Sitzung: 07.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 02 - 16 0986/2017
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 01.02.2017 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen
Fachbereichsbudgets 013, 014, 017 und 018
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 70.345.573
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 71.387.490
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.742.017
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.561.216
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.285.736 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 21.420.181 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.134.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.138.554 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 15.134.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 2.122.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 1.041.917 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon
unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2017
Stadtkämmerer Siebers gibt anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt) eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Haushaltsplanberatungen.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass er die einzelnen Eingaben und Anträge, über die noch abgestimmt werden müsse, aufrufe, um darüber abstimmen zu lassen.
Mitglied Reintjes stellt den Antrag, den Antrag Nr. XIII/2016 der BGE-Fraktion betr. Eigenkapitalverzinsung ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Beschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, den Antrag über die Absenkung der Verzinsung des
Eigenkapitals der KBE aufgrund Beratungsbedarfs in die Ratssitzung am
21.02.2017 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
Zu der vorliegenden Eingabe Nr. 35/2016 der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft teilt der Vorsitzende mit, dass aus Sicht der Verwaltung es ausreiche, wenn an der Rheinpromenade in Höhe des ICE ein großer Weihnachtsbaum mit Beleuchtung aufgestellt werde. Im Bereich der Gastromeile könne von den Betreibern entsprechende Weihnachtsdekoration angebracht werden.
Mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des Rates einverstanden.
Beschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH auf Zahlung eines Zuschusses
zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf der Rheinpromenade in Höhe von
30.000 Euro abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
Zu der Eingabe Nr.
40/2016 der St. Sebastian-Schützenbruderschaft teilt der Vorsitzende mit,
dass dem Verein der Vorschlag gemacht
wurde, hier einen Zuschuss von 5.000 € bereitzustellen.
Beschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft e.V. einen
Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die Erneuerung der Notlichtanlage zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
Herr Gruyters erläutert
kurz, dass vorgesehen sei, die Stelle eines Innenstadthausmeisters mit einem
geeigneten Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu besetzten und die dort frei werdende
Stelle auszuschreiben. Das gesamte Aufgabengebiet solle in der Sitzung des
Betriebsausschusses beraten werden.
Der vorliegende
Antrag der SPD-Fraktion betr. Pflege- und Reinigungskonzept in der Innenstadt
sowie die Eingabe des FDP-Ortsverbandes Emmerich betr. Sauberkeit in der
Innenstadt seien ebenfalls zur Beratung des BA KBE vorgesehen.
Mitglied Schaffeld
schlägt vor, diese Eingabe und die vorliegenden Anträge in der Ausschusssitzung
im März zu beraten.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs spricht sich für die vorgesehene Verfahrensweise aus; es müsse jedoch
der Haushaltsansatz heute beschlossen werden.
Auf Wunsch der Mitglieder
Reintjes und Bartels wird dieser Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk
versehen.
Beschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, für die Einrichtung einer Stelle eines
Innenstadthausmeisters 60.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen. Der Ansatz wird
mit einem Sperrvermerk versehen; zunächst sind ein Konzept und ein
Aufgabenkatalog zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür 1 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
Nunmehr lässt der
Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Reintjes gemäß Vorlage, mit den soeben gemachten Ergänzungen,
abstimmen.