Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs aus den geplanten Vorhaben im Plangebiet durch die Streuffstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend planungsrechtlich Festsetzung für eine Tiefgarage im Planinnenbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine planungsrechtlich ungenügende Sicherung der erforderlichen Stellplätze im Plangebiet einschließlich ihrer Erschließung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass die Anregungen für gestalterische Festsetzungen für die Neubebauung auf dem Grundstück Klosterstr. 13 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Anregungen für gestalterische Festsetzungen und Gebäudeaufteilungen im Mischgebiet MI1 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.7       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung betreffend Ausdehnung des Bebauungsplangebietes auf die angrenzenden Grundstücke an der Klosterstraße zur rechtssicheren Ausweisung von Mischgebieten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.8       Der Rat beschließt, dass die bauordnungsrechtlichen Belange des Brandschutzes des Gebotes der Rücksichtnahme im Rahmen der geschlossenen Bauweise mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

           

1.9       Der Rat beschließt, dass die Belange der Bundesstraße B 8 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

           

1.10     Der Rat beschließt, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

           

1.11     Der Rat beschließt, dass die Belange des Baumschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

           

1.12     Der Rat beschließt, dass die Festsetzung der Bautiefe im Planinnenbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

           

1.13     Der Rat stellt fest, dass die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens beurteilt werden wird.

           

1.14     Der Rat beschließt, dass die Belange der Bahn mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

           

           

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 15/1 -Klosterstraße / Streuffstraße- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.