Sitzung: 24.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0963/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass
die Bedenken gegen die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs aus den geplanten
Vorhaben im Plangebiet durch die Streuffstraße mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.2 Der Rat beschließt, dass
die Anregung betreffend planungsrechtlich Festsetzung für eine Tiefgarage im
Planinnenbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass
die Bedenken gegen eine planungsrechtlich ungenügende Sicherung der
erforderlichen Stellplätze im Plangebiet einschließlich ihrer Erschließung mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.4 Der Rat beschließt, dass
die Anregungen für gestalterische Festsetzungen für die Neubebauung auf dem
Grundstück Klosterstr. 13 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass
die Anregungen für gestalterische Festsetzungen und Gebäudeaufteilungen im
Mischgebiet MI1 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.6 Der Rat beschließt, dass
die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.7 Der Rat beschließt, dass
die Anregungen der Handwerkskammer im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung betreffend Ausdehnung des Bebauungsplangebietes auf die
angrenzenden Grundstücke an der Klosterstraße zur rechtssicheren Ausweisung von
Mischgebieten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.8 Der Rat beschließt, dass
die bauordnungsrechtlichen Belange des Brandschutzes des Gebotes der
Rücksichtnahme im Rahmen der geschlossenen Bauweise mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.9 Der Rat beschließt, dass
die Belange der Bundesstraße B 8 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.10 Der Rat beschließt, dass
die Belange des Bodendenkmalschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.11 Der Rat beschließt, dass
die Belange des Baumschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.12 Der Rat beschließt, dass
die Festsetzung der Bautiefe im Planinnenbereich mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.13 Der Rat stellt fest, dass
die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens im Rahmen des nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahrens beurteilt werden wird.
1.14 Der Rat beschließt, dass
die Belange der Bahn mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 15/1
-Klosterstraße / Streuffstraße- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.