Sitzung: 30.08.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0833/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
8.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
10.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
12.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
13.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
13.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
II.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte
für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das
Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu
überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel
für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Anregungen des Amtes für
Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.
3.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Änderung der
Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur
städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten
anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, den
immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu
bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
5. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2016 bezüglich
des Geltungsbereiches der 89. Änderung des Flächennutzungsplans zu ändern.
Die geänderte
Verfahrensgebietsgrenze der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung,
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die
Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 gemeinsam beraten werden; die Abstimmung erfolgt
getrennt.
Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er bei den
Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 wegen Befangenheit an der Beratung und
Abstimmung nicht teilnimmt. Als Vertreter für diese Tagesordnungspunkte
übernimmt Mitglied Bartels die Funktion.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt
einleitend aus, dass zur Erlangung des Planungsrechtes 4 Planverfahren
angestoßen sind. In heutiger Sitzung liegt der Entwurf zum Flächennutzungsplan
und die Entwürfe zu den Bebauungsplänen E 18/13 und E 18/14 vor, die
erforderlich sind, um das Baurecht zu schaffen. Im besten Fall wird der
Beschluss zur Offenlage gefasst werden.
Er bedankt sich für die geleistete Arbeit zur
Erstellung der umfangreichen Vorlagen sowohl beim Investor Schoofs, Frau
Waßmann, Herrn Bäumer vom Kreis und den Kollegen des Fachbereiches 5.
Nunmehr geht er kurz auf die
Presseberichterstattung zwischen Emmericher Baugenossenschaft (EBG) und Stadt
Emmerich ein. Von der EBG hat man neben den Einwendungen der einzelnen Mieter
und Genossen auch 2 Stellungnahmen erhalten. Auf die erste Stellungnahme
erfolgte ein Gespräch am 11.08.2016, wo man sich mit den Argumenten
auseinandergesetzt hat. Auf die 2. Stellungnahme hat die Verwaltung in
schriftlicher Form reagiert. Zum einen sind auf der einen Seite die Positionen
der Stadt Emmerich am Rhein und des Investors deutlich gemacht worden, zum
anderen wurde deutlich gemacht, was hinsichtlich der Frage der Erreichbarkeit
des rückwärtigen Grundstücksteils getan werden könnte. Auch wurde ein Vorschlag
für die angesprochene Draufsicht auf die Gebäude und die Abschlusswand gemacht.
Wie sich die EBG hinsichtlich des Verkaufs der Fläche von 19 qm entscheidet
wird die Zukunft zeigen. Es wird einen abschließenden Beschluss der
entsprechenden Organe geben.
Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Teils
werden die Bedenken und Anregungen der Mieter in das Verfahren eingebracht
werden; diese werden somit Gegenstand der Abwägung. Genauso wird mit den
Bedenken und Anregungen der EBG verfahren. Die Abwägung findet im späteren
Satzungsbeschluss Berücksichtigung.
Nunmehr erläutert Herr Kemkes anhand einer
Power-Point-Präsentation die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5. Ursprünglich
kennzeichnete die rote Linie den Bereich des damaligen Aufstellungsbeschlusses
für einen Bebauungsplan E 18/11, der den gesamten Bereich umfasste. Aus dem
weiteren Verfahrensablauf wurde deutlich, dass man es mittlerweile mit 4
Bauleitplanverfahren zu tun haben wird. Der Bebauungsplan E 18/15 wird derzeit
ruhend gestellt, da einem Ratsbeschluss folgend eine Regelung getroffen werden
soll, die den Vorhabenträger verpflichtet, den Durchstich zur Kaßstraße dann zu
realisieren, wenn ein entsprechendes Grundstück verfügbar ist, um das Vorhaben
umzusetzen. Eine entsprechende Regelung soll auch im Städtebaulichen Vertrag
getroffen werden.
Bei der 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes handelt es sich in etwa um den Bereich des ehemaligen
Rewe-Centers bzw. des Neubaus; derzeit ist die Fläche als gemischte Baufläche
dargestellt. Künftig soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel,
Wohnen und Büro mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.900 qm festgelegt
werden.
Zum Bebauungsplan E 18/13 führt er aus, dass
im VEP Regelungen dahin gehend getroffen werden, in welcher Form das Vorhaben
zu realisieren ist. Es werden 2 Sondergebiete (SO 1 und SO 2) festgesetzt. Das
SO 1 sieht Einzelhandelsnutzungen im EG und Wohnungen und Büros im OG vor, das
SO 2 ist für die Caritas-Sozialstation und Wohnungen vorgesehen. Im Rahmen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist auf einen Durchführungsvertrag zu
verweisen. Die Inhalte des Durchführungsvertrages sind in der Begründung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes wiederzufinden. Dort sind die Nutzungen im EG
festgelegt (Einzelhandelsnutzungen mit Elektronikfachmarkt,
Lebensmittelsortimenter, Frischearena), die eine Gesamtverkaufsfläche von 2.900
qm möglich machen. Abgestimmt mit dem Einzelhandelskonzept ist festgelegt
worden, dass die 2.900 qm Verkaufsfläche in der Belegung flexibel handhabbar
sind. Im Durchführungsvertrag wird die Erstbelegung festgelegt; zukünftige
Änderungen werden über die Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan so
gewählt, dass innerhalb des Kontingentes von 2.900 qm die
Einzelhandelssortimente verschoben werden können, die aber die maximal
verträglichen Sortimentsflächen mit einer Obergrenze belegen.
Der Durchführungsvertrag regelt ferner die
Zufahrt zur Tiefgarage an sich und die Sicherung der Tiefgaragenzufahrt für das
Gebäude der Deutschen Bank. Um diese Planung zu ermöglichen steht man in
Verhandlungen mit der EBG. Die im Vorfeld diesbezüglich aufgetretene Kritik war
die hohe Wand und eine Veränderung des Gebäudes gegenüber dem Planungsstand von
2011/2012. Das Gebäude hat seit Beginn der Planung immer an dem Standort
gestanden. In dem Korridor lag bereits damals und liegt auch zukünftig die
Tiefgaragenzufahrt für die Deutsche Bank. In der Ursprungsplanung war die
Zufahrt zur Tiefgarage in das Gebäude integriert. Eine Änderung sieht nunmehr
vor, dass die Tiefgaragenzufahrt auch über die Zufahrt zur Tiefgarage der Deutschen
Bank gelegt wird.
Hinsichtlich der geplanten Brüstungswand
steht man in Gesprächen mit der EBG, um sie transparenter zu gestalten und
somit die Mächtigkeit der Wand zu reduzieren.
In der Abwägung muss allerdings immer
berücksichtigt werden, dass es sich um ein innerstädtisches Grundstück handelt.
Die Festsetzungen zur Geschossigkeit und der Gebäudehöhen des Baukörpers sind
so gewählt, dass dieser sich in die umliegende Bebauung einfügt.
Es handelt sich um ein städtebaulich
bedeutsames Vorhaben für die Gesamtentwicklung der Stadt.
Der Bebauungsplan E 18/14 betrifft den
Bereich um das Gebäude herum; zum einen der Teilbereich entlang der
Tempelstraße und zum anderen das Gebäude der Deutschen Bank und die
Verkehrsflächen um das Gebäude herum. In das Verfahrensgebiet ist die
Parkplatzfläche von DM und Deichmann einbezogen. Mit den Eigentümern ist man im
Gespräch, um sicherstellen zu können, dass bei Neugestaltung der Gesamtfläche
auch diese Fläche mit einbezogen wird. Die Festsetzungen orientieren sich im Wesentlichen
am Bestand. Die überbaubaren Flächen sind bis an den Bereich der EBG
herangelegt. Eine bauliche Nutzung bis an diese Grenze heran wäre nur möglich,
wenn die EBG dem zustimmt. Ansonsten müssen die Abstandsflächen nach
Landesbauordnung eingehalten werden.
Nunmehr geht er noch kurz auf die
Platzgestaltung ein. Die Vorplanung hat bereits im Jahre 2011/2014 begonnen.
Die damalige Planung der Planergruppe Oberhausen ist weiter verfeinert worden;
sie orientiert sich jedoch weiterhin an den Standards der damaligen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald es um die gezielten Materialien geht wird
sowohl die Öffentlichkeit als auch der Fachausschuss informiert werden, um die
endgültige Beschlussfassung den Ausschüssen vorlegen zu können.
Gemäß Zeitplan ist vorgesehen, dass heute der
Beschluss zur Offenlage gefasst werden soll. Unmittelbar anschließend erfolgt
von Mitte September bis Mitte Oktober 2016 die Offenlage. Für den 07.09.2016
ist im HFA die Thematik Kaufvertrag auf der Tagesordnung. In der Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung im November 2016 ist geplant, die Abwägung vorzunehmen und
den Feststellungsbeschluss und den städtebaulichen Vertrag und ggfs. den
Durchführungsvertrag zu beschließen. Daran anschließend sind die Sitzung des
HFA und des Rates im November/Dezember 2016. Sofern dann die Voraussetzungen zu
Anwendung des Planungsstandes nach § 33 BauGB geschaffen sind, könnte eine
Baugenehmigung erteilt werden; vorausgesetzt natürlich es liegen keine
wesentlichen Bedenken vor und der Durchführungsvertrag ist beschlossen. Für
Dezember 2016 ist geplant, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung bei der
Bezirksregierung einzureichen und die beiden Bebauungspläne in der folgenden
Sitzungsperiode 2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung, HFA und Rat zur Abwägung
vorzulegen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung rechnet zum
April 2017 mit dem Wirksamwerden des Bebauungsplanes.
Die Verwaltung teilt ergänzend mit, dass in
den Gutachten und Begründungen Korrekturen redaktioneller Art vor Beginn der Offenlage
durchgeführt werden.
Mitglied Spiertz merkt an, dass er die
Aufregung der Betroffenen durchaus verstehen kann; in diesem Projekt stecken
viele Unwägbarkeiten. Die größten Unwägbarkeiten bestehen seines Erachtens nach
mit der EBG. Er stellt gezielt die Frage an die Verwaltung, ob wirklich alle
Unstimmigkeiten schon geklärt sind.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass man zwischen dem zivil-rechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Teil
unterscheiden muss. Die Stellungnahmen der EBG sind aufgenommen und die
Position der Verwaltung wurde in einem persönlichen Gespräch deutlich gemacht
bzw. wurde erläutert, wie die Sachverhalte zu bewerten sind. Ein nachträglicher
Schriftsatz der EBG wurde beantwortet. Nunmehr liegt es bei der EBG, in dem Ansinnen
des Investors hinsichtlich der Fläche von 19 qm eine abschließende
Stellungnahme abzugeben. Danach weiß man, ob das Projekt zivil-rechtlich
realisierbar ist oder nicht. Die Antworten an die EBG sind und müssen auch
nicht in der Verwaltungsvorlage abgelichtet sein. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens muss man sich lediglich mit der öffentlich-rechtlichen
Seite auseinandersetzen. Die bislang eingegangenen Einwendungen und Anregungen
der Mieter/Eigentümer und der EBG werden in den Abwägungsvorgang einfließen.
Mitglied Spiertz teilt die Stellungnahme der
BGE zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 mit:
„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, dass alle hier am Tisch Sitzenden
wissen, welche Stellung die BGE, und insbesondere ich als Ratsmitglied,
gegenüber dem Neumarktinvestor Schoofs vertrete. Dieses möchte und werde ich
auch an dieser Stelle nicht wiederholen, weil dadurch wird meine Ablehnung und
erst recht das Projekt des Herrn Schoofs nicht besser. Ich möchte heute und
hier nochmals die Gelegenheit nutzen, allen Ausschussmitgliedern des ASE sowie
auch später alle meine Ratskolleginnen und Ratskollegen daran erinnern, was
Herr Schoofs mit diesem Rat gemacht hat. Er hat uns jahrelang hingehalten und
uns am Nasenring vorgeführt. Der aktuelle Vorgang mit der EBG müsste doch allen
Verantwortlichen aufzeigen, was man davon halten muss. Herr Schoofs plant das
Objekt anders, überplant sogar das Grundstück der EBG ohne deren Wissen.
Besitzt dann in meinen Augen, so bezeichne ich es, die Frechheit, die EBG erst
im Mai 2016 davon in Kenntnis zu setzen, die dann auch noch schnell dieser
Lösung zustimmen soll. Dass sich hier das Wirtschaftsunternehmen EBG erst
einmal Gedanken hierzu macht, versteht sich meines Erachtens von allein. Und
jetzt sind wir als Ratsmitglieder gehalten, der EBG zur Seite zu stehen. Denn
gerade die EBG, und die ist seit 1899 für das Wohlergehen unserer Bürger
zuständig, benötigt gerade jetzt unsere Unterstützung. Den Vorschlag, den die
EBG gemacht hat, ist ein möglicher Kompromiss, den Herr Schoofs und auch die
Verwaltung der Stadt Emmerich beachten sollte. Haben sie gleich bei der
Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt den Mut, den Vorschlag der Verwaltung
abzulehnen und lediglich den Vorschlag der EBG einzufordern. Denn glauben sie
mir, sollte die Mehrheit des Rates, vertreten durch die CDU und SPD, den
Verwaltungsvorschlag unterstützen, werden sie alle meine Damen und Herren der
CDU und SPD dieses schmerzlich bei der nächsten Wahl erfahren. Ich hoffe sie haben
für diesen Vorschlag Verständnis und stimmen gegen den Verwaltungsvorschlag.
Danke schön.“
Mitglied Kaiser teilt für seine Fraktion mit,
dass auch sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen wird. Es ist für
ihn unbegreiflich, wie man auf fremden Grund und Boden etwas bauen kann. Herr
Schoofs hat zweimal einfach so geplant; zum einen, als er die
Tiefgarageneinfahrt geplant hat, wo bereits eine besteht und diesen ebenfalls
nicht gefragt hat, zum anderen setzt er sich einfach mit einer Fläche von 19 qm
über ein fremdes Grundstück hinweg. Er geht auf die Immissionsrichtwerte und
einen Wortlaut von der Verwaltung ein: „Eine Lärmbeeinträchtigung durch das
Vorhaben ist somit ausgeschlossen.“ Er kann es nicht verstehen, wie von Seiten
der Verwaltung eine solche Aussage gemacht werden kann. Er weist darauf hin,
dass der Kreis Kleve dem Lärmgutachten kritisch gegenüber steht, da es
anscheinend Mängel aufweist. An einigen Stellen sind 84 dB zu erwarten; in
seinen Augen ist dies durchaus Lärmbelästigung. Ferner sagt der Kreis Kleve,
dass das zitierte Urteil zum Lärmgutachten keine Anwendung finden kann.
Mitglied Tepaß teilt mit, dass die
überarbeiten Pläne seit 2014 existieren, aber erst in 2016 der EBG vorgestellt
wurden. Die EBG wird so dargestellt, dass sie das Projekt verhindern möchte,
was nicht richtig ist. In seinen Augen wird vom Investor nicht mit offenen
Karten gespielt und er lehnt die Verwaltungsvorlage ab.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
Sinn und Zweck eines Bebauungsplanes die Erarbeitung rechtmäßiger und
gerichtsfester Planungen ist. Die Verwaltung wird keine Formulierungen tätigen,
die nicht mit dem geltenden Bauplanungsrecht übereinstimmen. Die Verwaltung hat
weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart die EBG in irgendeine Ecke
gedrängt. In 2014 sind sowohl im Mai in der Sitzung des Rates und im Juni im
PAN die Pläne umfänglich dargestellt worden.
Mitglied Bartels schlägt vor, in heutiger
Sitzung nicht über die Offenlage zu beschließen, sondern kurzfristig einen
Ortstermin anzusetzen und danach zu beschließen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht
deutlich, dass nicht in fremdes Eigentum eingegriffen wird; diese Entscheidung
liegt bei der EBG. Durch den heutigen Beschluss zur Durchführung der Offenlage
wird allen Emmericher Bürgern, und nicht nur den direkten Anwohnern, die
Möglichkeit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken abzugeben. Danach wird die
Verwaltung mit diesen Anregungen und Bedenken in den Abwägungsprozess
hineingehen. Sämtliche Vorlagen sind beschlussfähig.
Mitglied Sigmund führt an, dass man sich mit
Thema „Neumarkt“ bereits einige Jahre befasst. Nunmehr ist man an einen Punkt
angelangt, wo man sich fragen müsste, ob dieses städtebaulich bedeutsame
Vorhaben und dessen Planung vom Bürger überhaupt noch gewollt ist. Die Planung
ist mittlerweile entsprechend überholt. Er fragt die Verwaltung, was passiert,
wenn die EBG den kleinen Grundstücksteil nicht verkauft.
Darauf antwortet Erster Beigeordneter Dr.
Wachs, dass sich dann der Investor und die Verwaltung Gedanken darüber machen
muss, wie man weiter reagiert; ob eine Umplanung innerhalb des Gebäudes möglich
ist. Es ändert aber nichts am aufstehenden geplanten Gebäude.
Mitglied Sigmund fragt, ob man überhaupt in
die Offenlage gehen kann, wenn die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt
sind.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
eine Offenlage nicht unbedingt voraussetzt, dass die Eigentumsverhältnisse geklärt
sein müssen. Der Bebauungsplan würde nur dann in seiner Form in Frage zu
stellen sein, wenn jetzt sicher wäre, dass von Seiten der EBG die Fläche nicht
verkauft würde und der Satzungsbeschluss trotz dieses Wissens beschlossen
würde. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dem Beschluss zur Offenlage nichts
entgegen.
Mitglied Sigmund stellt die Frage, welche
Kosten auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommen, wenn zum gegenwärtigen oder einem späteren Zeitpunkt
das Bauvorhaben abgebrochen wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass es sich im Falle der Stadt Kleve um ein vergaberechtliches Problem
handelt. Für das Projekt Neumarkt gibt es derzeit keine Überlegungen für Plan
B, C, D usw. Die Frage nach evtl. auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommenden Kosten
kann derzeit nicht beantwortet werden. Aus den bisherigen politischen
Entscheidungen haben sich solche Fragen bislang nicht gestellt.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink
antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Grundstücksverträge zwischen
dem Eigentümer der Deutschen Bank und dem Investor geschlossen wurden.
Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass
man durchaus der Offenlage zustimmen kann. Während der Offenlage wird sich die
Thematik zwischen EBG und Investor klären. Für die Anwohner ist es ganz
wichtig, dass die Lärmbelästigung durch die Tiefgaragenzufahrt durch
schalldämmende Fassaden reduziert wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass,
sofern sich Änderungen aus der Offenlage heraus ergeben, diese teilweise
bezüglich des entsprechenden Abschnittes gefasst werden.
Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion
mit, dass man den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmt.
Mitglied Bartels beantragt, einen Ortstermin
vorzunehmen und den Beschluss der Offenlage in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung zu fassen.
Für Mitglied ten Brink spricht nichts
dagegen, schon in heutiger Sitzung über die Verwaltungsvorlagen zu beschließen.
Den Ortstermin sollte man unabhängig davon durchführen.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und ten Brink, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.
Nach dieser Abstimmung verzichtet Mitglied Bartels darauf, eine Ortsbesichtigung durchzuführen.