer der Deutschen Bank und dem Investor geschlossen wurden.

Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass man durchaus der Offenlage zustimmen kann. Während der Offenlage wird sich die Thematik zwischen EBG und Investor klären. Für die Anwohner ist es ganz wichtig, dass die Lärmbelästigung durch die Tiefgaragenzufahrt durch schalldämmende Fassaden reduziert wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass, sofern sich Änderungen aus der Offenlage heraus ergeben, diese teilweise bezüglich des entsprechenden Abschnittes gefasst werden.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmt.

 

Mitglied Bartels beantragt, einen Ortstermin vorzunehmen und den Beschluss der Offenlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu fassen.

 

Für Mitglied ten Brink spricht nichts dagegen, schon in heutiger Sitzung über die Verwaltungsvorlagen zu beschließen. Den Ortstermin sollte man unabhängig davon durchführen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Nach dieser Abstimmung verzichtet Mitglied Bartels darauf, eine Ortsbesichtigung durchzuführen.