Beschlussvorschlag

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 01.02.2017 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 017 und 018

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       70.345.573 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          71.387.490 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     65.742.017 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    65.561.216 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.285.736 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                21.420.181 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.134.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.138.554 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                   15.134.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf             2.122.000 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                                           1.041.917 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                                        25.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

4.         den Stellenplan 2017

 


 

Stadtkämmerer Siebers gibt anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt) eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Haushaltsplanberatungen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass er die einzelnen Eingaben und  Anträge, über die noch abgestimmt werden müsse, aufrufe, um darüber abstimmen zu lassen.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, den Antrag Nr. XIII/2016 der BGE-Fraktion betr. Eigenkapitalverzinsung ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag über die Absenkung der Verzinsung des Eigenkapitals der KBE aufgrund Beratungsbedarfs in die Ratssitzung am 21.02.2017 zu verschieben.

 

Abstimmungsergebnis:  18 Stimmen dafür   0 Stimmen dagegen   0 Enthaltungen

 

Zu der vorliegenden Eingabe Nr. 35/2016 der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft teilt der Vorsitzende mit, dass aus Sicht der Verwaltung es ausreiche, wenn an der Rheinpromenade in Höhe des ICE ein großer Weihnachtsbaum mit Beleuchtung aufgestellt werde. Im Bereich der Gastromeile könne von den Betreibern entsprechende Weihnachtsdekoration angebracht werden.

Mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des Rates einverstanden.

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH auf Zahlung eines Zuschusses zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf der Rheinpromenade in Höhe von 30.000 Euro abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:  18 Stimmen dafür   0 Stimmen dagegen   0 Enthaltungen

 

Zu der Eingabe Nr. 40/2016 der St. Sebastian-Schützenbruderschaft teilt der Vorsitzende mit, dass  dem Verein der Vorschlag gemacht wurde, hier einen Zuschuss von 5.000 € bereitzustellen.

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die Erneuerung der Notlichtanlage zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis:  18 Stimmen dafür   0 Stimmen dagegen   0 Enthaltungen

 

Herr Gruyters erläutert kurz, dass vorgesehen sei, die Stelle eines Innenstadthausmeisters mit einem geeigneten Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu besetzten und die dort frei werdende Stelle auszuschreiben. Das gesamte Aufgabengebiet solle in der Sitzung des Betriebsausschusses beraten werden.

Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion betr. Pflege- und Reinigungskonzept in der Innenstadt sowie die Eingabe des FDP-Ortsverbandes Emmerich betr. Sauberkeit in der Innenstadt seien ebenfalls zur Beratung des BA KBE vorgesehen.

 

Mitglied Schaffeld schlägt vor, diese Eingabe und die vorliegenden Anträge in der Ausschusssitzung im März zu beraten.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs spricht sich für die vorgesehene Verfahrensweise aus; es müsse jedoch der Haushaltsansatz heute beschlossen werden.

 

Auf Wunsch der Mitglieder Reintjes und Bartels wird dieser Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Einrichtung einer Stelle eines Innenstadthausmeisters 60.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen. Der Ansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen; zunächst sind ein Konzept und ein Aufgabenkatalog zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:  17 Stimmen dafür   1 Stimmen dagegen   0 Enthaltungen

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Reintjes gemäß Vorlage,  mit den soeben gemachten Ergänzungen, abstimmen.