Sitzung: 02.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1090/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Helenenbusch 1-9 und 4-14 sowie Zütphener Str. 9 und 11 im Ortsteil
Emmerich, Gemarkung Emmerich, Flur 2, Flurstücke 121, 122, 124 bis 129, 141,
142, 157 bis 160, 357 und 367 tlw. unter
Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung: E 2/2 -Helenenbusch-.
Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer
gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des
vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen
Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Mitglied Spiertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.