Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf zu folgen.

 

Zu II.b)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu III.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur Zulassung einer Verkaufsflächenerweiterung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu III.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen Einzelhandelskonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu III.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur Umstellung auf das Vollverfahren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Kreises Kleve - Untere Immissionsschutzbehörde zur Schalltechnischen Untersuchung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes zu potenziellen Hochwassergefahren und -risiken durch die Korrektur der Fassung des Feststellungsbeschlusses gefolgt wird.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Mitglied Sigmund erklärt im Namen seiner Fraktion, dass sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden, da sie seit geraumer Zeit eine Änderung des Einzelhandelskonzeptes  wünschen. Die Erweiterung des Lidl-Marktes werde seit Jahren durch eine Veränderungssperre, durch die Politik beschlossen,  baurechtlich verhindert. Jetzt solle ein  Beschluss gefasst werden,  der diese Blockade baurechtlich festschreibt, ohne die Perspektive der Erweiterung des Lidl-Marktes offenzuhalten. Das sei nicht die Politik der BGE. Er fragt nach, was die Folge wäre, wenn dieser Feststellungs- und Satzungsbeschluss heute nicht gefasst und wem es schaden würde, wenn Lidl sich mit seinen Verkaufsflächen an seinem Standort, wie beantragt,  erweitern dürfe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der Rat sich in seiner Bauleitplanung und seinem gesamten Planungsgeschehen widersprechen würde. Der Rat habe 2011 ein Einzelhandelskonzept als Grundlage für das bauleitplanerische Verfahren beschlossen, der hier vorliegende Beschluss baue darauf auf. Würde man davon, wie von der BGE gewünscht, gravierend abweichen, wäre dieses Konzept hinfällig und der Markt wäre sozusagen frei, jeder könne machen, was er wolle.

Der Weg, den der Rat beschritten habe, mit der Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes, sei der richtige. Die daraus entstehenden, aus bauleitplanerischer Ebene zu tragenden, Konsequenzen  seien die logische Folge.

Sollte der Rat eine andere Basis schaffen wollen und würde dieses auch beschlossen, dann müssten sich die Bauleitpläne daran orientieren und das Einzelhandelskonzept angepasst werden.

 

Mitglied Sigmund merkt auf entsprechende Äußerung von Herrn Dr. Wachs an, dass bei Aldi ein Bebauungsplan bestehe, bei Lidl hingegen müsse ein Bebauungsplan beschlossen werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass in dem Jahr, wo seinerzeit der Lidl-Markt gebaut wurde, noch kein Einzelhandelskonzept und keine planerische Grundlage bestanden habe und dieses Bauvorhaben nach anderen Grundlagen (§§ 34, 35) genehmigt wurde. Dieses sei genau der Ansatz, dass dort eine entsprechende Planung im Jahre 2014 betrieben wurde und der Lidl-Markt somit auch im Sinne des Bestandschutzes in eine bessere Position versetzt werden würde.

 

Mitglied Bartels weist darauf hin, dass Lidl nicht eine Erweiterung des Sortimentes, sondern die Verbesserung und Erweiterung von Serviceflächen plane. Hinzu komme noch ein eigenes Energiekonzept mit Solartechnik etc.. Seiner Meinung nach sei der vorliegende Beschlussvorschlag der Sache nicht dienlich und würde die Wirtschaft behindern.

 

Mitglied Kukulies legt dar, dass die Entscheidungen nach dem Einzelhandelskonzept ausgerichtet werden müssen, jedoch kann sich seine Fraktion dem vorliegenden Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2011 nicht identifizieren. Ein neues Konzept wäre in Planung. Daher kann er nicht verstehen, warum noch nach dem alten Konzept der Beschluss heute gefasst werden müsse. Seiner Meinung nach könne die Politik hier durchaus heute entscheiden, dass das Bebauungsplanverfahren, wie von Lidl gewünscht, zugelassen werden könne, zumal keine Sortimentsveränderung beschlossen würde, sondern nur die Erweiterung der Serviceflächen wie z. B. besseren Komfort und behindertengerechte Gänge.

Seine Fraktion lehne den vorliegenden Beschlussvorschlag ab.

 

Mitglied Reintjes spricht das Bebauungsplanverfahren an, welches jetzt nicht einfach gestoppt werden könne. Von Seiten der Verwaltung sei auch deutlich gemacht, dass dieser Beschluss, sollte er heute gefasst werden nicht schädlich für Lidl sei. Sollte das Einzelhandelskonzept angepasst werden, müsse Lidl ohnehin einen neuen Antrag stellen. Der Bebauungsplan könne geändert werden und dieses gelte dann für alle Einzelhändler in Emmerich.

 

Mitglied Schaffeld vertritt die Auffassung, den Beschluss heute, unter den geltenden Bedingungen zu fassen. Sonderregelungen würden keinen Sinn machen. Ein neues Einzelhandelskonzept wäre in Arbeit und nach Beschlussfassung könne der Bebauungsplan angepasst werden.

 

Mitglied Jörn Bartels fragt nach, warum heute nach dem „alten Einzelhandelskonzept“ beschlossen werden, wo do ein neues in Arbeit wäre.

 

Mitglied Leypoldt macht deutlich, dass seine Fraktion in der Vergangenheit gegen den Bebauungsplan gestimmt und die Meinung vertreten habe, dass das Einzelhandelskonzept schon vorher geändert hätte werden können.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt der Vorsitzende über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.